Frage: Dürfen Shops ohne Kennzeichnung Grafikkarten gebraucht als Neuware verkaufen?

RenoRaines

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Hallo,

ich hab da mal wieder so einen Fall. Habe eine Karte der 7900er Reihe in einem nicht näher genannten Shop gekauft und diese war klar in Benutzung. Karton nicht verschweißt und Klebestreifen von der Lasche ab, Karte in ihrer Schutzhülle ebenfalls offen und auf dem Kühlkörper mit deutlichen Abnutzungsspuren. Der Karton ganz nebenbei sieht auch aus wie Sau, als wenn den jemand mehrmals über einen rauen Boden gezogen hätte, überall Kratzerchen und Striemchen.

Jetzt meine Frage: Dürfen die solche Ware als Neuware zum Vollpreis ohne irgendeine Kennzeichnung im Shop das es sich hier um einen Rückläufer handelt verkaufen? Zumal dieser Artikel ja auch noch deutliche Abnutzungsspuren aufweist?!

Und was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun?

MfG
C2k
 
Sofort zum Shop und das Geld zurückverlangen.
 
Dürfen die solche Ware als Neuware zum Vollpreis ohne irgendeine Kennzeichnung im Shop das es sich hier um einen Rückläufer handelt verkaufen? Zumal dieser Artikel ja auch noch deutliche Abnutzungsspuren aufweist?!

Es gibt kein Gesetz in dem steht das einem Neuware zusteht! ;)
Hat mich im WISO Unterricht auch überrascht. ;)
 
Nein, dürfen sie nicht. Aber versuchen können sie, vlt. finden sie ja nen Dummen^^

Also zurück schicken und auf Neuware bestehen!

marcol: Du bist wohl nen ganz schlauer^^. Wenn etwas als "NEU" verkauft wird, hat es das auch zu sein! Beschaffenheit des Gutes hat wie beschrieben zu zu sein, sonst kann man ganz fix und problemlos vom Kaufvertrag zurück treten.
 
und auf dem Kühlkörper mit deutlichen Abnutzungsspuren.
Wie darf man sich das vorstellen?

@AMDUser: weil anscheinend Verschleiß vorhanden ist...
Wenn der Käufer Ware so benutzt, dass sie nicht mehr als neu verkauft werden kann, muss er entsprechende Zahlung leisten, siehe so ziemliche alle AGBs von Versandhändlern.


MFG, Thomas

PS: Neu & Neuwertig => is nicht das Selbe... genau schauen!
Wenn tatsächlich neu dasteht => Rabatt verlangen oder umtauschen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind eben die Schattenseiten des Widerrufsrechts. Wo sollen denn die zurück geschickten Waren hin? In den Müll? Nein, sofern sie noch einigermaßen "frisch aussehen", kommen die natürlich wieder in den Verkauf..

Aber verstehen kann ich dich natürlich... Bei Media Markt (geben ja auch freiwillig ein 2wöchiges Rückgaberecht) habe ich auch schon ziemlich versiffte Ware gekauft. Das nervt natürlich..
 
Solange das Gerät wie neu ist wieso denn nicht? Ob die Verpackung offen war ist doch Nebensache. Was glaubst du denn wie schnell Amazon pleite wäre wenn sie die ganzen zurückgesendeten Waren nicht als neu verkaufen dürften?

Es liegt eigentlich an uns Kunden das wir mit Ware bei der wir nicht sicher sind ob wir sie behalten wollen gut umgehen..
 
Wenn die Karte läuft würde ich erstmal versuchen nen Rabatt da rauszuholen ;)
 
Du hast doch ein 14 Tätiges Rückgaberecht. Mach davon doch einfach gebrauch und bestell wo anders wenn es dich so stört.
 
Also versteht mich nicht falsch. Ich hab nichts gegen Retourware, wenn man ihr es nicht ansieht. Wenn ich irgendwas zurück schicke dann sieht das aus wie Neu und brauch dann theoretisch von denen nur neu verschweisst werden, dass würde dann keiner bemerken das die schon jemals in Gebrauch war und dann ist das auch ok.

Aber wenn ich so ein Teil wie jetzt bekomme dann platzt mir der Kragen.

Zu dem Kühlkörper: Der ist in Hochglanzschwarz gehalten und ihr wisst was mit Hochglanz passiert wenn man z.b. mit einem rauen Tuch (Zewa oder ähnliches) wild darüber reibt und so sieht der jetzt aus...inkl Fingerabdrücken und allem was dazu gehört.

@Wums
Glaub mir, so eine Ware würde bei Amazon nie als Neu verkauft werden, die käm mit deutlichen Preisnachlass als Warehouse Deal unter. Ich bestell im Jahr gut 60-80x bei Amazon und ich hab noch nie was bekommen was irgendwie offen oder nicht verschweisst war. Mag sein das auch davon vielleicht mal was Retour war aber es sah nie danach aus.

1337Kevim schrieb:
Du hast doch ein 14 Tätiges Rückgaberecht. Mach davon doch einfach gebrauch und bestell wo anders wenn es dich so stört.
Du weißt schon wie es gerade um die Lieferbarkeit der "guten" 7900er (mit anderem Lüfter) bestellt ist oder?
 
@Virilian

Zeig mir das Gesetz !
Gibt genug Gegenstände wo Packungen nicht eingeschweißt sind.
Die Ware hat nur in einwandfreien Zustand zu sein, der Begriff "Neu" verpflichtet nicht zu eingeschweißter Ware.
Aber bitte, zeig mir das Gesetz.
 
ozelot.junior schrieb:
Wird ja mittlerweile ein Sport, Ware online zubestellen, einzubauen und dann vom 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch zu machen.
Naja, aber wer versemmelt schon gern sein Geld in Versandkosten?!
Dazu der Aufwand des Verpackens und retournierens, wieder ein Formular ausfüllen, warten bis der Postler das neue Paket bringt und das musst Du dann ggf. wieder von der Post abholen, weil Du nicht daheim warst...
Naja, unterm Strich glaube ich nicht, dass das so viele Leute machen, außer die, die sich tatsächlich "verkauft" haben.

MfG, Thomas
 
Hab ich wasvon eingeschweißt gesagt? Auch Bulk-Ware kann neu sein. Wenn die Ware so wie hier nun mal eindeutig Gebrauchsspuren hat, ist es nicht mehr als Neuware zu bezeichnen. Biite auch richtig die TE lesen ;)
 
Cabal2k schrieb:
Du weißt schon wie es gerade um die Lieferbarkeit der "guten" 7900er (mit anderem Lüfter) bestellt ist oder?
Bis eben nicht. Hab aber eben geschaut und so schlecht siehts garnicht aus. Ab nächster Woche sind so gut wie alle guten Karten wieder Lieferbar (laut den Shops)
 
Ja natürlich ist sie neu. Das war zur Verdeutlichung gedacht, das man es nicht am Verschweißtsein eines Produktes ausmachen kann, ob es sich um Neuware handelt. Da war vllt. die Formulierung unglücklich.
 
HighTech-Freak schrieb:
Naja, aber wer versemmelt schon gern sein Geld in Versandkosten?!

Bei einem Widerruf einer Ware im Wert von über 40 € müssen sowohl die Hinsendekosten als auch die Rücksendekosten vom Verkäufer getragen werden.

Dem Verbraucher entstehen hierdurch also keinerlei Kosten.
 
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