Falsches Netzteil geliefert - behalten?

henk77

Cadet 2nd Year
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Juni 2008
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Hallo,

ich habe mir ein Enermax Pro 425 bestellt und besitze einen stromsparenden PC bestehend aus einem AMD 4850e, GA-MA78G-DS3H (Grafik onboard), einer Platte und einem Laufwerk. Allerdings habe ich nun ein Enermax 625 geliefert bekommen. Meine Frage ist nun, soll ich das behalten?

Also ich denke dafür spricht, dass in einem 625 sicher die besseren Komponenten stecken.

Dagegen spricht laut Quellen im Internet die schlechtere Effizienz bei solchen überdimensionierten Geräten. Allerdings laut 80plus.org hat das 625er bei 20% eh eine bessere Effizienz als das 425 (0,76% Differenz), so dass es bei der gleichen Wattanzahl vielleicht sogar fast die gleiche Effizienz haben könnte. Aber es sind jetzt halt im Idle nur 7% Auslastung statt der 10% beim 425er, das ist schon sehr wenig.

Das System braucht jetzt übrigens 44 Watt im Idle (daher die 7%) und das Messgerät zeigt einen Power Factor von .85 an, müsste letzterer Wert nicht fast 1 sein? Ist auf jeden Fall kaum weniger als mit meinem 4 Jahre alten Bequiet der Blackline, aber das wollte ich auch nur wegen des immer lauter werdenden Lärms tauschen. Das System läuft den ganzen Tag, daher fallen Differenzen von >1 Watt schon sehr ins Gewicht.


Gruß

Henk
 
hmm, was steht denn auf der rechnung drauf, bzw der garantie, weill wenn da das 425 eingetragen ist, dann hast du keine garantie, auf das nt,
 
Wenn dir nur das 425 in Rechnung gestellt wurde, darfst du das 625 nicht einfach behalten. Das wäre Betrug.
 
Hallo,

warum solltest Du es behalten?

Du hast Dich doch vor dem Kauf für ein anderes Netzteil entschieden.
Hättest Du das gelieferte gewollt, so hättest Du es auch bestellt, oder nicht? ;)
 
weil es das doppelte kostet, vll außerdem ist das weniger stress
 
das stimmt sicherlich, nur man muss aufpassen das man dann die garantie behält UND das sicher der händler nicht in den agb gegen sowas absichert
 
Hm wär mir auch net sicher was ich machen würd.
Fürs behalten spricht:
- Hat besseren wiederverkaufswert.
- Mehr Luft nach oben (ist auch bei einem System das mehr Saft zieht noch Effizient usw.) [falls man irgendwann aufrüstet usw.]

Dagegen spricht:
- Evtl. keine Garantie?
 
welcher händler denn?
 
Also nur weil es doppelt so teuer ist, will ich das Netzteil sicher nicht behalten. Fakt ist, ich hätte und werde nur das 425er brauchen, daher spielt der Preis sicher keine Rolle für mich, für den Händler natürlich schon. Allerdings wie schon gesagt wurde, es ist halt Stress, insbesondere, da ich es erst beim Einbau des Netzteils bemerkt habe. Aber das mit der Garantie ist ein guter Punkt, daher werde ich mal anrufen.
 
Händler anrufen und schildern, was das Problem ist und für Rücksendung soll der Händler die Versandkosten tragen. Vorhin aber nochmal aufklären. Wenn der Händler dir ein 300 Watt NT geschickt hätte, schickst du es doch auch zurück? Wieso wenn so wie jetzt dann nicht?
 
Hallo zusammen,

von Betrug kann keinesfalls die Rede sein, da das Malheur ja von dem Versandhändler ausgegangen ist. Und falls der die Ware von sich aus nicht zurückfordert bzw. seinen Fehler nicht bemerkt, trifft dich keinerlei Schuld oder anders gesagt, das ist das Problem des Händlers.

Etwas anderes ist es mit der Ehrlichkeit, das muß jeder mit sich selbst ausmachen, jedoch handelt es sich hier auf keinen Fall um Betrug.

Nun, wenn du dem Händler das ganze schilderst, sollte dieser aber wenigstens ein Goodie für dich erübrigen, denn immerhin hast du über diesen Zeitraum kein NT, wo du zusätzlich auf das vormals bestellte warten müßtest. Ich jedenfalls würde darauf drängen, wenn es vom Händler nichts dahingehend ausgeht.

So long.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Da dir auf Grund eines Fehlers des Händlers ein falsches Produkt zugeschickt wurde, ist es kein Betrug. Da die Ware nicht unaufgefordert zugeschickt wurde, darfst Du auch sie nicht behalten (Irrtumsrecht seitens des Verkäufers).
Man könnte aber mal netterweise dem Händler bescheid sagen. ;)

P.S. Außerdem ist es nicht die Garantie, es geht um Gewährleistung!
 
ich würds behalten! sonst entdeckt man nach dem zurücksenden noch gebrauchsspuren und damit doch Ärger... oder es bei Ebay verhöckern und davon das holen was du wolltest warscheinlich bleibt da noch was über...
 
