Ferienjob - Steuern zurück ?

globalplayer

Lt. Commander
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Wie läuft das genau ?

Hab hier noch zwei Lohnsteuerkarten (2002 und 2003).
Habe jeweils 2 Ferienjobs absolviert. Steuern musste ich natürlich auch zahlen. Kann ich die noch zurückholen, oder ist es schon zu spät ? :(

Die 2004er Lohnsteuerkarte ist atm noch @ Arbeitgeber (ebenfalls Ferienjob). Werden wohl wieder Steuern auf mich zukommen (diesmal aber wohl mehr :fresse: )

Weiß zufällig jemand, wie man das nun am geschicktesten macht, mit dem Steuernzurückholen (eventuell aus eigener Erfahrung) ?

Gruß
Denis
 
Das kommt ganz darauf an wieviel Du verdienst...die Freibeträge liegen für dieses JAhr bei 7680 Euro...wenn Du also drunter verdienst bekommst Du die Steuern mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

HAste für 2002 und 2003 keinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht? *komsich* Denke nicht das man nachträglich noch Geld bekommt.
 
Danke euch beiden erstmal, im den Jahren 2002 und 2003 waren gerademal ~300€. :D

Und Lohnsteuerjahresausgleich habe ich keinen gemacht. :(
Aber dazu braucht man doch die Lohnsteuerkarte, wie soll man das also jeweils im selben Jahr machen ? :confused_alt:

@Shiro
Und wieso "komisch" ? Wenn einen eben niemand darauf hinweißt ? :(

In diesem Jahr hab ich bis jetzt ~1300€ verdient.
 
Also ich finde 300 € sehr viel Geld! Naja Lohnsteuerjahresausgleich ist doch voll locker...solang man nur nen Ferienjob amcht! Warum hat Dich dein Vater nicht drauf hingewiesen? Deine Eltern müssen das doch auch machen?

Du musst nur die 2-3 Werte eintragen und abschicken-fertig! Die chekcen dann nur die Freibeträge und dann bekommst die STeuern zurücküberwiesen.

Ich hab mit Ausnahme von diesem Jahr jedes Jahr ca. 150 Euro Stuern gezahlt...das hört sich voll wenig an,aber wenn man dann im Februar oder März auf einmal als armer Schüler 150 E quasi ( in diesem Moment) für nixtun bekommt ist das einfach nur geil und dann gibts gleich ne Belohnung ( Grafikkrate ;-)).

Lohnsteuerjahresausglaich amcht man immer im Jahr darauf...also alles was Du dieses JAhr verdienst etc. muss dann bis nächstes Jahr März oder so an das Finanzamt.

Kenne mich da auch net so perfekt aus,weil das fast komplett alleine mein Dad macht.
 
Da hast du natürlich recht ! :)

Was brauch ich denn nun alles für den Ausgleich ?
Nur die jeweilige Lohnsteuerkarte ?
Bankverbindung brauchen sie wahrscheinlich auch ?
 
Zur Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer muß der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung bei seinem Wohnsitzfinanzamt (Wohnsitz bei Antragstellung) einreichen. Der Antrag hierfür kann nur bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres gestellt werden, also z.B. für das Jahr 2001 spätestens bis zum 31.12.2003. Die notwendigen Formulare sind zusammen mit einem Anleitungsheft zum Ausfüllen der Vordrucke bei jedem Finanzamt kostenlos erhältlich. In bestimmten Fällen (z.B. Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Du mußt also bis zum 31.12.04 für das Jahr 2002 beim Amt den Antrag stellen.
Siehe auch hier:
http://www.rottal-inn.de/lra_intern/kreisjugendamt/ji-ferienjobber.htm

Lohnsteuerkarte, Bankverbindung, evtl Belege die zu einer Steuerminderungminderung führen- sollte bei Dir jedoch uninterresant sein, da Du wohl keine Steuern zahlen mußt.
Beachten solltest Du aber, wenn Du zuviel Einkommen hast und Deine Eltern Kindergeld bekommen haben, wird Dein Einkommen das Deiner Eltern erhöhen, das hat zur Folge, das evtl zuviel gezahltes Kindergeld zurückgezahlt werden muß. Liegt aber daran was Du verdient hast. Wenn Du den Freibetrag nicht überschritten hast, brauchst Du Dir deswegen aber keine Sorgen zu machen.
 
@ werkam

Gut erklärt. Leider ist der Link noch in DM.

Zusätzlich wäre noch zu erwähnen, dass wenn du monatlich nicht mehr als 400,00 EUR (seit 01.04.2003; vorher 325,00 EUR) verdienst, du als geringfügig Beschäftigter anzusehen bist und dann normalerweise keine Steuern zahlst. Du solltest dann die 400,00 EUR auch ausbezahlt bekommen.
 
man sollte noch erwähnen,dass es 2 Freibetrage gibt!

den normalen Stuerfreibetrag 7680 €uro und dann noch Werbungskostenpauschale 960 Euro.Ohne die Werbungskostenpauschale wäre ich nämlich schon lang über dem Freibetrag...
 
So, hallo nochmal.

War heute nun beim Finanzamt und habe mir für die Jahre 2002 + 2003
den Mantelbogen + Anlage N geholt.

Ausfüllen kann man ja jede Menge.
Es wäre nett, wenn mir nochmal jemand sagen könnte was ich nun konkret in meinem Fall ausfüllen muss.


Also beim Mantelbogen angefangen:

[x] Einkommensteuererklärung

Richtig ?

Dann Allgemeine Angaben sind klar.

Bankverbindungebenfalls.

Was muss ich nun auf den [/B]nächsten 3 folgenden Seiten bzw. der Anlage N ausfüllen ?

Viel ist es ja imho nicht ?
Wäre echt nett, wenn mir kurz jemand helfen würde.
 
beruhig DIch...ich suche morgen meine Erklärung raus und sage alles was ausgefüllt wurde :) Aber heute hab ich keinen Bock mehr *g*
 
also unter ANlage N einfach die Daten von deiner Lohnsteuerkarte eintragen ( Bruttoarbeitslohn usw./dürften bei nur die ersten 4 Punkte sein).

Dann unten bei "Angaben warum Du sonst nichtbeschäftigt warst" schriebst Schüler usw. rein.

Und dann noch bei Kapitalvermögen kannste normalen unter Freibetrag oder so reinschrieben,weil Du wohl net mehr Zinsen als der Freibetrag kriegst...ansonst halt anpassen.

Sodele das wars schon^^Haste sonst noch Fragen schick ich dir meine Tel und DU rufst mich an ;-) hab kein Bock mehr zum tippen *g*
 
@globalplayer: hast du überhaupt LOHNsteuer (Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag) gezahlt?!
Wenn du so um 300€ verdient hast, dann solltest du eigentlich gar keine Steuern gezahlt haben!
 
@ chefkoch

Eben. das wundert mich auch schon die ganze Zeit.
Normalerweise bist du bei monatl. 300,00 EUR geringfügig Beschäftigter und zahlst keine Steuern. --> Brutto = Netto ; 300,00 EUR = 300,00 EUR
 
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