Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung?

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fguki

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Hallo

Mich würde mal die Frage interessieren, ob man davon ausgehen muss, das Strafrechtlich verfolgt wird (durch Datenweitergabe) wenn ich eine kaputte Festplatte beim Service abgebe.

Habe einen Bekannten neben mir sitzen, dessen Festplatte in einem externen Gehäuse vom Schreibtisch auf den Boden gefallen ist.
Die Platte kriegt nun nicht mal mehr Strom. Das heisst, die fängt nicht mal mehr an zu "laufen" wenn man ihr Netz gibt.

Wir waren jetzt am überlegen ob wir sie zum Service bringen sollten. Vielleicht ist ja "nur" etwas mit der Stromzufuhr und es ist noch nicht zu spät.

Oder gibt das richtig Verfolgung aufgrund möglicher Downloads ausm Netz. Software z.B.

Danke
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

nee...die stehen denk ich ma auch unter schweigepflicht?! auserdem durchsuchen die deine platte nicht das dürfen die gar nicht wenn das ruas kommen wü+rde werden die gefeuert!:evillol:
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

normalerweise geht der inhalt von datenträgern den servicedienst nichts an und darf auch nicht durchsucht werden. ich glaub kaum das man deshalb strafverfolgt werden kann. ausserdem kann das doch dem techniker egal sein. wenn freut er sich über deine pornos. ;)
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

*hehe*

Naja ...ich gehe dennoch mal davon aus, dass die auf jeden Fall n bischen "schnüffeln" werden. Schon aus privatem Interesse der Pansen die da dran sitzen und evtl. rumschrauben.

Festplatten sollen ja im allgemeinen ein SUPER heikles Thema sein und ausser vom Hersteller fast NIE repariert werden können. Oder lieg ich da falsch?

Wie schätzt ihr die Chance ein? Wenn son Ding im externen Gehäuse auf nen Tepppich vom Schreibtisch runterfällt und kein Strom mehr bekommt. Wie hoch ist die Chance, dass man wenigstens noch an die Privaten Urlaubsfotos usw rankommt. Denn die, kann man NIE wieder ersetzen sollte die Platte vollends im A.... sein.


Danke
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

welche schweigepflicht
das ist ein tatbestand
ausserdem kann dadurch schlimmeres verhindert werden
wie z.b. kinderpornografie
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

ja wenn nur die stromzufuhr im arsch ist dann sind die daten ja noch ganz...wenn die platte komplett im arsch is natürlich net^^
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

Das habe ich nämlich auch gedacht.

Denn es gilt immernoch das Legalitätsprinzip. Welches jedermann bei Bekanntwerden von Straftaten dazu verpflichtet, tätig zu werden. Alles andere ist Strafvereitelung. Da iss auch nix mehr mit Opportunitätsprinzip.

Deswegen, evtl lieber die saure Pille schlucken und die Platte vernichten.
Es sei denn man findet noch einen Übergott, der die Platte privat reparieren kann.

Scheiss auf alles was da drauf ist. Es geht nur um die privaten Schnappschüsse fürs Familienalbum.
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

wenn die platte im arsch is wird se zu 90% einfach ausgetauscht. deine daten sind dann weg.
sollten die es dennoch wagen die platte zu reparieren und deine daten retten stehen diese techniker meisstens unter schweigepflicht. normalerweise sagt auch kein techniker was, geschweigedenn dass er dich anschwärtzt. solltest halt keine kinderpornos draufhaben, sowas wird schonmal geahndet.
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

Kein Festplattenhersteller rettet von sich aus Daten von einer eingeschickten Platte. Die Platte wird auf Funktionsfähigkeit überprüft, eventuell repariert und neu formatiert (wodurch die Daten gelöscht werden) oder entsorgt.

Natürlich besteht theoretisch die Gefahr, dass sich Mitarbeiter deine Daten anschauen. Aber das halte ich für sehr unwahrscheinlich, weil das mit Sicherheit nicht die einzige eingeschickte Platte ist, die sie in ihrem Job zu Gesicht bekommen. Sie dürften die Zeit dafür gar nicht haben sich für die Daten zu interssieren.

