Frage: Bundeswehr "Zwang" auch für frühere Zivis

Nix verstanden in dem Thread oder? Unabhängig von der Meldepficht kannst du im V-Fall trotzdem herangezogen werden.
 
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Wollen wir es nicht hoffen, aber sollte der Verteidigungsfall tatsächlich eintreten, dann ist es ohnehin nicht abwegig dass sich dann Gesetze auch nochmal ändern.
Selbst wenn man als ehemaliger Zivi, Stand heute, z.B. aufgrund des Alters nicht mehr eingezogen würde, sind die Gesetze von heute ja nicht in Stein gemeißelt.
 
Löschknecht schrieb:
Nix verstanden in dem Thread oder? Unabhängig von der Meldepficht kannst du im V-Fall trotzdem herangezogen werden.


Ja, ich habs nun begriffen - kein Problem.


VG Kosz
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskussion ist müßig, und die Frage ist längst beantwortet:

Der in der Tat unsinnige Meldezwang bezüglich Auslandsaufenthalt würde bereits wieder verworfen. Ein Dienst an der Waffe kann niemandem aufgezwungen werden, der den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert. Das gilt auch im V-Fall, anerkannte Kriegsdienstverweigerer müssten dann allerdings zivilen Ersatzdienst leisten. Zivile Dienstverpflichtungen sind wie schon erwähnt also theoretisch möglich.

„Was wäre, wenn …“ Diskussionen sind selten zielführend und gleiten oft ins absurd Hypothetische ab. Ja, theoretisch könnte ein Staat Gesetze erlassen, die jeden, der gerade noch laufen kann, mit einer Waffe an die Front schicken. Theoretisch könnten wir auch Sturmtrupps mit Sperrtruppen bilden, die Drohnen, Granaten und Mörser mit dem Gesicht „abfangen“. Theoretisch könnte ebenso eine 10km große schwarze Scheibe über allen Hauptstädten inkl. Berlin auftauchen. Und theoretisch könnte ich Elon Musk sein und bald jedem, der mich hier nicht mag (es sind viele, ich weiss es), höchstpersönlich einen Satelliten auf die Stirn jagen.
 
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Nazrael schrieb:
Die Diskussion ist müßig, und die Frage ist längst beantwortet:

Der in der Tat unsinnige Meldezwang bezüglich Auslandsaufenthalt würde bereits wieder verworfen.
Die Meldepflicht steht mind. seit 1955 im Gesetz, jetzt gilt es halt grundsätzlich als genehmigt. Alle hängen sich an der Meldepficht vom Ausland auf, aber die anderen Sachden die im Gesetz, stehen wie Umzug und Abschluss von Ausbildungen hat wohl keiner gesehen :D

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__24.html

Das beißt sich hal tmit dem neuen Paragraph
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html

Den nach §24 ist in der Theorie mit 32 Schluss.

In der Theorie ist es mit dem aktuell geltenden Gesetz sowiiso für die meisten Reservisten u. ungedienten mit 32 vorbei gewesen.




im V-Fall, anerkannte Kriegsdienstverweigerer müssten dann allerdings zivilen Ersatzdienst leisten. Z
Der durchaus bei der Bw im Sanitätdienst sein kann, ebenso auch Frauen..

Aber ich bin stark davon überzeugt, wenn es mal so weit ist, wird man einberufen wenn schon die 2. Übergangsregierung im 10. Nachkriegsjahr ist..

Es gibt ja auch die ganze Behördenstruktur dahinter nicht (mehr)

(Der Papierkram ist unermesslich, alleine für eine RDL muss man heute das am besten 1 Jahr vorher anmelden, halbe Aktenordner und genehmigungen einreichen und ncoh extra erklären das man den Bescheid ausnahmesweise fürher als 6 Wochen vor Antritt machen möchte, nur damit es dann 2 Wochen vorher abesagt wird.. / Und ür eine Fahrtkostenersattung warte man schon mal 8 bis 12 Monate)
 
Nazrael schrieb:
Der in der Tat unsinnige Meldezwang bezüglich Auslandsaufenthalt würde bereits wieder verworfen.
Da wurde gar nichts verworfen, die Meldepflicht steht weiterhin im Gesetz, genauso wie sie seit Beginn der Wehrpflicht immer drin stand. Sie wurde nur nie wirklich verfolgt und sanktioniert. Und weil plötzlich die dauerentrüsteten und berufsbetroffenen Berufsempörten diese Meldepflicht im Wehrpflichtmodernisierungsgesetz entdeckt haben, muss man nun ein Gesetz erlassen, das klar stallt, dass diese Meldepflicht erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall scharf gestellt wird und nur dann eine wirkliche Meldepflicht besteht.

