Fahrtenbuch Selbstständig - kennt sich wer damit aus?

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Checker1992

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Wenn ich meinen Steuerberater Frage, dann schreibt der mit wieder 1 Stunde Zeit auf. :D

Daher mal hier die Frage:
Weg zur gewöhnlichen Arbeitsstätte muss ich ja mit der Entfernungspauschale abrechnen.
Und die fahrt auch nur 1x am Tag. Fahre ich die Strecke öfters, so soll das Privatvergnügen sein?
Weil man ja z.B. Mittags zum Essen nach Hause fährt und dann wieder in die Arbeit.
Gut, verstehe ich. Die Mittagsheimfahrt ist wirklich Privat.

Aber bei mir war es z.B. letzten Samstag so:
Ich fahr rüber ins Büro. Mach am Vormittag ein paar Sachen fertig und starte den Staubsaugerroboter.
Der fährt dann los. Als ich schon wieder ca. 30. Minuten daheim bin, meldet der über die App, dass er hängen geblieben ist.
Ich muss also wieder rüber fahren und den befreien, denn sonst ist am Montag morgen die Reinigung nicht erfolgt.
Meine erneute Fahrt ins Büro ist also komplett betrieblich.
Darf ich die als Betriebsfahrt abrechnen?
 
Checker1992 schrieb:
Wenn ich meinen Steuerberater Frage, dann schreibt der mit wieder 1 Stunde Zeit auf. :D
Das ist in diesem Fall wirklich eine Frage für Ihn.

Persönlich würde ich das als Privatfahrt einstufen. Das selbe Szenario ist, wenn du z.B. etwas im Büro vergessen hast. Ist ärgerlich aber Privatzeit. Außerdem kannst du ja auch mit dem Staubsauger durchsaugen und wärst schneller als der Roboter und bist dir sicher, dass nichts mehr liegen bleibt.
 
Und was hat das jetzt mit der Threadüberschrift zu tun?
Falls du ein Gewerbe betreibst, warum dann nicht ein Fahrzeug darauf anmelden (und die Privatnutzung pauschal versteuern)?
Falls angestellt, warum dann nicht die Fahrt mit dem Arbeitgeber abrechnen?

Ich gebe hier logischerweise keine Tipps oder Handlungsempfehlungen in steuerlicher Hinsicht. Da kennen sich andere besser aus.
 
Ja, aber für Fachmeinungen will er ja kein Geld ausgeben.

Er scheint sich lieber im Zweifel mit dem Finanzamt Ärger einhandeln zu wollen.
 
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Persönliche Meinung (fachkundige wolltest du ja nicht): Wieso sollte es rein betrieblichen sein wenn du den staubsauger anmachst?
 
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Checker1992 schrieb:
ch muss also wieder rüber fahren und den befreien, denn sonst ist am Montag morgen die Reinigung nicht erfolgt.
Meine erneute Fahrt ins Büro ist also komplett betrieblich.
Darf ich die als Betriebsfahrt abrechnen?
Ernsthaft? Und der Grund die Arbeit zu verlassen ist auch betrieblich? War Gefahr in Verzug? Was noch so? Gestern Licht angelassen? Du bist uebrigens auch nicht versichert ueber deine Unfallversicherung wenn du in der Mittagspause z.B. nicht dafuer vorgesehende Raeume aufsuchst, also deine private Fahrt nach Hause. Betriebsgelande verlassen fuer private Zwecke nennt man deine Fahrt nach Hause, warum sollte das als Arbeitsweg gelten?
 
error schrieb:
Das ist in diesem Fall wirklich eine Frage für Ihn.

Persönlich würde ich das als Privatfahrt einstufen. Das selbe Szenario ist, wenn du z.B. etwas im Büro vergessen hast. Ist ärgerlich aber Privatzeit. Außerdem kannst du ja auch mit dem Staubsauger durchsaugen und wärst schneller als der Roboter und bist dir sicher, dass nichts mehr liegen bleibt.

Nun ja. Kommt meiner Meinung nach drauf an, was ich im Büro vergessen habe.
Wenns was privates ist, dann ist die Fahrt zum Büro natürlich privat.
Interessant wirds auch, wenn ich was betriebliches vergessen habe.
Dann ist es der gleiche Punkt, wie mit dem Staubsauger.

Mit dem Staubsauger selber durchsaugen würde 2 Stunden meiner Zeit kosten.
So sind es nur 10 Minuten, den Roboter betreibsbereit zu machen.

simpsonsfan schrieb:
Und was hat das jetzt mit der Threadüberschrift zu tun?
Falls du ein Gewerbe betreibst, warum dann nicht ein Fahrzeug darauf anmelden (und die Privatnutzung pauschal versteuern)?
Falls angestellt, warum dann nicht die Fahrt mit dem Arbeitgeber abrechnen?

Ich gebe hier logischerweise keine Tipps oder Handlungsempfehlungen in steuerlicher Hinsicht. Da kennen sich andere besser aus.

Fahrtenbuch schreibe ich deshalb, weil ich mit der 1% Regelung viel schlechter fahren würde.
Selbstständig = nicht angestellt.

Idon schrieb:
Ja, aber für Fachmeinungen will er ja kein Geld ausgeben.

Er scheint sich lieber im Zweifel mit dem Finanzamt Ärger einhandeln zu wollen.

Foren sind nunmal dafür da, sich gegenseitig zu helfen, ohne Geld dafür ausgeben zu müssen.

Robert-Chase schrieb:
Persönliche Meinung (fachkundige wolltest du ja nicht): Wieso sollte es rein betrieblichen sein wenn du den staubsauger anmachst?

Doch. Ich will fachkundige Meinung. Deshalb frage ich hier, ob sich jemand damit auskennt.
Ich drehe mal deine Frage um: Was soll daran Privat sein, den Staubsauger im Büro zu befreien?

abcddcba schrieb:
Ernsthaft? Und der Grund die Arbeit zu verlassen ist auch betrieblich? War Gefahr in Verzug? Was noch so? Gestern Licht angelassen? Du bist uebrigens auch nicht versichert ueber deine Unfallversicherung wenn du in der Mittagspause z.B. nicht dafuer vorgesehende Raeume aufsuchst, also deine private Fahrt nach Hause. Betriebsgelande verlassen fuer private Zwecke nennt man deine Fahrt nach Hause, warum sollte das als Arbeitsweg gelten?

Der Grund die Arbeit zu verlassen war, dass ich fertig mit der Arbeit war.
Es war Wochenende für mich und die geplante Rückkehr zu meiner Arbeitsstätte wäre Montag morgen gewesen.
Da aber der Staubsauger Roboter sich festgefahren hatte, musste ich nochmals rüber ins Büro fahren und den befreien.
 
Spielt auch gar keine Rolle ob beruflich oder nicht, man kann nur eine Fahrt zur Arbeit absetzen.

Btw: Vergessen auf den anderen Account umzuloggen?
 
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