Flutopfer im Ahrtal werden bis zu 80% entschädigt. Wie gerecht ist das?

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Zu dem Thema hier lief gestern bei Spiegel TV ein Bericht über Versicherungen und Ihre Machtspiele im Ahrtal. Es ist leider maximal ekelhaft und wie Idon immer zu sagen pflegte „Versicherungen sind Verbrecher“.

Würde ich hiernach bestätigen.
 
knoxxi schrieb:
Zu dem Thema hier lief gestern bei Spiegel TV ein Bericht über Versicherungen und Ihre Machtspiele im Ahrtal.
War das zufällig das hier? Nein, war ein anderes, da gehts nur nebensächlich um Versicherungen.

Mich würde der Bericht interessieren, finde leider aber keine Aufzeichnung o.ä. davon. Hatte gehofft dass es so was von Spiegel TV irgendwie Online noch zum Anschauen gibt, aber ich finde echt nix, außer dass es Nachts bei N-TV lief :(
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Snowi schrieb:
außer dass es Nachts bei N-TV lief :(
Es lief auf RTL in meinem Fall, wenn ich mich nicht ganz täusche. Aber auch auf deren YT Kanal habe ich nichts gefunden. Aber so alt kann die Sendung nicht sein. Der Beginn war von dem Massaker in Butscher und danach um die Ahr.
 
knoxxi schrieb:
Es ist leider maximal ekelhaft und wie Idon immer zu sagen pflegte „Versicherungen sind Verbrecher“.
Richtig ekelhaft, täglich habe ich mehrfach bis zu 50.000€ ohne Belege an Betroffene überwiesen für Erstmaßnahmen, Hotelkosten etc.

Ich fühlte mich so richtig kriminell dabei.
 
Vielleicht solche Beiträge mal mit dem nötigen Maß an Skepsis und nicht immer alles für voll nehmen.

Gilt auch für sämtliche Beiträge wo angeblich irgendwelche bösen Versicherer irgendwelche Schäden nicht bezahlen, dass da teilweise monatelang Beiträge nicht gezahlt wurden und entsprechend keine Deckung mehr besteht wird gerne verschwiegen.
 
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knoxxi schrieb:
Ploppte gerade in der Twitter App auf
Erstmal Danke für den Link!

Das ist schon dreist.
Hab zum ersten Beispiel (Sturmflut nicht versichert) folgendes gefunden, was mich sehr zum lachen gebracht hat: Eine Sturmflut ist nach DIN 4049-3 (2005) definiert als ein „durch starken Wind verursachtes Ansteigen des Wassers an der Meeresküste und in den Flussmündungen im Küstengebiet, wenn die Wasserstände einen bestimmten Wert überschreiten.“
Die Antwort danach an den Spiegel sagt, dass Hochwasser generell nicht mit versichert wäre, nur Starkregen. Das sind Aussagen, die sich widersprechen.
Dass die Versicherung sich da versucht raus zu winden finde ich tatsächlich nicht Ok.
Der zweite Fall ist auch eine Frechheit.
Der dritte Fall ist aber etwas, wo ich nicht ganz so auf der Seite der Versicherten stehe, sondern auch die Versicherung verstehe. Hat einen ganz einfachen Grund: Ich sehe, dass die Kollegen die bei uns im Haus für diese Schäden zuständig sind immer noch auf dem Zahnfleisch laufen. Die machen jeden Samstag mit fast der ganzen Abteilung Überstunden um das abzuwickeln. Ich kenne die Prozesse nicht und weiß daher nicht, warum genau das so viel Aufwand ist, aber ist nicht so, dass die Versicherungen sich hier ausruhen. Die Mitarbeiter sind am Limit, seit der Flut, bis heute.
 
