Fenster in Mietwohnung nicht dicht? Welche Möglichkeiten?

picxar

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Hallo Leute,
ich bin vor kurzem in meine neue Wohnung eingezogen und vor einer Woche habe ich gemerkt das eines der Fenster nicht dicht ist, bedeutet von unten dringt kalte Luft ein. Hört sich erstmal nicht schlimm an, nur blöd wenn darunter eine Heizung ist und sich der Geräuschpegel von vorbeifahrenden Autos erhöht. Welche Möglichkeiten habe ich?
Ist die Hausverwaltung bei solchen Sachen verpflichtet sich darum zu kümmern?
Kenn mich bei solchen Sachen nicht sonderlich aus. Wohn das erste mal zur Miete.
lg picxar
 
Hey picxar,

das hier sollte genau das sein was du auch hast.

Ich würde es der Hausverwaltung melden und sehen was passiert. Falls sie es nicht einsehen 5% Mietminderung.
 
Ja, bzw. dein Vermieter sollte sich drum kümmern, weil das ganze ja auch höhere Nebenkosten nach sich ziehen wird.

Da es das erste Mal ist, dass du ein Problem hast, sprich als erstes mit dem Vermieter, der wird dir dann sagen, wie das in deiner Wohnanlage immer geregelt wird. Gerade bei größeren Wohnanlagen gibts nen Hausmeister der Hausverwaltung, der sich das dann zu erst einmal anschaut. Oder der Vermieter beauftrag jemanden oder der Vermieter erlaubt dir, jemanden zu beauftragen.

Ich ruf immer meinen Vermieter an, erklär ihm was Sache ist und darf dann Handwerker beauftragen. Das ist zum einen gut, weil ich dann sofort direkt mit nem Handwerker sprechen kann, andererseits ist das ein Hin- und Her, weil wenn sich die vermeintlich kleine Sache als was großes herausstellt, sich der Handwerker natürlich bei meinem Vermieter nochmal rückversichern muss.

EDIT: Und ne Mietminderung muss angekündig werden mit festgesetzter Frist zur Verbesserung. Das würd ich aber kurzfristig erstmal lassen. Es sei denn, man will sich von Anfang an unbeliebt machen.
 
Weswegen ich auch schon bei der Hausverwaltung angerufen habe, sind die ständig anlaufenden Fesnter. Dann wurde ich abgespeist von wegen ich bin Schuld weil ich nciht richtig Lüfte, daheim habe ich ein kleineres Zimmer, da wird am Tag vielleicht einmal gelüftet und es bildet sich nur ganz unten am Fenster Kondenswasser. Hier sind die kompletten Fenster voll davon!
 
Ah mehr Vorgeschichte :)

Dann würd ich nen bisschen deutlicher auftreten und auch ne Mietminderung in Erwägung ziehen.
 
Und was evtl. noch hilft ist es nicht Telefonisch sondern schriftlich zu machen.
Anrufe kann man im Zweifel vor Gericht nicht belegen.
 
Ich habs ja von Anfang an gewusst, dass die extrem anlaufenden Fenster nicht normal sein können unabhängig davon wie man lüftet oder nicht. Aber war mir dann auch zu blöd mich mit der netten Dame am Telefon weiter zu unterhalten, laut ihr bin ich ja Schuld.
Gerade an sag ich mal Schwachstellen wie den Fenstern verstehe ich nicht wie der Eigentümer da sparen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hhhmmmmmm....Aber das Problem ist doch dass Du den Defekt nicht richtig an die zuständige Stelle melden kannst/willst (wieso bisst Du schuld?). Natürlich ist der Vermieter zuständig und müsste sich mal in die Schienen schmeissen.
 
Agi, das kommt meines Erachtens auf den Vertrag zwischen Hausverwaltung und Vermieter an. Also was alles der Vermieter von der Hausverwaltung machen lässt. Und es gibt halt Vermieter die sich um quasi gar nix kümmern und manchmal auch gar keine Ahnung haben (wollen), was für Zustände in ihren Immobilien herrschen.

Aber würd auch mal dem Vermieter Bescheid geben und mal was schriftlich festhalten.
 
Du schuldest den Mietzins und einige Nebenpflichten.

Der Vermieter schuldet dir die ordnungsgemäße Überlassung der Mietsache.

Du bekommst ein Problem, wenn du aussagst, dir sei der Mangel der Mietsache vor Anmietung bekannt gewesen und du hast trotzdem gemietet.
Möglicherweise erinnerst du dich noch daran, vorher überhaupt nichts davon gewußt zu haben.

Lies dir mal die §§ 535 ff. BGB im Zusammenklang mit einer ordentlichen Kommentierung durch, Palandt reicht.
Hilfreich sind die Ratgeber der Mietervereine bzgl. Mängel der Mietsache.

Es scheint in der von dir angemieteten Wohnung grundsätzlich eine zu hohe Luftfeuchtigkeit zu herrschen. Die kann man messen (lassen).
Bitte beachte dabei, dass geeichte Meßgeräte zum Einsatz kommen.

Danach stellt sich die Frage nach der Ursache dieser hohen Luftfeuchtigkeit.

Danach, ob durch normales bzw. aufwändiges Lüften und Heizen dieser hohen Luftfeuchtigkeit iSe Abhilfe begegnet werden kann oder ob (ein) bauliche(r) Mangel/Mängel vorliegen.

Muss überdurchschnittlich viel geheizt werden um das Problem zu beseitigen, kann bereits darin ein Mangel der Mietsache begründet sein.

Ebenso wird die Frage mitgeklärt, ob durch eine verbleibende, dauerhaft zu hohe Luftfeuchtigkeit eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter besteht bzw. alsbald zu erwarten ist, z.B. durch Schimmelbefall. Unterschätze die Gesundheitsgefährdung eingeatmeter Schimmelpilzsporen nicht!

Aus der Praxis gesprochen, ist die Ansage der von dir angerufenen Hausverwaltung/-vermietung einerseits typisch, andererseits ein Indiz dafür, dass dieser Mangel bekannt ist.

Wie es Mietnomaden gibt, gibt es Vermieter, die mängelbehaftete Wohnungen seriell vermieten, dem Mieter die Schuld zu weisen, bis der Mieter wieder auszieht, solange den Mietzins kassieren und das Spielchen fortsetzen.
Sobald vorgenommene Mietminderung summarisch zwei Monatsmieten ausmacht, kann der Vermieter kündigen.

Manchmal sind dem örtlichen Mieterverein solche Vermieter bekannt.

Insgesamt rate ich dir, gegen kleines Entgelt dem für dich zuständigen, örtlichen Mieterverein (DMB) beizutreten inkl. der Mietrechtsschutzversicherung.

Du bekommst dort kompetente Beratung und Rechtshilfe von im Umgang mit Vermietern erfahrenen Mitarbeiter/innen, die vielleicht gerade deinen Vermieter aus ihrer Praxis bereits ganz genau kennen, möglicherweise sogar bestehende Baumängel.

Jedenfalls arbeiten diese Vereine mit Sachverständigen zusammen, die gegen kleines Entgelt sach- und fachkompetent die oben bezeichneten Messungen so vornehmen, dass diese gerichtsfest sind.
 
Nein, leider nicht.
Es handelt sich um einen weitverbreiteten Irrtum, der absolut nachvollziehbar ist, weil sich der Vermieter ins Unrecht setzen kann, nichts tut, trotzdem aber eine weitreichende Handhabe gegen den Mieter behält.

Deswegen bei Mietminderungen und Untätigkeit des Vermieters nicht zurück lehnen und meinen, das war's.
 
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