Fast nur 400€ Kräfte beschäftigt, legal?

Oh man, so viel Halbwissen ist echt unerträglich.

1. 50 Tage=Kurzfristig Beschäftigt, ist was anderes als geringfügig entlohnte Beschäftigung = 400 Euro im Monat. Kurzfristigt Beschäftigte sind komplett sozialversicherungsfrei.
2. Es gibt kein Gesetz welches einem vorschreibt wie viele man beschäftigt.
3. Es gibt Arbeitszeitkonten, die gelten auch für 400 Euro-Jobber, sprich Überstunden aufsparen um diese abzufeiern oder früher in Rente zu gehen.
4. Der Grundfreibetrag hat nichts mit dem Arbeitseinkommen zu tun, Beispiel der Mann arbeitet voll für 30.000 im Jahr, dann ist der Grundfreibetrag von Ehefrau und Mann schon aufgebraucht und jeden Euro den die Frau dazu verdient muss man versteuern, wenn nicht pauschal versteuert wie bei 400 Euro.
5. Die 400 Euro sind für den Arbeitnehmer Netto auf die Hand, die Arbeitgeber zahlt 30% Sozialabgaben und Lohnsteuer pauschal darauf, wenn er sie über 400 Euro beschäftigt, zahlt er nur 21% Sozialabgaben, allerdings zahlt der AN knapp 22% und muss das ganze Lohn versteuern. Was lernen wir daraus? Das macht man für die AN und nicht für den AG.

Alles klar?
 
Zuletzt bearbeitet:
Marvin_X schrieb:
Oh man, so viel Halbwissen ist echt unerträglich.

dito!

Marvin_X schrieb:
1. 50 Tage=Kurzfristig Beschäftigt, ist was anderes als geringfügig entlohnte Beschäftigung = 400 Euro im Monat. Kurzfristigt Beschäftigte sind komplett sozialversicherungsfrei.

Je nach St-klasse ist es eben nicht sv-frei.
 
DIJI2008 schrieb:
Ja die Frage ist wirklich wie läuft das mit den Überstunden, denn "die Leute nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ein paar Monate weiterzubezahlen" ist defacto Schwarzarbeit. Das geht so definitiv nicht.

Nein, das ist ganz einfaches Überstunden verschieben oder Überstunden abfeiern.
Die Mitarbeiter sind ja schließlich nach "Beendigung" des Arbeitsverhältnisses ja noch officiell weiter gemeldet.

Man könnte auch drauf bestehen, dass man sie ausbezahlt bekommt. Aber über 400€ will eben keiner im Monat kommen, da man sonst Abgaben zahlen muß.
 
Haudrauff schrieb:
Nein, das ist ganz einfaches Überstunden verschieben oder Überstunden abfeiern.
Die Mitarbeiter sind ja schließlich nach "Beendigung" des Arbeitsverhältnisses ja noch officiell weiter gemeldet.

Das heißt man könnte somit als 400 € Kraft solange arbeiten wie man möchte (45+ Stunden/Woche) und so Überstunden sammeln und diese dann nach Kündigung monatlich auszahlen lassen?
 
Hm, is eigentlich nur ein Trick um Überstunden abzubauen.
Ob man diesen Trick jetzt auf die Spitze treibt müssen du und dein AG schon selbst wissen.

Ob das alles legal ist weiß ich nicht.
Aber es wird niemand beschissen. Der AN nicht, der AG nicht und auch der Staat wird nicht beschissen.

Aber ich wüßte nicht warum ich Vollzeit arbeiten sollte und das Geld erst Monate später erhalte.
 
Haudrauff schrieb:
Ob das alles legal ist weiß ich nicht.

aber genau darum geht es mir.

Haudrauff schrieb:
Aber es wird niemand beschissen. Der AN nicht, der AG nicht und auch der Staat wird nicht beschissen.
Meiner Meinung nach wird der Staat hierbei beschissen. Schließlich ersetzt der AG eine teure Vollzeitkraft durch eine billigere Kraft. Dem Staat geht damit Geld durch die Lappen und bisher hatte ich den Eindruck das man tun und lassen kann was man will, solange man den Staat nicht um sein Geld bescheißt^^
 
Ich rede hier von ein paar Überstunden verschieben.
Aktuell ist dies bei mir nämlich der Fall.

Wie man dadurch eine Vollzeitkraft einsparen kann erschließt sich mir nicht ganz.
Denn dieses Überstunden-Verschieben kann man nur begrenzt machen.
Irgendwann hättest du soviele Stunden, dass du monatelang nicht mehr arbeiten brauchst. Und in dieser Zeit hat der Chef keine Arbeitskraft.