Snowi schrieb:
Das ist schon dreist.
Ja und Nein.
Natürlich ist das "Gehabe" der Versicherung im ersten Fall (Ferienhäuser) nicht schön. Wenn man sich jedoch mit der Thematik länger beschäftigt und den "Jornalismus" weglässt komplett verständlich.
Snowi schrieb:
Hab zum ersten Beispiel (Sturmflut nicht versichert) folgendes gefunden, was mich sehr zum lachen gebracht hat
Der Brief ist nonsens. Den hauen die erstmal raus in der Hoffnung die Leute fragen nicht weiter nach.
Kern ist doch folgender. Der Staat hat "gesagt": Die die keinen Versicherungsschutz hatten* denen hilft der Staat!.
Das dann eine Versicherung versucht eine halbe Million € nicht zu bezahlen ist wirtschaftlich komplett nachvollziehbar. Zudem haben sie es schriftlich dass der Versicherungsnehmer keine Versicherung gegen Hochwasser wollte.
Snowi schrieb:
Eine Sturmflut ist nach DIN 4049-3 (2005) definiert als ein „durch starken Wind verursachtes Ansteigen des Wassers an der Meeresküste und in den Flussmündungen im Küstengebiet, wenn die Wasserstände einen bestimmten Wert überschreiten.
Die Din hat hier nicht DIE Anwendung. Es geht zunächst danach was in den AGB´s der einzelnen Versicheurngen und Zusatzvereinbarungen steht.
Es ist halt ein Unterschied ob es Leitung-,Regen-,Starkregen-,Hochwasser oder Rückstau ist.

Kleiner Exkurs: Nehmen wir den Ort. Es war Hochwasser, es klar. Das Wasser aber in deinem Keller kam nicht von draußen durch die Tür sondern z.B. durch die Kanalisation durch dein z.B. Klo ins Haus. Ist das nicht Schaden der unter Hochwasser läuft, sondern Rückstau.

Das mag zwar die eine oder andere Versicherung etwas "lockerer" handhaben, im Kern gehen sie aber so vor.

Also muss man im ersten Fall schauen: Was ist der Unterschied zwischen Starkregen (was sind die Folgen) und was ist Hochwasser. Und wir haben hier halt ganz klar Hochwasser und keinen Starkregen.

Da kann mmn der Anwalt (sollte die Notiz so richtig sein) nicht viel helfen, da lag kein Versicherungsschutz vor.
Snowi schrieb:
Dass die Versicherung sich da versucht raus zu winden finde ich tatsächlich nicht Ok.
Der zweite Fall ist auch eine Frechheit.
(Fertighaus aus Holz) Hier sehe ich das Problem auch an einer anderen Stelle. Das Holz ist natürlich der gefundene Nährboden für Schimmel. Die Versicherung hat natürlich bedenken, dass hier ein "grundlegendes" Feuchtigkeitsproblem auf deren Kosten bearbeitet werden soll. Zumindest besteht diese Möglichkeit, denn wenn es trocken ist, woher kommt die Feuchtigkeit?

Snowi schrieb:
Der dritte Fall ist aber etwas
(Granit-Bau) Hier wird sich gestritten das der Zeitwert nach einem halben Jahr ausgezahlt wurde. Konto wie und was mal außenvor.
375.000,- haben sie erhalten, der Anwalt sagt da fehlen 500.000,-. Da frag ich mich aber wo soll der Wert denn herkommen? Haben die bestimmte Werte der Versicherung nicht gemeldet damit die Prämie nicht steigt? Sehen Sie (aus welchen Gründen auch immer) einen höheren Wert als die Versicherung?
Bei Minute 12:45 kann man auch gut die Mail lesen, die natürlich die Situation etwas anders darstellt, als der Bericht es gerne hätte.

Laut Mail wurde der Zeitwert ausgezahlt auf der Grundlage den Betrieb an einem anderen Ort neu auszubauen. Dann hat der Versicherungsnehmer sich aber dazu entschieden dort weiter zu machen. Das dann die Standhaftigkeit geprüft werden muss ist natürlich logisch.
Der Zeitwert lag ja vorher nicht im Boden sondern im Gebäude, Maschienen, Firmenwert whatever.

Du hast da Recht das der Versicherungsnehmer hier nicht unschuldig ist, da brauchst du aber nicht die Leute in der Versicherung in Schutz nehmen. Hier hat mmn die Versicherung (lassen wir das Konto mal weg) mmn keinen Fehler bisher gemacht.

Der letzte Fall (und da passt dein Kommentar ebenfalls) habe ich ebenfalls gemischte Gefühle.
Laut Bericht ist ja alles "kein Problem" wenn nur die Gutachter alles richtig machen würden. Hier musste ich an den ersten Fall denken, wie der Mann auch sagte: Andere die keinen Schutz hatten sind schneller weil der Staat hilft.
Ob das jetzt der Grund der Versicherung ist, oder ob es wirklich so lange dauert weil Fehler gemacht wurden kein Plan.
ICH frag mich nur beim Outro folgendes (15:55): Die Straße vor der Haustür, dann Bahngleise, dann das Flussbett. Das Wasser ist keine 200m weg und ich meine das ist eine gute Position für ein Haus?
Ich weiß wir hatte die Diskussion hier schon, aber das Bild finde ich schon bezeichnend.

