Big-Blue
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2010
- Beiträge
- 569
Hallo,
mein alter Serveranbieter hat mir gestern einen Betrag per Lastschrift abgezogen,
obwohl der Vertrag einvernehmlich vor knapp einem Monat gekündigt wurde.
Ich denke damit wurde auch die Einzugsermächtigung widerrufen,
also habe ich das vorhin zurückgebucht, mit der Nachricht, die mögen doch bitte auf weitere Abbuchungen verzichten.
Nun bekam ich gerade eine Mail, inklusive einer Rechnung von 5,50€, in der stand, dass, wenn 'nach Vertragsschluss eine Rechnung fälschlich durch das von dem Kunden zugestimmte elektronische Lastschriftverfahren durchgeführt [wurde], ist der Kunde nicht dazu berechtigt, eine Rücklastschrift durchzuführen. In derartigen Fällen muss der Kunde sich umgehend mit der Buchhaltung in Verbindung setzen. Diese erstattet dann gegebenenfalls fälschlich abgebuchte Beträge zurück. Sollte der Kunde dennoch eine Rücklastschrift durchgeführt haben, trägt dieser die Kosten der Rücklastschrift. '
Es sind zwar nur 5,50€, aber rein interessehalber: Gilt die AGB auch noch 1 Monat nach Vertragsschluss?
mein alter Serveranbieter hat mir gestern einen Betrag per Lastschrift abgezogen,
obwohl der Vertrag einvernehmlich vor knapp einem Monat gekündigt wurde.
Ich denke damit wurde auch die Einzugsermächtigung widerrufen,
also habe ich das vorhin zurückgebucht, mit der Nachricht, die mögen doch bitte auf weitere Abbuchungen verzichten.
Nun bekam ich gerade eine Mail, inklusive einer Rechnung von 5,50€, in der stand, dass, wenn 'nach Vertragsschluss eine Rechnung fälschlich durch das von dem Kunden zugestimmte elektronische Lastschriftverfahren durchgeführt [wurde], ist der Kunde nicht dazu berechtigt, eine Rücklastschrift durchzuführen. In derartigen Fällen muss der Kunde sich umgehend mit der Buchhaltung in Verbindung setzen. Diese erstattet dann gegebenenfalls fälschlich abgebuchte Beträge zurück. Sollte der Kunde dennoch eine Rücklastschrift durchgeführt haben, trägt dieser die Kosten der Rücklastschrift. '
Es sind zwar nur 5,50€, aber rein interessehalber: Gilt die AGB auch noch 1 Monat nach Vertragsschluss?