Falsche Preisangabe?

CougarOne

Captain
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Feb. 2009
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Guten Abend,

mein Bruder ist grad auf der Suche nach einem Babyzimmer und ist auf die Seite kidtini.com gestoßen. Dort hat er ein Zimmer gefunden aber anscheinend mit einem Haken oder so.

Das Zimmer kostet lediglich 0,90€ inkl. Versandkosten.

Hier der Link: http://www.kidtini.com/Wohnen-Kinde...-mit-2-trg-Schrank-Komplettangebot::1668.html

Kann es sein, dass die hier einfach nur ausversehen einen falschen Preis angegeben haben?
Und wie wäre das dann rechtlich, müsste die es mir für diesen Preis verkaufen oder können die einfach sagen: nee, war ein Fehler.

Oder überlesen wir da irgendwas auf der Seite? Hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß
 
Die müssen zu diesem Preis dann nicht verkaufen.
Zum anderen ist das Angebot nur eine Invitatio ad Offerendum.
 
Die Frau meines alten Chefs hatte mal eine Louis Vuitton Tasche im Internet gekauft und da hatte auch der Händler ausversehen 4,99€ anstatt 499€ stehen und Sie hat die Tasche dann auch zu diesem Preis erhalten.
 
Rein rechtlich besteht kein Anspruch.
Zum einem ist die Auszeichnung zu einem Preis von 0,99 € nicht bindend. Zum anderen gibts ja noch den groben erklärungsirrtum : Siehe § 119 BGB
 
OK, also rechtlich gesehen hätten wir keinen Anspruch auf diesen Preis. Aber mal sehen was der Händler machen wird, wahrscheinlich werden die einfach stornieren und die paar Cents erstatten.
Wäre aber echt genial für diesen Preis ein ganzes Babyzimmer :D
 
Kauf es. Versuch macht klu(ch)g
 
rechtlich korrekt: Gib ein Angebot für das Kinderzimmer in Höhe von 0,99€ ab ;) mal schauen ob sie es annehmen =)
 
Und selbst wenn es angenommen wird, besteht mit Sicherheit ein Anfechtungsrecht wegen eines Inhaltsirrtumes nach 119 I Alt. 1 BGB (kein Erklärungsirrtum und einen groben Irrtum kennt das deutsche Recht sowieso nicht).
 
Interessant wäre jetzt zu wissen, inwiefern folgendes noch gilt bzw. ob es aktuellere konträre Rechtsprechung gibt:
Keine Anfechtung der fehlerhaften Preisauszeichnung, wenn das Angebot des Käufers durch Autoreply-Mail wirksam angenommen wurde
Demnach besteht keine Möglichkeit der Anfechtung durch §119 BGB mehr, wenn eine Autoreply-Email mit Bestätigung (Annahme) geschickt wurde, da dies als Willenserklärung gilt, als wäre sie ohne technische Hilfsmittel abgegeben worden.

Sollte also so eine Autoreply-Email mit einer enthaltenen Annahme vorliegen, hat man grundsätzlich einen Anspruch ... wie es dann aber mit der Durchsetzbarkeit aussieht, ist eine andere Geschichte.
 
das punkt schrieb:
Sollte also so eine Autoreply-Email mit einer enthaltenen Annahme vorliegen, hat man grundsätzlich einen Anspruch ... wie es dann aber mit der Durchsetzbarkeit aussieht, ist eine andere Geschichte.
Mein Lager wäre dann plötzlich leer und sicher findet sich auch ein Grund warum der Hersteller mir nichts mehr verkaufen möchte. :D
Inzwischen kostet es ja 778,90€
Wollen wir mal hoffen das der TE noch zum alten Preis gekauft hat. :D
 
Natürlich bezieht sich der Irrtum in der etwaigen Annahmeerklärung auf den zuvor bei der Auszeichnung unterlaufenen Fehler, so dass der Erklärende hier etwas erklärt, was er in dieser Form nicht erklären wollte.

Die Entscheidung des LG Köln ist daher m.E. kritisch zu prüfen.
 
Hi Leute,

also ich hab gestern einfach mal auf gut Glück probiert für diesen Preis zu kaufen. Ging natürlich erstmal bis ich dann heute morgen eine Rückzahlung bei Paypal gesehen habe und der Auftrag wurde storniert.
Schade aber ein Versuch wars Wert :D.
 
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