Fallen Inliner unter § 316 StGB?

8km mit dem Taxi kosten ja nun nicht die welt, vorallem wenn man die rechnung dann mit 2-3 leuten bezahlt. Mit inliner betrunken zu fahren halte ich für eine sehr dämlich idee.

Taxi Tarif von deiner Stadt kannste per google finden, in meinen fall wären dies z.b die preise für Nachtfahrten:

GRUNDPREIS
22.00 Uhr - 6.00 Uhr
2,80 € montags - samstags
sowie an Sonn- und Feiertagen

1. Kilometer 1,60 €
Jeder weitere Kilometer 1,30 €

müsste bei dir so ähnlich sein und da merkst du das ich Nachts für 10km 16,10€ zahlen müsste. Das ist bei 2-3 personen ja nun wirklich ein witz :)

Wer geld zum trinken hat sollte auch genügend geld haben um sicher nach hause zu kommen ;)
 
Inline-skates werden wohl unter Fahrzeug i.S.d. 316 StGB fallen, vgl. hierzu Rn. 4 zu § 315b in Tröndle/Fischer.
 
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