Damit das richtig verstanden wird. Ich möchte weder die Menschen direkt für die Flut verantwortlich machen, noch die Versicherungen pauschal in Schutznehmen. Ich bin bei solchen Berichten, egal von wem, sehr kritisch was die Berichterstattung angeht. Da werden mmn schon wichtige Dinger bewusst nicht ausformuliert, vielleicht auch weggelassen. Nur um ein Bild zu zeichen, der für das Thema am besten passt.
 
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Also:

Versichert in der Gebäudeversicherung sind die Risiken Leitungswasser, sturm/Hagel sowie brand/Blitzschlag. Zusätzlich versicherbar sind dann die sog. Elementargefahren, diese beinhalten Schäden durch Überschwemmung und Rückstau (Rest nicht aufgeführt weil nicht relevant).

Überschwemmung schließt einmal die Überschwemmung durch Starkregen und durch ausuferndes stehendes sowie fließendes Gewässer ein. Unter Überschwemmung selbst versteht man, dass das Grundstück zu erheblichen Teilen unter Wasser gestanden haben muss.

Rückstau bedeutet, dass die örtliche Kanalisation die Wassermassen nicht mehr fassen kann und es durch die Abläufe zurück ins Haus drückt.

Nicht versichert sind entsprechend: Reine Schäden durch Starkregen, dazu gehört auch das vollauffen von keller, -Treppen und Schächten sowie Schäden durch Flut oder Sturmflut.

Fall 1:

Die Argumentation des Versicherers ist gequirrlte scheisse, es lag eindeutig eine Überschwemmung vor und keine Flut, ausser das Ahrtal liegt neuerdings an der Küste, das wäre mir aber neu.

Fall 2:

Bauart des Gebäudes ist erstmal egal, der Versicherer hat die Deckung ja offensichtlich anerkannt und dass es sich um keine feste Bauart nach Klasse 1 handelt wird beim Antrag angegeben und ist dann beitragsrelevant, Deckung besteht aber, der Versicherer versucht hier zunächst den Weg des geringsten Aufwands zu gehen was grundsätzlich erstmal auch für alle Beteiligten die beste Lösung ist.

Fall 3:

Der Versicherer hat den Zeitwert ersetzt und somit zunächst seine Pflicht erfüllt, die Neuwertspitze gibt es nur, wenn das Gebäude innerhalb einer bestimmten Frist am gleichen Ort und in gleicher Weise wieder aufgestellt wird. Ob die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen muss zunächst festgestellt werden. Dies liegt aber nicht im pflichtenkreis des Versicherers.

Gab es mehr? Keine Ahnung, hab es nur überflogen.

Bei irgendeinem Fall hieß es, die Bearbeitung hätten sich hinausgezögert weil seitens des Versicherers und Sachverständigen Fehler bei der Bearbeitung passiert sind, das ist sicherlich ärgerlich aber nicht zu ändern.
 
DuckDuckStop schrieb:
Die Argumentation des Versicherers ist gequirrlte scheisse, es lag eindeutig eine Überschwemmung vor und keine Flut, ausser das Ahrtal liegt neuerdings an der Küste, das wäre mir aber neu.
Moment. Im Statement der Versicherung heißt es doch, dass der Versicherungsnehmer keinen Schutz vor Hochwasser und nur einen für Starkregen haben wollte.
Wenn hier also ein Hochwasserschaden vorliegt, ist der VN nicht versichert gewesen.
DuckDuckStop schrieb:
Bauart des Gebäudes ist erstmal egal, der Versicherer hat die Deckung ja offensichtlich anerkannt
Der Journalismus zieht hier aber eine gewisse "Show" ab um die Versicherung in ein schlechtes Licht zu stellen. Das ist für keine der beiden Seiten förderlich.
DuckDuckStop schrieb:
Gab es mehr? Keine Ahnung, hab es nur überflogen.
Das waren 16 Minuten... Wie kann man so einen Beitrag skippen ^^.
DuckDuckStop schrieb:
Bei irgendeinem Fall hieß es, die Bearbeitung hätten sich hinausgezögert weil seitens des Versicherers und Sachverständigen Fehler bei der Bearbeitung passiert sind, das ist sicherlich ärgerlich aber nicht zu ändern.
Der Fall 5. Ja das sind die "üblichen" Verzögerungen. Man kennt sie. Nicht schön aber bekannt. Als ob bei einem Kfz Unfall heute, morgen die Versicherungen schon zahlt.... .
 
