Fernabsatzverträge - Verständnisfrage

Unter was fällt denn rechtlich ein Hygieneartikel im Elektromarkt? Genau da wirst du nichts finden, denn "Hygieneartikel" so ist eine Erfindung vom Einzelhandel......

Das ist keine Erfindung vom Einzelhandel, nimm mal Weiße Ware wie Trockner, Waschmaschinen, Kühlschränke. Die Sachen kriegst du niemals umgetauscht, nur kulanztechnisch, bei einem Notebook, MP3 Player, einer Spielkonsole hat man bessere Karten.

Und im stationären Handel spielt das auch keine große Geige weil man die Ware anfassen und sehen kann.

Online wird man beispielsweise Nutzungsabschläge machen, und bitte kommt jetzt nicht mit Amazon, die kann man mal unter normalen Bedingungen aussen vor lassen, weil sie einen Riesen Kulanzvorteil gegenüber allen anderen Anbietern haben.

Aber es ist wie der Doc Foster schon geschrieben hat alles gesetzlich geregelt, und Auslegungssache, und Pauschalaussagen kann man in vielen Fällen nicht treffen, auch wenn einige das denken. Wenn ich eines im Job schnell gelernt habe dann ist es genau dieser Punkt :D
 
Dein Beispie mit weißer Ware hinkt sorry. Hier liegt es nicht an der "Hygiene", viel mehr das diese Geräte so weder stationär noch online getestet werden können.

Hygiene Beispiel bei weißer Ware wäre eine elektrische Zahnbürste optimal.

@ Ribery: ich hatte dich so verstanden (stationärer Handel), war wohl mein Fehler. Du hast im übrigen Recht wurde alles gesagt.
 
Achja und wer Dreckswäsche 1 1/2 Wochen wäscht und diese verkeimt dann zurückgeben möchte? Aber nein, wir reden hier ja nicht von "Hygiene", von was reden wir denn dann?
 
Das der Artiekl benutzt wurde. Schließlich kannst du auch eine Waschmschine im stationären Handel nicht testen, in dem du deine Wäsche wäschst.
 
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