Foto und Urheberrecht innerhalb einer Firma

Morphy2k

Lt. Commander
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Mai 2011
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1.682
Hi zusammen,

mein Arbeitgeber hat mich vor kurzem gebeten Fotos für das interne Newsletter sowie für die öffentliche Webseite zu erstellen, dies fällt nicht in meinen eigentlichen Aufgabenbereich in diesem Unternehmen.

Nun ist meine Frage: Ist dies, obwohl ich es für meinen Arbeitgeber getan habe immer noch MEIN Eigentum/Werk und darf darauf bestehen das ich als Uhrheber dieser Bilder erwähnt werde? Natürlich mit dem Einverständnis der darauf Abgebildeten Personen.


Gruß
 
Was für Fotos? Von Mitarbeitern? Von Dir? Von der Firma? In der Arbeitszeit oder in Deiner Freizeit?
Mal bitte mehr Infos!

Wenn Du in der Firma angestellt bist und es kein Foto von Dir persönlich ist, gehören die Dir auch nicht!
 
Das ist doch "im Auftrag", also hast du keine Rechte an den aufgenommenen Bildern, würde ich jetzt mal behaupten. Allerdings ist das die Meinung eines juristischen Laien^^
 
Von Mitarbeitern beim Arbeiten, während der Arbeitszeit sowie Bauten/Objekte der Firma.

Dies geschah ohne eine zusätzliche Aufwandsentschädigung neben meinen eigentlichen Aufgaben, und war lediglich eine Bitte die ich ausgeführt habe.

Wenn ICH auf einem Foto abgebildet bin ist klar, nichts geht ohne meine Einwilligung, streng genommen nicht mal das Abbilden von mir selbst darf ohne Genehmigung von mir geschehen.


P.S. Keine Ahnung ob relevant, die Fotos wurden mit meiner eigenen privaten Kamera gemacht.
 
Alles ist das Werk der Firma, wenn du es während der Arbeitszeit in ihrem Auftrag machst. Also auch wenn du Fotos knippst.

Edit: Aha, zu langsam. Wenn du die Einverständniss einholst, muss die gegenüber der Firma stattfinden und nicht dir gegenüber. Deine private Kamera spielt in dem Urheberrechtsfall keine Rolle. Das kann man noch als Werbung ansehen, dass du deine Kamera netterweise zur Verfügung stellst, mehr aber nicht.

Und "lediglich eine Bitte" ist in dem Fall auch ein Auftrag, auch wenn du es ausserhalb deiner regulären Arbeitszeit machst. Deine reguläre Arbeitszeit wurde an dem Tag überzogen, und ist damit immer noch Arbeitszeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit wären eigentlich alle meine Fragen geklärt.

Danke für die Auskunft! :-)
 
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