hmmm,

so lange ich keine persönliche beziehung zum händler habe, würde ich es behalten.
zwar mache ich verkäufer immer aufmerksam, wenn ich zuviel wechselgeld erhalte, aber
das hier ist was anderes. hier hat man zusatzaufwand. man müsste zur post gehen und wieder auf
das neue netzteil warten. ist doch sehr nervig, finde ich. zudem noch zusätzlich vervig, wenn man es
bereits eingebaut hat.

bzgl. garantie: die geräte haben alle eine seriennummer, aus der man ersehen kann, wann das netzteil
gebaut wurde. die meisten hersteller akzeptieren auch reklamationen ohne rechnung. dann hat man zwar keine garantie ab kaufdatum, sondern garantie ab herstellungsdatum. das macht im all. 2-3 monate aus.
im schlimmsten fall kann man sich darauf beruhen, dass enermax die pro serie doch erst im frühjahr
dieses jahres eingeführt hat. also hast du im schlimmsten fall ein halbes jahr gerantieverlust.
ich bin mir aber sicher, dass enermax ich kulant zeigen wird und die garantieleistung anhand der seriennummer
gewährt.
das würde ich doch riskieren.
wie gesagt, man müsste dann direkt beim hersteller im garantiefall reklamieren und nicht beim händler,
der dann sicher nicht besonders hilfsbereit wäre.

und, at last: das ist definitiv kein betrug. man kann es auch gar nicht bemerkt haben...
denn mit so einem fehler rechnet man nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@DerWitwenmacher: Es geht nicht nur im Gewährleistung, es geht auch um die Garantie. BeQuiet möchte z.B. einen Kaufbeleg sehen bei Garantieleistungen, und dann muss man nicht mal ein defektes Netzteil einschicken.
 
@Sug82: Das ist eine ziemlich vereinfachte Sicht der Dinge. Natürlich würde ich beim 385er den Stress auf mich nehmen, dabei hätte ich aber eine Motivation. Aber woher soll bei einer 625er die Motivation kommen, zudem trägt der Händler mit selbst die schuld daran. PC-Ambulanz bringt das übrigens auch sehr gut auf den Punkt. Dazu kommt, dass ich den Händler telefonisch nicht mal erreiche!

@DerWitwenmacher: das Problem ist, dass der Hersteller unter Umständen auch eine Rechnung sehen will. Kommt drauf an, ob es bei Enermax auch so ist, wie Little Britain sagt. BeQuiet bestand damals auf die Rechnung.
 
Mit Garantie beim Hersteller stimmt natürlich.
Achja, gewisse Sachen müssen nicht in den AGBs stehen, das regelt schon das BGB.

@henk77: Aufgrund der Falschlieferung kannst Du auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Ergo: Erst erfolgt die Lieferung des Netzteils und dann schickst Du das "falsche" zurück. Andersrum gibts nicht!
Übrigens Du bist nur Besitzer. ;)
 
Außerdem schmeiße ich mal den hinweiß in den raum das es totaler blödsinn ist, in einen sparsamen HTPC nen 425W geschweige denn 625W NT einzubauen, erst ab 20% last sind die effektiv 80+ zerti hin oder her, bei 7-10% last haben die teils nur 50% effizienz.
aber es gibt silber zertifizierte 255W NTs die etwa 90% bringen und genau deinem bedarf entsprächen.

Aber nein, i.d.r. darfst du dieses falsche NT nicht ihne weiteres behalten.
 
Immer wenn es um solche Fragen geht melden sich die "Rechtsexperten" und verteilen ihr Halbwissen.

Es stand ja schon ein wenig richtiges hier. Aber das meiste ist Unsinn.

Erklärung:
Wenn falsche Ware zugesandt wurde, wird man nicht Eigentümer der Sache.
Der Vertrag ist von Seiten des Versenders noch nicht erfüllt. Er muss nachliefern.
Die falsche Ware darf aber auch nicht verändert, veräußert oder in Betrieb genommen werden. Das wäre widerrechtlich. Der Empfänger muss die Ware solange Einlagern, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Die Verschuldensfrage ist unabhängig von der Frage des Besitzes oder des Eigentums.
Es handelt sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Welches nicht erfüllt wurde!

Ein anderes Beispiel:
Wenn ich eine Geldbörse finde, werde ich auch nicht Eigentümer - ich werde Besitzer ohne irgendwelche Rechte an dem Gut. Falls der Eigentümer (dieser hat die Rechte) zurückfordert, muss ich als Besitzer die Ware unverzüglich zurückgeben. Ohne Nutzung!!! Ich muss den Besitz allerdings anzeigen (z.B. beim Fundbüro). Wird der Besitz nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eingefordert ändert sich das Eigentumsverhältnis eventuell zu meinen Gunsten.

Der Empfänger ist verpflichtet den Irrtum dem Versender anzuzeigen. Der Unterlass kann als Betrug gewertet werden.
Betrug ist das widerrechtliche Verschaffen eines Vorteils zum Nachteil eines anderen.

Das war jetzt ein kleiner Exkurs zum Thema Recht.
Jetzt kommt mir nicht: "Was wäre wenn ...?" usw.
Das ändert alles nichts am Recht.

Die Rechtslage ist hier absolut eindeutig!

Gruß
comlex
 
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