Marvin_X
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 512
Oh man, so viel Halbwissen ist echt unerträglich.
1. 50 Tage=Kurzfristig Beschäftigt, ist was anderes als geringfügig entlohnte Beschäftigung = 400 Euro im Monat. Kurzfristigt Beschäftigte sind komplett sozialversicherungsfrei.
2. Es gibt kein Gesetz welches einem vorschreibt wie viele man beschäftigt.
3. Es gibt Arbeitszeitkonten, die gelten auch für 400 Euro-Jobber, sprich Überstunden aufsparen um diese abzufeiern oder früher in Rente zu gehen.
4. Der Grundfreibetrag hat nichts mit dem Arbeitseinkommen zu tun, Beispiel der Mann arbeitet voll für 30.000 im Jahr, dann ist der Grundfreibetrag von Ehefrau und Mann schon aufgebraucht und jeden Euro den die Frau dazu verdient muss man versteuern, wenn nicht pauschal versteuert wie bei 400 Euro.
5. Die 400 Euro sind für den Arbeitnehmer Netto auf die Hand, die Arbeitgeber zahlt 30% Sozialabgaben und Lohnsteuer pauschal darauf, wenn er sie über 400 Euro beschäftigt, zahlt er nur 21% Sozialabgaben, allerdings zahlt der AN knapp 22% und muss das ganze Lohn versteuern. Was lernen wir daraus? Das macht man für die AN und nicht für den AG.
Alles klar?
1. 50 Tage=Kurzfristig Beschäftigt, ist was anderes als geringfügig entlohnte Beschäftigung = 400 Euro im Monat. Kurzfristigt Beschäftigte sind komplett sozialversicherungsfrei.
2. Es gibt kein Gesetz welches einem vorschreibt wie viele man beschäftigt.
3. Es gibt Arbeitszeitkonten, die gelten auch für 400 Euro-Jobber, sprich Überstunden aufsparen um diese abzufeiern oder früher in Rente zu gehen.
4. Der Grundfreibetrag hat nichts mit dem Arbeitseinkommen zu tun, Beispiel der Mann arbeitet voll für 30.000 im Jahr, dann ist der Grundfreibetrag von Ehefrau und Mann schon aufgebraucht und jeden Euro den die Frau dazu verdient muss man versteuern, wenn nicht pauschal versteuert wie bei 400 Euro.
5. Die 400 Euro sind für den Arbeitnehmer Netto auf die Hand, die Arbeitgeber zahlt 30% Sozialabgaben und Lohnsteuer pauschal darauf, wenn er sie über 400 Euro beschäftigt, zahlt er nur 21% Sozialabgaben, allerdings zahlt der AN knapp 22% und muss das ganze Lohn versteuern. Was lernen wir daraus? Das macht man für die AN und nicht für den AG.
Alles klar?
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