P4ge schrieb:
Im Statement der Versicherung heißt es doch, dass der Versicherungsnehmer keinen Schutz vor Hochwasser und nur einen für Starkregen haben wollte.
Nein, die Argumentation lautet, zitiert aus dem Schreiben des Versicherers "[...]Darüber besteht nur Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung infolge Starkregen. Kein Versicherugnsschutz besteht hingegen für Schäden, die durch eine Sturmflut oder Flut verursacht werden. Hierunter verstehen wir [...]".

Deshalb nochmal: Starkregen ist nicht die sich verwirklichende Gefahr sondern die Ursache, die Gefahr ist Überschwemmung oder Rückstau.

Die Argumentation des Versicherers ist dass der Schaden nicht durch Überschwemmung in Folge von Starkregen passiert sei sondern durch Sturmflut respektive Flut. Da Flüsse aber nicht den Gezeiten unterliegen, kann hier kein Flutereignis vorliegen.
P4ge schrieb:
Das waren 16 Minuten... Wie kann man so einen Beitrag skippen ^^.
Relativ einfach, wenig Zeit und wenig Lust ;)
P4ge schrieb:
Als ob bei einem Kfz Unfall heute, morgen die Versicherungen schon zahlt.... .
Gibt Schäden die sind innerhalb einer Woche ausreguliert und es gibt Schäden die ziehen sich mehrere Monate. Kommt halt immer drauf an, nicht immer ist das aber die Schuld des Versicherers.
 
@DuckDuckStop
Habe mir das Video jetzt nochmal "genau" angeschaut. Leider kann ich deine Aussage nicht unterstützen.
Denn ich sehe und lese folgendes:
DuckDuckStop schrieb:
Nein, die Argumentation lautet, zitiert aus dem Schreiben des Versicherers "[...]Darüber besteht nur Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung infolge Starkregen. Kein Versicherugnsschutz besteht hingegen für Schäden, die durch eine Sturmflut oder Flut verursacht werden. Hierunter verstehen wir [...]".

Deshalb nochmal: Starkregen ist nicht die sich verwirklichende Gefahr sondern die Ursache, die Gefahr ist Überschwemmung oder Rückstau.
Bei Minute 3:19 kann man das Schreiben der Versicherung gut lesen.

Dort wo du dein Filmziztat abbrichst wird es jedoch interessant: "Hierunter verstehen wir Schäden durch Bäche, Flüsse oder gebrochene Dämme, deren Wassermassen plötzlich und mit hoher kinetischer Energie schwere Substanzschäden an Gebäuden verursacht haben".

Bei Minute 4:14 wird das ganze nochmal durch ein Schreiben unterstrichen.
Der VN hatte die Wahl zwischen "normaler" Versicherung und "+Hochwasser".

Natürlich kann man hier jetzt vortrefflich streiten ob der Vertreter wirklich aufgeklärt hat. Andererseits sollte der Menschenverstand auch schon so weit reichen, dass wenn man direkt neben einem Fluss wohnt, Hochwasser kein Fremdwort ist.
DuckDuckStop schrieb:
Die Argumentation des Versicherers ist dass der Schaden nicht durch Überschwemmung in Folge von Starkregen passiert sei sondern durch Sturmflut respektive Flut. Da Flüsse aber nicht den Gezeiten unterliegen, kann hier kein Flutereignis vorliegen.
Dieser ganze Part von wegen Flut etc. aus dem Schreiben ist für mich, bei einer objektiven - rellativen Betrachtung egal. Es bestand die Wahl und sie wurde auch benannt. Wenn der VN nicht nachfragt oder sich dagegen entscheidet, hört für mich die Zustimmung für diese Seite auf.
DuckDuckStop schrieb:
Relativ einfach, wenig Zeit und wenig Lust
Dabei können dann aber entscheidende Worte und bilder fehlen, die die grundlegende Situation ändern.
 
Was der Versicherer als Grund vorschiebt ist egal, übertretende Flüsse sind nunmal keine Flut, Flut ist klar definiert und hat nichts mit Flüssen zu tun.