Nachtrag:
Egal wie du es drehst und wendest, du kannst eine Vollzeitkraft nicht durch eine 400€ ersetzen.
Solche Tricks wie der von mir gennannte funktionieren nur kurzfristig.
 
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Wie ich schon schrieb, dürfen Überstunden nicht unbegrenzt angesammelt werden. Der maßgebliche Zeitraum ist immer 12 Monate. Wer aus einem Minijob Gehaltsansprüche in Höhe von 4.800 € (12 x 400) angesammelt hat, darf in dem Jahr nicht mehr als Minijobber arbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Invader liest du auch alle was die Leute schreiben oder hast du eine selektive Wahrnehmung.

Der Staat bekommt sein Geld und zwar pauschal KV und RV und das ohne das dafür geleistet werden muss. Weder ist der 400 Euro Jober KV versichert noch erwirbt er Rentenansprüche.
 
Marvin_X schrieb:
Invader liest du auch alle was die Leute schreiben oder hast du eine selektive Wahrnehmung.
natürlich lese ich was hier geschrieben wird, aber dank meiner selektiven Wahrnehmung filter ich Sätze wie
Marvin_X schrieb:
Der Staat bekommt sein Geld und zwar pauschal KV und RV und das ohne das dafür geleistet werden muss. Weder ist der 400 Euro Jober KV versichert noch erwirbt er Rentenansprüche.
heraus, denn das interessiert mich nicht wirklich und hat überhaupt nitchs mit meiner Frage zu tun! Trotzdem danke für den Hinweis.

Nochmal: Mir geht es nur darum ob es erlaubt ist jede Menge AN auf 400 € Basis einzustellen und die dann ohne Ende Überstunden aufbauen zu lassen. Und zwar nicht nur ein paar, sondern bis zu 30 h/Monat! Ich bin mir auch bewusst, dass niemand dazu gezwungen wird dort zu arbeiten. Ich hab sowieso nicht den Eindruck das es den AN dort nicht gefällt. Es geht mir nur ums Prinzip: Erlaubt oder nicht!
So wie ich es, trotz meiner selektiven Wahrnehmung, verstanden habe, ist es erlaubt solange sie im Jahr nicht über 4800 € kommen (was aber eh nicht der Fall ist, da nur 400 € ausgezahlt werden, egal wieviel gearbeitet wird).

mfg
z1m
 
Alle deine Fragen sind beantwortet worden, nur du liest sie nicht.

Du darfst im Jahr nicht mehr als 4.800 verdienen. Ausgezahltes Gehalt + vorhandene Überstunden.

Also der AN hat 4.800 ausgezahlt bekommen und hat noch 20 Ü-Stunden am Jahresende übrig, dann ist das mehr als 4.800. Alles klar?
 
Invader_z1m schrieb:
Nochmal: Mir geht es nur darum ob es erlaubt ist jede Menge AN auf 400 € Basis einzustellen und die dann ohne Ende Überstunden aufbauen zu lassen. Und zwar nicht nur ein paar, sondern bis zu 30 h/Monat!

Also ich finde, dass jeder mündige Arbeitnehmer von alleine drauf kommen sollte, dass etwas nicht stimmt, wenn man ohne Ende überstunden aufbaut und diese nicht vergütet bekommt oder sie abfeiern kann.


Wenn du davon auch betroffen bist, dann ziehe die Notbremse.
Falls du hier nur um dem konkreten Gesetzestext suchst, dann google mal ein bischen nach
Arbeitszeitgesetzes + überstunden
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/ueberstunden-regelung-nach-dem-arbeitszeitgesetz.html

Du wirst sehr schnell merken, dass das System von deinem Chef so nicht in Ornung ist.

Hier nochmal ein besserer Link:
http://www.business-best-practice.de/personal_fuehrung/teilzeitkraefte_ueberstunden_mehrarbeit.php
 
Marvin_X schrieb:
Komplettzitat entfernt.

Das die Überstunden mit verrechnet werden hab ich bis jetzt wirklich überlesen. Aber jetzt bin ich ja informiert. Danke :)

Ich selbst bin nicht betroffen. Eine Bekannte von mir arbeitet dort in den Semesterferien.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Komplettzitat entfernt.)
Invader_z1

du kannst sowas auch anonym beim zoll melden .

Ich habe das auch schon gemacht ....seit dem werden die mitarbeiter auch vernünftig bezahlt. :D
 
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