Morphy2k
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2011
- Beiträge
- 1.682
Hi zusammen,
mein Arbeitgeber hat mich vor kurzem gebeten Fotos für das interne Newsletter sowie für die öffentliche Webseite zu erstellen, dies fällt nicht in meinen eigentlichen Aufgabenbereich in diesem Unternehmen.
Nun ist meine Frage: Ist dies, obwohl ich es für meinen Arbeitgeber getan habe immer noch MEIN Eigentum/Werk und darf darauf bestehen das ich als Uhrheber dieser Bilder erwähnt werde? Natürlich mit dem Einverständnis der darauf Abgebildeten Personen.
Gruß
mein Arbeitgeber hat mich vor kurzem gebeten Fotos für das interne Newsletter sowie für die öffentliche Webseite zu erstellen, dies fällt nicht in meinen eigentlichen Aufgabenbereich in diesem Unternehmen.
Nun ist meine Frage: Ist dies, obwohl ich es für meinen Arbeitgeber getan habe immer noch MEIN Eigentum/Werk und darf darauf bestehen das ich als Uhrheber dieser Bilder erwähnt werde? Natürlich mit dem Einverständnis der darauf Abgebildeten Personen.
Gruß