Frage bezüglich übler Nachrede

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NetAngel

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kann man

Ab... ...mit dem. Da hat er Zeit zu Überlegen, dass man lieber weniger aber dafür ehrliches Geld verdient und nicht als Schmarotzer...

als üble Nachrede deuten?


wikipedia schrieb:
Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht „erweislich wahr“ ist.

ganz ernsthaft.

Vielen Dank vorweg.
 
Nein..., kann man nicht.
Wenn überhaupt ist es eine Beleidigung. Aber üble Nachrede in keinem Fall. Hier wird keine "Ehrverletzung" begangen.

Und selbst das bezweifle ich.

EDIT: Er gibt seine Meinung zum einem nicht näher geschilderten Sachverhalt kund und sollte betreffende Person tatsächlich nicht arbeiten und sich auch nicht um solche bemühen, so würde ich ihn auch als Schmarotzer bezeichnen.
 
Kommt mir irgendwie bekannt vor der Satz, kann es sein, dass dieser gestern in diesen Thread https://www.computerbase.de/news/netzpolitik/kino-to-razzia-konten-und-autos-beschlagnahmt.31917/ ins Aquarium verschoben wurde? https://www.computerbase.de/forum/threads/913272/ ;)

Das hat wohl eher etwas mit dem Regelwerk hier im Forum zu tun

Diskussionen werden mit Argumenten geführt, nicht mit Meinungen. Diese Argumente werden fair und sachlich vorgetragen und auf ebensolche Weise attackiert und verteidigt.
 
laut Gesetzestext würd ichs so deuten, oder auch nicht. Sowas ist doch meistens Auslegeungssache. Und Recht haben und recht kriegen 2 verschiedene Dinge
 
Also rein theoretisch würde ich jetzt sagen ja diesen satz könnte man so deuten ABER wegen so einem "pipifax" wird man bestimmt nie vor Gericht ziehen können.
 
Meines Wissens muss so etwas entweder öffentlich oder "Auge in Auge in beleidigender Form" geschehen.

Ausserdem muss der "Täter" komplett vorsätzlich handeln und eine üble Nachrede "wissen und wollen". Man könnte vermuten, dass das bei anonymer Kommunikation nicht möglich ist.

Ich stimme aber auch dem o.g. zu, dass wir hier vermutlich eine Bagatelle haben dürften und ein größerer Schaden nicht festzustellen ist.
 
sascha87 schrieb:
ABER wegen so einem "pipifax" wird man bestimmt nie vor Gericht ziehen können.

Ha, schau mal was es alles gibt. ;) Es gibt "Staatshilfeempfänger" die einen neuen Volkssport für ihre Gattung frönen: Prozesse machen!

Und nein, es ist keine üble Nachrede, wenn es aus einer normalen Diskssion entstand. Ich kann doch jemanden - besser sein Verhalten (!) - als Schmarotzer bezeichen, wenn er es ist?
 
Nein, das ist keine üble Nachrede, nicht mal Ehrenbeleidigung, vergiss das bitte.
Ein Problem wirds erst wenn du wem persönlich mit körperlicher Gewalt drohst, auch in einem Forum, das kann auch mal zu einer Anzeige führen, sofern man deine ID feststellen kann.

Dazu müsste er dich insofern beleidigen bzw. dich bei anderen Personen schlecht machen dass aus dieser Tat für dich ein persönlicher oder - noch schlimmer - beruflicher Nachteil entsteht.
Rufmord, im umgangssprachligem Ausdruck, triffts eher und wird mit Geldstrafen belegt.
Also wenn dich deswegen deine Frau verlässt oder du deinen Job verlierst zB, oder du deswegen zum Psychologen musst.

Das passiert öfters als ihr denkt und geht denke ich auch in die Richtung Mobbing und wird sehr ernst genommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach herrlich, da macht wer nen Thread auf und haut ab...ich könnt mich gleich übergeben.
 
@ NetAngel: Ab zu einem Anwalt deines Vertrauens. Der kann so eine Frage zuverlässig beantworten.
 
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