Anders sieht es natürlich aus, wenn man die Platte zu einem Datenrettungsunternehmen schickt. Die müssen sich die Daten (zumindest die Struktur) ja anschauen um sie retten zu können.
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

Angucken können die sich die Platte gerne. Solange man an die Familienfotos kommt.

Es sind keine anrüchigen Sachen drauf wie "Kinderpornos" oder sonstiges krankes Zeug.


Was würdet Ihr empfehlen?
Gibt es maniacs die so eine Platte wieder heile machen könnten?
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

karuso schrieb:
sollten die es dennoch wagen die platte zu reparieren und deine daten retten stehen diese techniker meisstens unter schweigepflicht.
In welcher Verordnung oder welchem Gesetz steht das?
Außerdem steht man entweder unter Schweigepflicht oder nicht - "meistens" gibt es nicht.
Mir fallen auch nur 3 Schweigepflichten per se ein:
die anwaltliche, die ärztliche und die kirchliche Schweigepflicht.

Alle anderen Arten von Schweigepflichten müssen vertraglich vereinbart werden (z.B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich Verschwiegenheit über Produktionsabläufe oder Entwicklungen). Diese sind aber zeitlich begrenzt und gelten nicht lebenslang (außer vielleicht beim CIA oder der Mafia :cool_alt: ).

Man könnte den Techniker in die Pflicht nehmen, indem man eine Schweigeverpflichtung aushandelt. Allerdings ist dann fraglich, ob der Techniker das mitmacht. Außerdem ist er beim Vorfinden eines Straftatbestandes sowieso von seiner Schweigepflicht entbunden.
 
AW: Festplatte reparieren lassen. Dann Strafverfolgung ???

fguki schrieb:
Denn es gilt immernoch das Legalitätsprinzip. Welches jedermann bei Bekanntwerden von Straftaten dazu verpflichtet, tätig zu werden. Alles andere ist Strafvereitelung. Da iss auch nix mehr mit Opportunitätsprinzip.

Ich glaube, da hast du was falsch verstanden. Das Legalitätsprinzip gilt nur für die Strafverfolgungsbehörden. Und ich glaube kaum, daß der Techniker gleichzeitig auch Polizist oder Staatsanwalt ist...

Aber von einer Schweigepflicht für Techniker habe ich auch noch nix gehört. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, daß es die meisten Techniker nicht interessiert, ob sich auf der Platte irgendwelche illegalen Downloads befinden, von der oben genannten Kinderpornografie mal abgesehen. Aber so ein Dreck wird ja bestimmt nicht drauf sein...
 
@Shir Khan

Gilt für jedermann.

Was Du meinst ist das polizeiliche bzw behördliche gemäß §163 b StPO i.V.m §152 (2) StPO


Scheiss egal. Hier gehts nicht um polizeinterne Dinge.
 
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@fguki

Habt ihr die Platte überhaupt schon mal aus dem externen Gehäuse ausgebaut und als Slave-Laufwerk an einem Rechner getestet ? Kann ja auch nur das ex. Gehäuse defekt sein.

MfG
 
nee nee hatt ich vergessen zu erwähnen.

Ja, die blanke Platte haben wir auch schon angeschlossen.
Wie gesagt. Strom Stecker ran, und nix passiert.
 
Wenn sich tatsächlich keine strafrechtsrelevanten Daten auf der FP befinden, habt ihr das Thema schlecht gewählt, denn dieses suggeriert m.E. eher gegenteiliges.

Dass ihr zudem Kenntnis in Sachen "Maßnahmen bei Identitätsschwierigkeiten" (§163 b StPO i.V.m §152 (2) StPO) beweist, macht die Sache nicht eben durchsichtiger...

Entweder hat dein Bekannter nichts zu verbergen - dann ab zum Service - oder eben doch und sorry, nur ob dieser Unsicherheit mach ich hier mal dicht.
 
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