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Solange die Zahlungseingänge nicht gegen die Vorschriften von H4 verstoßen und du die Herkunft des Geldes auch belegen kannst (Stichwort nicht offen gelegte Einkünfte oder Schwarzarbeit) sollte es auch keine Probleme geben.
Wenn jedoch regelmäßig Geldeingänge zu verzeichnen sind, dann ist dies kritisch zu beachten. Genaueres wirst du aber nur bei der ARGE erfahren können.
Als mögliches Beispiel fällt mir da nur eBay ein. Wenn man regelmäßig Sachen verkauft, dann ist das irgendwann gewerblicher Handel und muß versteuert werden. Wenn du aber nur in normalen Rahmen Gegenstände kaufst sollte es keine Probleme geben.
wieso solte es probleme geben wenn ein 16 Jahriger (oder um den dreh) sohn eines H4 empfängers ein eigeness konto hat?
kann mir das bitte mal einer erklären?
ein Konto ist kein Provileg von Kindern Arbeitender Eltern
und fangt jetzt nicht mit Könte/wäre/wenn, aber, aber eventuell, Welduntergang, oder doch eventuell dies und das ....
ein Konto hat jeder, braucht jeder und darf auch der Sohn eines H4 Empfängers haben....
Weil aber der Vater der Kontobevollmächtigte ist, da ja BlacK_DeviL# noch minderjährig ist, muß das Konto aber höchstwahrscheinlich bei der ARGE gemeldet werden.
Nein.
Wenn du zur Bedarfgemeinschaft gehörst, dann muß das Konto gemeldet werden. Egal ob Minderjährig oder nicht, dies tut hier nichts zur Sache.
Und auch wenn du nicht zu Bedarfsgemeinschaft gehören solltest, dann ist es auch meldepflichtig. Denn solange du minderjährig bist hat dein Vater die volle Hoheitsgewalt über dein Konto. Das heißt, er kann Geld buchen wie er will, dich braucht er nicht mal fragen. Ebenso könnte er theoretisch dein Konto als sein eigenes Gehaltskonto benutzen.
Ein Konto ist also in jedem Fall meldepflichtig.
Aber soweit ich informiert bin ist eine völlige Offenlegung der Finanzverhälltnisse, inklusive aller Konten innerhalb der Bedarfgemeinschaft, nur bei Antragstellung vorgesehen.
Wenn das Amt jedoch verdacht schöpft kann es jedoch auch im nachhinein Auskunft verlangen.
Ich würde mich auf keine Spielchen einlassen und alle wichtige Angelegenheiten wie z.B. eine Kontoeröffnung, der Arge melden. Am Ende winkt noch eine Sperrung oder Kürzung der Bezüge.
Das stimmt nicht ganz Haudrauff. Man ist als empfänger von Sozialleistungen immer verpflichtet derartige Änderungen zu melden. Aber spätestens beim "Verlängerungsantrag" muss es angegeben werden.
Solange du nichts an den Sachen, die du für andere kaufst, verdienst und das nachweisen kannst (Rechnungen aufheben), kann dir nichts passieren.
Nur jeder Euro, der in deine eigene Tasche fließt ist meldepflichtig.
Du mußt die Transaktionen immer nachweisen können und evtl. von denen für die du was bestellst und kaufst, bestätigen lassen.
Aber solange du keinen Vorteil davon hast ist das der Arge egal.
LoL schon mal was von nebenjob Zeitungsaustragen oder sowas gehört ?
Ausserdem ich kenne Leute, die so alt sind wie ich, die auch in der gleichen Position sitzen und die ca 700€ zur Verfügung haben! Durch Kauf und Verkauf von Hardware bzw Elektronik!...
Falls jetzt jmd denkt das ich das auch vorhabe, deswegen das Konto- NEIN !
Ja, aber ich muss die Zeit verpasst haben, als es anfing, dafür richtig Asche zu geben.
Ausserdem ich kenne Leute, die so alt sind wie ich, die auch in der gleichen Position sitzen und die ca 700€ zur Verfügung haben! Durch Kauf und Verkauf von Hardware bzw Elektronik!...