Eure Meinung zu Rechtsfragen - Teil 1 - Anketten mit Handschellen

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dagobert50gold

Gast
Eure Meinung zu Rechtsfragen - Teil 1 - Anketten mit Handschellen
So, mal wieder habe ich eine Frage aus dem Bereich Recht (passt ja auch hier rein);).

Damit ich nicht viel erklären muss, kommt jetzt ein YouTube-Video dazu:

ZUM VIDEO

So, jetzt noch zur vielleicht aufkommende Frage, wie ich zu genau dem Video gekommen bin ...
... ganz einfach. Videosuche nach "Handschellen" und viele (sehr lustige und sehr blöde:D) Videos später kam ich dann genau darauf:D.

Jetzt ist eure Meinung gefragt:
Ist sowas (in diesem Fall wie im Video) erlaubt oder nicht?

Danke;)!
 
Wie soll man eine Meinung dazu haben, dann müsstest du fragen, ob so etwas verboten sein sollte.
Ob es tatsächlich verboten ist, kann dir wohl nur jemand mit einer strafrechtlichen Ausbildung sagen.
 
Falsch, Foster. Recht ist Ansichtssache. Zu dieser Überzeugung bin ich nach ausgiebigem Studium dieses Forums gelangt. Meinungspluralismus gehört da natürlich auch dazu.
 
Zitat Wikipedia:

Eine Festnahme unter Verwendung von Handschellen kann auch von Privatpersonen bei entsprechend vorliegenden Voraussetzungen durchgeführt werden.

Also ohne weiteres ist es nicht erlaubt. Wobei es in deinem Video vermutlich keine Festnahme einer dir nicht bekannten Person ist sondern ein Steich unter Freunden ist. Wer hat den noch nicht solche sachen gemacht wie einen Freund in ein Zimmer einzusperren? Für solche Scherze wird dich kein Richter wegen Freiheitsberaubung verurteilen.
 
Es gibt aber auch Videos, die einfach nur "böse" sind und gelöscht gehören, wie dieses:
http://www.youtube.com/watch?v=Cei6D2M5zhE&feature=related

Aber es steht schon seit drei Jahren im Netz
:(...
Aber dann auch noch 86.000 Klicks ...


Meine Meinung: Wenn es jeder möchte (auch dass es ins Netz kommt), dann kann man den Quatsch machen. Da gibt´s hunderte luste Videos dieser Art. Sobald es aber den Anschein erweckt, dass es einfach nur pervers ist (wie das oben), dann sollte man einfach die Finger von den Videos dieses Users lassen ...


Hier ist wieder eins der Kategorie lustig:
http://www.youtube.com/watch?v=LMYGZLGaYak
Und das Kategorie blöd:
http://www.youtube.com/watch?v=EMm2PvHw9jg&feature=fvw
Es hat ja auch schon immerhin über 800.000 Klicks ...


Ist eigentlich legal, solche Videos zu gucken?

Das waren garantiert schon mehr als 100 Videos, die ich zum Vergleich angeschaut habe. Wie viele genau weiß nur Google ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was auch auffällt, dass manche Videos bei YouTube anscheinend in Ordnung sind (da schon tausende Male gesehen und nicht gelöscht), die bei MyVideo gesperrt sind für unter 18-Jährige ... wenn auch nur eine komplett angezogene und gefesselte Frau durch die Stadt läuft.

http://www.youtube.com/watch?v=Wct_R-x-7P8&feature=related
Und das soll anstößig sein? Dann soll man aber Sendungen wie "Niedrig und Kuhnt" auch erst nach 23 Uhr senden ...


Kann man eigentlich in Schwierigkeiten kommen, wenn man solche Videos anschaut oder gilt das nur für den Filmer?

