Fernsehanbieter in der neuen Wohnung nicht verfügbar. Küdigung?

Gorfindel

Commander
Registriert
Juni 2011
Beiträge
2.848
Moin zusammen,

wir haben zurzeit unseren Kabelanschluss bei Telecolumbus. Wir ziehen in 3 Wochen um in eine neue Wohnung *freu :)

Nun habe ich gerade auf der Hompage von Telecolumbus geschaut ob dort überhaupt Telecolumbus verfügbar ist.

Leider steht nach der Prüfung "Nicht Verfügbar"

Muss ich nun noch ca 1 1/2 Jahre weiterzahlen obwohl ich in der neuen Wohnung Telecolumbus nicht empfangen kann?

Wäre ja ne Frechheit wenn man dann noch Zahlen muss obwohl die ihren Dienst in der neuen Adresse nicht anbieten.


Kennt sich da wer aus?
 
Rufe doch einfach mal deren Service an. Wenn dir die Antwort von denen nicht gefällt, kannst du immer noch nach Lösungen suchen den Vertrag vorzeitig zu beenden.
 
Schau mal in die AGB von Telecolumbus und ruf da mal an und schildere denen die Situation. Denke schon, dass durch diese Umstände eine vorzeitige Beendigung möglich sein sollte (vermutlich eher Kulanz).
 
Ok werde ich gleich mal machen :)
 
Der Kun
-
de hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnung das Recht,
den Vertrag fristlos zum Ende des Monats zu kündigen, indem er aus der
Wohnung auszieht. Voraussetzung für die Kündigung ist der Nachweis des
Umzugs durch Vorlage einer Bestätigung des neuen Vermieters oder durch
Vorlage der Meldebestätigung.
Ergänzung ()

Habs gerade gefunden :)
 
also bei mir wars das selbe mit Kabel Deutschland. Ich hab die Kündigung mit Mietvertrag im Anhang hingeschickt und es gab keine Probleme bei der Kündigung.
 
Umzug in eine Wohnung, wo der Anbieter den Dienst nicht bieten kann, fällt immer ins "Sonderkündigungsrecht" aka "außerordentliche Kündigung" ;)
 
Gerade angerufen :) Wird ende des Monats gekündigt :) Freu
 
Das Leben kann dermaßen einfach sein...
 
Lavaground schrieb:
Umzug in eine Wohnung, wo der Anbieter den Dienst nicht bieten kann, fällt immer ins "Sonderkündigungsrecht" aka "außerordentliche Kündigung" ;)

Es gibt kein derartiges Sonderkündigungsrecht.
Der Anbieter kann nichts dafür, wenn du umziehst.
Du hast kein Recht auf Kündigung.
Das ist reine Kulanz der Anbieter, wenn sie es so problemlos tun (was natürlich löblich ist).
 
@PaldinX das stimmt bei Telecolumbus leider nicht so. Dort gibt es das Sonderkündigungsrecht. Steht in deren AGB´s :)

Hier:

Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnung das Recht,
den Vertrag fristlos zum Ende des Monats zu kündigen, indem er aus der
Wohnung auszieht. Voraussetzung für die Kündigung ist der Nachweis des
Umzugs durch Vorlage einer Bestätigung des neuen Vermieters oder durch
Vorlage der Meldebestätigung.

Ergänzung ()

Wurde auch grad Telefonisch Bestätigt. :)
 
@Gorfindel

PaladinX bezieht sich auf die "allgemeine" Gesetzeslage. Die ermöglicht dir keine Kündigung.

Der Abschnitt in der AGB ist eine vertraglich zugesicherte "extra" Leistung des Anbieters.
 
Da hab ich mich zu undeutlich ausgedrückt.
Es gibt kein gesetzlich verankertes "Sonderkündigungsrecht".
Das was Telecolumbus da anbietet, ist einfach deren Kulanz zu dem Thema in deren AGBs.

Aber dieses allgemein Sonderkündigungsrecht, was gerne von Halbwissenden in die Runde geworfen wird, ist nicht allgemein und gesetzlich verankert. Nur Kulanz, das Ganze.
 
Ok stimmt da habt Ihr recht :) Sorry PaladinX :)
 
Hatten so ne Situation mal bei 1und1.
Haben den Vertrag dort für Internet und Telefon verlängert. Alles wunderbar, nur dann als wir in unser neu gebautes Haus, direkt nebenan, umgezogen sind, wurde gesagt, dass 1und1 dort keine Leitung mehr frei hat. Tja...Leider kamen wir nicht so einfach aus dem Vertrag raus. Mussten fast 200€ zahlen und konnten dann doch kündigen. War im endeffekt immer noch günstiger als den Vertrag weiter laufen zu lassen und dann im neuen Haus noch bei der Telekom nen Vertrag abzuschließen.
 
Als ich in meine Wohnung damals eingezogen bin, war noch die Leitung von Vodafone des Vormieters belegt. Der Vormieter ist zu einer Wohnung umgezogen, wo bereits ein DSL-Anschluss eines anderen Anbieters geschaltet war und konnte den Vodafone Anschluss nicht mitnehmen. Das hat mein Vormieter Vodafone auch mitgeteilt. Die stellten aber auf Stur und so kam es, dass ich 5 Monate kein DSL schalten konnte, weil immer noch die Leitung von Vodafone blockiert wurde. Dann wurde dem Vormieter angeboten, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Aus Kulanz wurde 1 Monat der regulären Vertragslaufzeit von den noch zu zahlenden 11 oder 12 Monate abgezogen :freak:.
Die Moral von der Geschicht: schön, dass manche Anbieter solch Sonderkündigungsrechte anbieten!
 
PaladinX schrieb:
Da hab ich mich zu undeutlich ausgedrückt.
Es gibt kein gesetzlich verankertes "Sonderkündigungsrecht".
Das was Telecolumbus da anbietet, ist einfach deren Kulanz zu dem Thema in deren AGBs.

Aber dieses allgemein Sonderkündigungsrecht, was gerne von Halbwissenden in die Runde geworfen wird, ist nicht allgemein und gesetzlich verankert. Nur Kulanz, das Ganze.

Allgemein ist die außerordentliche Kündigung in § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Für bestimmte Vertragsarten bestehen jedoch spezielle Regelungen.

Eine außerordentliche Kündigung ist sowohl bei zeitlich befristeten als auch bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miete, Versicherungsvertrag) möglich.

Zur außerordentlichen Kündigung bedarf es - anders als bei der ordentlichen Kündigung - eines ausreichenden Kündigungsgrundes.
Ein solcher liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung beziehungsweise bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit unzumutbar ist.

aha... und noch was:

Seit dem 10. Mai 2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach (§46 TKG) ist es nun auch möglich, das Recht auf "Sonderkündigung" in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, steht es dem Kunden zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

*hust*

und natürlich ist alles in den AGBs des jeweiligen Anbieters geregelt. Der Punkt mit der Kulanz zählt zu sowas wie: Todesfall oder Privatinsolvenz, das ist kein "pauschaler", außerordentlicher Kündigungsgrund, sondern liegt im Ermessen des Providers und ist ebenfalls in den ABGs geregelt...

erst informieren dann keule auspacken *rolleyes*
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben