Fälschliche Abbuchung 1 Monat nach Vertragsende - AGB gilt noch?

Big-Blue

Lieutenant
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Mai 2010
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Hallo,

mein alter Serveranbieter hat mir gestern einen Betrag per Lastschrift abgezogen,
obwohl der Vertrag einvernehmlich vor knapp einem Monat gekündigt wurde.
Ich denke damit wurde auch die Einzugsermächtigung widerrufen,
also habe ich das vorhin zurückgebucht, mit der Nachricht, die mögen doch bitte auf weitere Abbuchungen verzichten.
Nun bekam ich gerade eine Mail, inklusive einer Rechnung von 5,50€, in der stand, dass, wenn 'nach Vertragsschluss eine Rechnung fälschlich durch das von dem Kunden zugestimmte elektronische Lastschriftverfahren durchgeführt [wurde], ist der Kunde nicht dazu berechtigt, eine Rücklastschrift durchzuführen. In derartigen Fällen muss der Kunde sich umgehend mit der Buchhaltung in Verbindung setzen. Diese erstattet dann gegebenenfalls fälschlich abgebuchte Beträge zurück. Sollte der Kunde dennoch eine Rücklastschrift durchgeführt haben, trägt dieser die Kosten der Rücklastschrift. '
Es sind zwar nur 5,50€, aber rein interessehalber: Gilt die AGB auch noch 1 Monat nach Vertragsschluss?
 
Big-Blue schrieb:
... wenn 'nach Vertragsschluss eine Rechnung fälschlich durch das von dem Kunden zugestimmte elektronische Lastschriftverfahren durchgeführt [wurde]...

... dürfte die Antwort sein. Wobei die Formulierung Vertragsschluss die du unten anwendest falsch ist bzw. Vertragsende heißen müsste. Da der Vertrag gekündigt ist sind die Gebühren zu Unrecht erhoben. Im Gegenteil: du könntest Gebühren erheben. Die AGB kann natürlich nur mit Parteien funktionieren, die einen Vertrag mit der anderen Partei geschlossen hat. Mein Beitrag fußt aber nur auf Erfahrungen und ist keine gültige Rechtsauskunft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke damit wurde auch die Einzugsermächtigung widerrufen,
Hast Du das denn auch gemacht? Hast Du die Firma davon in Kenntnis gesetzt, das sie nicht mehr abbuchen dürfen und Deine Bank informiert die Lastschriften dieser Firma nicht mehr einzulösen? Dann wäre eine Buchung erst gar nicht durchgeführt worden und Kosten für eine Rückbuchung nicht angefallen? Ob Du die Kosten tragen musst, würde ich mal einen Anwalt oder Verbraucherberatung fragen, wird aber bestimmt mehr als 5,50 € kosten, evtl kann die Bank dazu etwas sagen?

PS: Ich würde es nicht zahlen.
 
Naja, das größte Problem daran ist, dass ich 14 bin, und somit weder die Lust, noch die Mittel für einen Anwalt, geschweige denn einen Rechtsstreit bin.
Ich denke für mich ist es am einfachsten, die 'nur' 5,50€ zu zahlen.
Sollte allerdings noch einmal soeine Abbuchung kommen, was ich nicht hoffe, werde ich mir wohl noch etwas anders einfallen lassen. :(
 
@Werkam,

meiner Ansicht nach müssen nach Vertragsende natürlich auch die Einzugsermächtigung (durch den Einziehenden) zurück gezogen werden da diese in der Laufzeit an den Vertrag gebunden ist.

@Big-Blue,

ja, zahl lieber. Zwar verdienen solche Firmen eine Menge Geld auf die Art (überzogene Mahngebühren etc.) aber wegen 5 Euro einen eventuell monatelangen Rechtsstreit in Kauf zu nehmen lohnt nicht. Rechtlich können sie aber mit Sicherheit keine Mahngebühr in Rechnung stellen. Bist du eigentlich vor dem Gesetz schon voll Rechtsfähig mit 14?

beschränkt Rechtsfähig (7-18 Jahre):

Alle Verträge sind
schwebend unwirksam, also
nur mit Genehmigung des
Erziehungsberechtigten.

... ich will natürlich nicht, dass du Ärger mit deinen Eltern bekommst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, die haben es mir natürlich erlaubt ;D
Lief aber alles über mein Konto ab, auch meine Daten.
Der Hostinganbieter ließ - wie die meisten - aber User ab 14 Jahren zu.
 
Ich würde erstmal nichts zahlen sondern versuchen, sich in einem vernünftigen und freundlichen Ton zu einigen. Es kann ja nicht sein, dass, wenn die einen Fehler machen, man da hinterherrennen muss. Wäre mal interessant zu erfahren, ob AGB auch über ein Vertragsende hinaus Bestand haben können.
 
das ist aber in der regel gang und gebe, dass auch bei ungerechtfertigten abbuchungen die kosten für die rückbuchung an den kunden weiter gegeben werden.
im zweifel immer erst anrufen und die sache klären, da die bank die gebühren erstmal dem "abbucher" in rechnung stellt
 
AGB haben überhaupt nur deshalb bestand, weil sie Teil irgend eines Vertrags sind. Wenn kein Vertrag zwischen den Parteien besteht, woher sollen die AGB dann für die Parteien bindend sein?

Das heißt nicht, dass sich ein Erstattungsanspruch nicht aus anderen Grundlagen herleiten könnte.
 
Wir haben uns erstmal entschieden, nicht zu zahlen, hatten auch diesbezüglich eine Mail geschrieben, sehr förmlich, mit Berufung auf den Rückzug des Einzugsrechtes mit Datum der Kündigung.
Nun kam gerade die erste Mahnung per Mail. Irgendwelche Vorschläge?
 
... Mahnung per Mail dürfte keine Gültigkeit haben. Und es wäre besser, du schreibst deine Einwände per Einschreiben.
 
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