Bei der Hälfte der ca. 100 gesehenen Videos waren die Personen anscheidend einverstanden und bei nochmal 50 Videos sind die so lange im Netz und haben über 1000 Klicks, dass sich anscheinend keiner beschwert hat.
 
zu was möchtest du denn jetzt eine Meinung hören: zum anketten oder Video gucken?
ich bin kein Anwalt, aber habe schon öfters von solchen Fällen gehört, wo sich welche "Scherze" erlauben und Leute anketten, in Schränken oder Zimmern einsperren, etc.
wenn es gegen den Willen der Leute geschieht, dann ist es sehr wohl Freiheitsberaubung und das wird auch bestraft
wenn Videos oder Fotos davon dann auch noch ins Internet gestellt werden, dann verstösst es gegen das Persönlichkeitsrecht und auch das ist strafbar
solange alle drüber lachen, mag es spassig sein... bis es das Opfer Anzeige erstattet

PS: selbst durch Eltern ausgesprochener Hausarrest kann u.U. Freiheitsberaubung sein - unglaublich, aber wahr
 
Natürlich ist das alles strafbar aber meinst du nicht unsere Gerichte haben nichts wichtigeres zu tun? wegen so einem Pipifax geht der Richter nur Kurz mit dir deine Personalien durch und stellt das verfahren ein und du kannst gehen. Das dauert keine 3 Minuten. Ja und es Verstößt auch gegen das Persöhnlichkeitsrecht Videos von fremden ohne deren einwilligung zu veröffentlichen. Aber wenn auf dem Video keine größere Straftat begangen wird oder vollständigen Namen genannt werden interessiert das auch keine Sau. Als ob ihr euch jetzt bei so einem 0815 Video genau das Gesicht einprägt und die Person auf der Straße seht. Und dann wird es die wenigsten betroffenen auch nicht groß kratzen die denken sich nur "oh cool ein Video von mir auf Youtube die ganze Welt kann mch sehen". In 20 Jahren interessiert es dann erst recht keine Sau mehr bis dahin gibt es eh von jedem einen Feuerfurz oder eine Arschrakete auf Youtube. Es ist so vieles verboten und manche Gesetze sind eh total bescheuert und wegen so einem kleinscheiß würde der Richter lieber den Ankläger als dem Angeklagten ein auf den Deckel hauen das er die Gerichte mit dem Scheiß belastet. Die haben heutzutage genug mit Mord und totschlag und Kinderficker zu tun das ist viel wichtiger als sich mit irgendeinem dähmlichen Jugendstreich auseinander zu setzen.
 
wenn man jemand gegen seinen willen Festhält, dann ist das Freiheitsberaubung, ganz einfach!
Welches Strafmaß anzuwenden ist, hängt vom Richter ab, eine Straftat ist es aber allemal.

Das Anschauen solcher Videos ist natürlich nicht Strafbar.
Warum auch?
 
florian hat alles Nötige gesagt. Ergänzend erwähnen könnte man noch, dass es zugleich eine Nötigung ist, die strafrechtlich hinter die Freiheitsberaubung zurücktritt.

@chilldown
mit Sicherheit nicht. Wenn das angezeigt wird (stellt das wenn überhaupt eine Staatsanwalt ein und eher selten der Richter), aber da wäre ich mir auch nicht sicher, insbesondere, wenn das bspw ein Lehrer machen würde. Bei einem Mitschüler könnte das anders aussehen, im Wiederholungsfall sicher aber auch nicht mehr.
 
schade, das es Leute wie Chilldown gibt, die einfach glauben, das solche Straftaten & Anzeigen jedesmal eingestellt werden...
Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird.
Ferner kann der Staatsanwalt nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens dennoch das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses oder wegen Geringfügigkeit einstellen. Dies kann auch dann geschehen, wenn der Beweis für die Tat und Täterschaft erbracht wurde.
dies tritt oft bei Nötigung ein - jemanden anzuketten ist aber Freiheitsberaubung und keine Nötigung
Nötigung wäre es nur dann, wenn ich dir Schläge androhe, wenn du XYZ nicht ankettest
 
Nö ich glaub es nicht ich weiß das es so ist. Die Richter bei un beschäftigen sich mit sowas nicht weil für solche Sachen eben auch die Eltern oder die Lehrer da sind. Es gibt eben wichtigere Sachen zu verhandeln als für jeden Furz einen haufen Steuergelder zu verschwenden. Ein paar Stunden in der Schule nachsitzen oder ein paar Wochen Pc, Fernsehnverbot etc. fruchtet mmn. heutzutage auch viel mehr als vom Richter den Dudu Finger zu sehen und und vieleicht 2-3 Nachmittage sozialstunden im Altenheim ableisten zu müssen.
 
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