Erfahrung mit Amazon bei Lieferzeit > 4 Wochen

Schade...
Amazon hat Lieferstatus Anfang der Woche auf "Lieferung bis spätestens 11.02." geändert, um dann am 11.02. zu stornieren.
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Ich meine mich zu erinnern, dass ich mal so etwas wie "Der Artikel ist nicht mehr lieferbar." gelesen hätte. Schade ist es auf jeden Fall.

Ich hatte 2024 einen Artikel im Januar bestellt (zu einem außergewöhnlich günstigen Preis) und dann erst Ende Juli geliefert bekommen. Aber bei Speicher ist das wohl selbst für Amazon ein zu schlechtes Geschäft.
 
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Zu schlechtes Geschäft ist kein Stornierungsgrund im rechtlichen Sinn. Auch Lieferzeitverzug idR nicht. Wenn es also den Artikel noch prinzipiell zu kaufen gibt, egal wo, hätte man wohl Recht auf Lieferung bzw Schadensersatz. Ich würde da mal nachhaken.
 
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Rechtlich ist das oft schwierig zu beurteilen, da nicht immer sofort ersichtlich ist, ab wann den wirklich ein Kaufvertrag zustande kommt.
Ist es bei Amazon nicht auch so, dass der Vertrag erst mit Versand der Ware zustande kommt?
Solange das Ganze noch als "Angebot" läuft, sind die Gesetze etwas "lockerer".
 
Wie soll das bei den DRAM AI getriebenen Preissteigerungen funktionieren? Schon im Dezember wäre nicht mal der Einkaufspreis beim Lieferanten mit dem Einkaufspreis zu halten gewesen.

Ich habe zum Ende Oktober einem Kumpel dringend empfohlen sich zeitnah den Crucial Pro RAM für das neue System zu kaufen, der noch um 115€ kostete. Noch im November ging es auf etwa 180€ rauf. Liegt jetzt bei 440€ und bekanntlich hat sich Crucial aus dem Konsumentenmarkt verabschiedet.

Stornierungen sind bedauerlich, aber bei so volatilen Produkten mit sprunghaften Tagespreisen einfach nicht zu halten. Der Händler und Amazon hat zwar eigene Lager, nur kann man hier nicht vorhandene Ware bei einem anstehenden Großhandelsmangel einfach durch Umschichten um den Kundenbestellungen zu begegnen, hätte dennoch zeitig den Kunden informieren sollen. Für solchen Tagespreiskalkulationen ist nicht mal die Amazon Warenwirtschaftssoftware ausgelegt.

Hier kann man sich bei Sam Altman bedanken, der bei seinem Unternehmenskennzahlen einen Koenigsegg fährt, wenn das kein KI Video war und als Autosammler sogar einen Mclaren F1 hat. Wenn er wirklich den Gerüchten nach einen kleinen aber sehr teuren Autopark hat, hätte er einen Teil seines Kleingeldes für die Windrad Erzeugung und noch in einige Software Entwickler stecken sollen um nicht bei ChatGPT hinterherzuhinken. 1MW Windkraft sollen nur um 2 Millionen $ an Windananlagen plus Anschluss kosten. Weitere 1MW PV Anlage für Stabilitätsausgleich um 1,5 Millionen $. Um wenigstens ein kleines KI Zentrum aufzubauen, auf das man selber bauen kann. Land hätte er sich bei Trump erbetteln können. Ist natürlich nicht die Gigawatt KI Anforderung.

Louis Rossmann hat sein gut geführtes, aber kleines Apple Reparaturgeschäft mit Reinvestitionen und nicht auf persönlicher Verschwendung aufgebaut. Was er einnahm, in solides Werkzeug für gute und effiziente Reparaturergebnisse investiert.
 
Das habe ich per Mail bekommen:
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Ja, ist bei anderen Händlern (nicht auf Amazon oder Amazon-Marktplatz) verfügbar für exakt 500 Euro mehr. Sehr witzig...
 
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Das ist ärgerlich. Amazon scheint das nach "US-Recht" zu regeln und da gilt scheinbar, dass der Kaufvertrag erst mit dem Versenden der Ware in Kraft tritt. Bei deutschen Onlinhändlern ist es wohl so, dass bereits die Auftragsbestätigung direkt nach Bestellung+Zahlung als Kaufvertrag gilt.

Besonders ärgerlich natürlich, wenn seit November die Preise täglich steigen und man erst kurz vor anvisiertem Versandtermin die Stornierung erhält. Ich würde versuchen, da irgendwie eine entschädigende Gutschrift zu bekommen.
 
@bluemax2001 Hast Du bereits gezahlt? Also z.B. Vorkasse. Dann kommt der Verkäufer nicht raus.
 
Wenn direkt bei Amazon bestellt wird, steht immer da, dass der Artikel erst bei Versand in Rechnung gestellt wird. Vokasse habe ich noch nie gesehen.

Folgendes habe ich auf e-recht24.de gefunden:

"Der Rechtslage rund um den Kaufvertrag bei Amazon hat sich bereits 2017 das Amtsgericht Plettenberg gewidmet. So hat das AG Plettenberg in einem Urteil vom 23.10.2017 (Az. 1 C 219/17) entschieden, dass mit der Bestellbestätigung noch kein Kaufvertrag geschlossen wird."
 
TorenAltair schrieb:
Zu schlechtes Geschäft ist kein Stornierungsgrund im rechtlichen Sinn.
iirc haben leute das auch schonmal, zummindest bei preisfehlern, durchgeklagt und recht bekommen haben.
https://ohn.haendlerbund.de/recht/urteile-entscheidungen/140327-smartphone-vertrag-fehler
https://www.heise.de/news/EuGH-Versehentliche-Falschauskunft-ist-abmahnfaehig-2732914.html
in anderen eher nicht:
https://www.juraforum.de/forum/t/preisfehler-onlinshop.570460/

Das mit den smartphones ist recht aktuell. such dir da mal das urteil und 2-3Berichte darueber und red mal mit dem support
 
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