Ich weiss jetzt natürlich nicht welches Bedingungswerk dem Vertrag zu Grunde liegt, aber seit Ewigkeiten kann man nur elementargefahren als ganzes abschließen, nicht einzelne Risiken. Das bedeutet entweder alles oder nichts, entweder Überschwemmung nach Starkregen und Überschwemmung durch Hochwasser oder nichts von beidem.

Und findest du es nicht merkwürdig, dass der Versicherer der Presse einen anderen Grund für das Versagen der Deckung nennt als dem Versicherungsnehmer?

Zu prüfen ob ein Risiko mitversichert dauert 10 Sekunden und nach Monaten stellen Sie plötzlich fest, dass das Risiko nicht versichert sei? Unglaubwürdig.
 
DuckDuckStop schrieb:
Was der Versicherer als Grund vorschiebt ist egal, übertretende Flüsse sind nunmal keine Flut, Flut ist klar definiert und hat nichts mit Flüssen zu tun.
Auch nicht 100% richtig. Bei mir gab es auch mal "Hochwasser".
Die Schäden wurden aber nicht als Hochwasserschäden deklariert, weil der Fluss normal über die Ufer trat, sondern weil bei einem Nebenarm das Überlaufbecken noch nicht fertig war und somit der Fluss anderweitig ausgebreitet hat. Das führte in einer weiteren Kette dazu, dass das Wasser über die Straße ins Haus lief (falsche Seite).
DuckDuckStop schrieb:
Ich weiss jetzt natürlich nicht welches Bedingungswerk dem Vertrag zu Grunde liegt, aber seit Ewigkeiten kann man nur elementargefahren als ganzes abschließen, nicht einzelne Risiken. Das bedeutet entweder alles oder nichts, entweder Überschwemmung nach Starkregen und Überschwemmung durch Hochwasser oder nichts von beidem.
Wenn im ersten Fall es eine Versicherung mit und ohne Hochwasser gibt. Und sich der VN gegen Hochwasser entscheidet (egal ob bewusst oder nicht), ist er nicht versichert. Da ist es egal ob, wenn wie wo was seit Ewigkeiten war.
Fakt ist es gab die Möglichkeit und er hat sie nicht getroffen.
Die Versicherung hat nach ihrem Sprachduktus das ganze klargestellt, klar ist der Ausdruck Flut nicht richtig, dass ist mir mit den ganzen späteren Schreiben dann egal.
DuckDuckStop schrieb:
Und findest du es nicht merkwürdig, dass der Versicherer der Presse einen anderen Grund für das Versagen der Deckung nennt als dem Versicherungsnehmer?
Das habe ich über die Jahre einfach schon so gelernt. Es ist egal was im Vorfeld irgendwer, irgendwo irgendwie schreibt erzählt oder hört. Wichtig ist was am Ende bei einem Prozess oder finalem Schreiben steht. Da kann es vorher jahrelang von Flut heißen, wenn im Prozess dann nur von Hochwasser gesprochen wird, ist dem Gericht das fast egal.
Ich stimme dir zu , das Verhalten ist merkwürdig und nicht förderlich für die Versicherungsbranche. Das habe ich auch vorher schon geschrieben. Nichts destotrotz ist es am Ende des Tages egal, leider.

DuckDuckStop schrieb:
Zu prüfen ob ein Risiko mitversichert dauert 10 Sekunden und nach Monaten stellen Sie plötzlich fest, dass das Risiko nicht versichert sei? Unglaubwürdig.
Das kann man aber auch über die Opfer sagen. Sie haben ihre Police die nur Starkregen abdeckt, nehmen sich einen "Fachanwalt", der genauso die Unterschiede wissen müsste und sagen hinten raus, ihnen war nicht klar worin der Unterschied von "Hochwasser" liegt?

Schöner wäre es natürlich, wenn die Versicherung sagen würde: "Hey euer Schaden ist zwar nicht in der Police drin, aber bei dem Ausmaß lassen wir euch nicht hängen". Verbunden mit dem Hinweis, dass man in der Zukunft evtl. mehr zahlen muss (weil Hochwasser mitversichert wird), irgendwie eine Bindung einbaut, damit die nicht einfach nächstes Jahr die Versicherungwechseln... egal was. Somit hätten die Menschen, die sich über Jahre versichert haben (zwar nicht 100% richtig, aber zumindest im glauben dessen) mitgenommen und die Versicherung steht gut da weil sie das Bild einer guten Versicherung abdeckt (und nicht das negativ Beispiel was eher vorherrscht).