Ein Hoch auf die dauerentrüsteten und berufsbetroffenen Berufsempörten, deren ideologisches Gesülze immer öfter dazu führt, dass noch mehr unnötige Gesetze und Bürokratie erlassen und eingeführt werden.
 
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ChatGehPeeTee schrieb:
🤔 wie ist das eigentlich wenn damals ausgemustert wurde?
Oder jemand, der nie gemustert wurde?

Ich war zum Zeitpunkt meines 18ten mit Wohnsitz im Ausland (insgesamt 3 Jahre) und erst kurz danach zum Studium wieder in Deutschland. Ich habe schlicht nie Post bekommen.
 
auch gute Frage.
Da wo ich persönlich herkomme, würde ich am Flughafen bei Ankunft abgefangen werden 😅
 
Rickmer schrieb:
Oder jemand, der nie gemustert wurde?

Als ungedienter erst mal Wehrüberwachung nach § 24 Wehrpfichtgesetz. Aber da ist auch mit 32 Schluß.
Wehrpflichtig ist man auch wenn man nicht gemustert wurde.

Wenn du nach deinem Auslandsaufenthalt über 23 warst, dann kam da auch nix mehr.

In der Theorie könnte man dich im V-Fall mustern und herranziehen auch bis 45 bzw. 60.
 
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Hab ne kleine Anekdote: Mich hat die Bundeswehr damals bei meinem dreijährigen Auslandsaufenthalt diskret darauf hingewiesen dass ich mich nicht so einfach aus dem Land abmelden kann. "Sie benötigen eine Genehmigung, die wir Ihnen hiermit erteilen."
 
Stand so schon immer in den entsprechenden Gesetzen. Vom Grundsatz her müsste man jeden Umzug und den Abschluß einer Berufausbildung usw. melden und das ist schon seit über 50 Jahren so.

Es hat halt in "guten" Zeiten nie jemand interessiert.
 
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Ich war 1987 mit meinem Zivildienst fertig und bin anschließend nach Westberlin gezogen. Von jeglicher Meldepflicht war ich bei diesem Wohnsitz befreit . Dort galt diesbezüglich alliiertes Kontrollrecht.

Muss ich jetzt als 60 Jähriger wieder Umzüge melden ?

Ich bin damals schon während meines Zivildienstes umgezogen (Resturlaub) um meinen letzten Lohn und mein Entlassungsgeld zu erhalten musste ich von Westberlin nach FFM fahren (Nachtzug) und mir das Geld in Bar auszahlen lassen, eine Überweisung nach Westberlin war nicht möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde schon hier mehrmals erklärt. Das ist bei Dir seit mehr als 30 Jahren nicht mehr notwendig.

Im Gegensatz zur Wehrüberwachung endet die Zivildienstüberwachung mit dem 32. Lebensjahr.

Das hat man sicher auch schon damals unterschreiben müssen.

Im V-Fall gilt dann § 79 ZDG
 
Nö als Westberliner musste ich nichts unterschreiben. Aber Danke. Wehrüberwachung und Zivildienstüberwachung galten in Westberlin nicht, alliiertes Kontrollrecht war höherranging auch das ZDG galt damals nur in Westdeutschland nicht in Berlin.


Ich hab mein Entlassungsgeld und den Sold für die letzten 2 Monate auch in bar von meiner Dienststelle ausgezahlt bekommen, das Bundesamt für Zivildienst durfte nicht nach Westberlin überweisen. Ich glaube mein ehemaliger Chef hat das aus Kulanz ausbezahlt.
 
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