Und genau dieses kritische gegenüberstellen fehlt mir halt bei diesem Filmbeitrag. Spiegel hätte locker sagen können, "Das Ehepaar war nicht richtig versichert, es hat einen Fehler gemacht" Nein die Aussage ist "Dem Ehepaar war nicht bewusst worin der Unterschied lag und sie wurden nicht aufgeklärt". Natürlich ist das simpel und es funktioniert wunderbar. Nur leider ist das nicht ehrlich. Das macht es für mich schwer hier den Beitrag von Spiegel als ganzes als "glaubwürdig" zu erachten.
 
Wir hatten hier 2016 die Überschwemmungen bei Bonn. Haus gekauft, Elementarversicherung abgeschlossen ... und dann zu hören bekommen, dass Starkregen versichert ist aber wenn der nicht von oben Schäden verursacht (Dach reinregnet etc) , sind keine Schäden abgedeckt. Ja, hätte man vllt nachlesen können. Wir dachten wir sind versichert.
 
P4ge schrieb:
Fakt ist es gab die Möglichkeit und er hat sie nicht getroffen.
Ob das wirklich Fakt ist würde ich aktuell anzweifeln. Ich habe den Antrag nicht gesehen und wie gesagt, seit Ewigkeiten kann man nur entweder alles oder nichts von den elementargefahren versichern.
P4ge schrieb:
Und genau dieses kritische gegenüberstellen fehlt mir halt bei diesem Filmbeitrag.
Verkauft sich halt schlechter. "Böse Versicherung will nicht zahlen" bringt viel mehr geld als "Kunde der sich gegen Überschwemmung nicht versichern wollte ist jetzt bockig".
fishraven schrieb:
Wir hatten hier 2016 die Überschwemmungen bei Bonn.
Stand denn wirklich euer Grundstück unter Wasser oder ist das Wasser nur die kellertreppe/fensterschacht runtergelaufen und dann ins Haus gedrückt?
 
DuckDuckStop schrieb:
Stand denn wirklich euer Grundstück unter Wasser oder ist das Wasser nur die kellertreppe/fensterschacht runtergelaufen und dann ins Haus gedrückt
Beides. Wir hatten hier Häuser, die waren voll bis zum 1. Stock. Alles kein Vergleich zum Ahrtal natürlich. Aber der Garten war Wasser...
 
DuckDuckStop schrieb:
Ob das wirklich Fakt ist würde ich aktuell anzweifeln.
Doch Fakt ist es auf mehreren Ebenen.
Zum einen schreibt die Versicherung, dass der VN sich gegen Hochwasser nicht versichern wollte. Ob er richtig aufgeklärt wurde spielt dabei keine Rolle. Entscheident ist die Tatsache das es die Option gab.
Diese Option wird mit der Aussage untermauert, dass der VN kurz vor Beitragsende meint "Im war der Unterschied nicht bewusst".
Die Option stand also im Raum wurde nicht genutzt. Nachlagernd ist es natürlich auch wichtig zu erfahren ob er wirklich wusste was die Nicht-Wahl für folgen hat. Hat die Versicherung falsch beraten? Hat sie von Flut gesprochen und meinte Hochwasser? etc pp.
Diese Punkte sind jedoch zunächst irrelevant für MICH.
DuckDuckStop schrieb:
Ich habe den Antrag nicht gesehen und wie gesagt, seit Ewigkeiten kann man nur entweder alles oder nichts von den elementargefahren versichern.
Wir alle haben den Antrag nicht gesehen, können uns auch nur auf die Aussagen des Beitrages verlassen. Und da haben wir nunmal Versicherungsnehmer und Versicherung. Und der VN steht mmn nicht so positiv da wie es Spiegel gerne möchte.

DuckDuckStop schrieb:
Verkauft sich halt schlechter. "Böse Versicherung will nicht zahlen" bringt viel mehr geld als "Kunde der sich gegen Überschwemmung nicht versichern wollte ist jetzt bockig".
Das ist denke ich auch Ansichtssache. Würde der Beitrag lauten " Versicherungen und ihre tücken" und beide Seiten würde neutral beleuchtet (VN ist vermutlich falsch beraten worden, Versicherung hat sich falsch ausgedrückt) würde es mehr Verständnis für beide Seiten geben. Es bleibt doch dem Zuschauer zu überlassen welche Seite er bevorzugt. Hier pauschal Versicherungen schlecht darzustellen fördert in mir eher den Unmut gegen Journalismus als das Mitgefühl für die Opfer.
 
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