Moin!
Eine nette und emotionslose Diskussion ;-)
Gerne klinke ich mich als Lehrer hier mal ein.
1. Lehrer dürfen natürlich nicht alles. Schüler aber auch nicht. Beide Seiten sind sich häufig nicht bewusst über ihre Rechte und Pflichten. Da Schüler häufig Sachen machen, welche unerlaubt sind, reagieren viele Lehrer falsch und machen auch Sachen, die nicht zulässig sind. Leider auch häufig anders herum. Das klappt immer solange keiner offizielle Beschwerde einreicht.
Weil Schüler häufig lange zur Schule gegangen sind, entsteht die Gewissheit zu wissen, wie das System funktioniert. In den meisten Fällen unterliegen sie jedoch einem Irrtum. „Der darf das nicht.“, „Der Lehrer muss …“ sind einige Beispiele hierfür. Meist wissen Lehrer eher über die rechtliche Situation Bescheid – sollten sie jedenfalls. Das das aber sicherlich nicht immer so ist hat jeder Lehrer einen Dienstvorgesetzten, welcher die Verantwortung für das Geschehen an seiner Schule trägt. Dieser muss jeder Beschwerde nachgehen. Das geschieht i.d.R. in Form von Befragungen und anhand von schriftlichen Unterlagen. Im Zweifel: Jeder Dienstvorgesetzte hat einen Vorgesetzten.
Bevor man sich allerdings äußert, sollte man die Sachlage genauestens - am Besten schriftlich - festhalten. Hier bei helfen im Zweifel Anwälte, Vertrauenslehrer, …
Aber es gilt, wie immer:
„Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus!“
2. Zu den Noten:
Noten müssen immer nachvollziehbar und begründet sein. Hierzu zählen bei mündlichen Noten immer Aufzeichnungen des Lehrers. Sind diese nicht vorhanden, sind jedem Einspruch Tür und Tor geöffnet. Allerdings ist zu beachten, dass man diese Aufzeichnungen auch nachträglich erstellen kann. Darf man zwar nicht – geht aber. Häufig gibt es genaue Vorgaben zur Notenvergabe. Diese muss der Lehrer bei Bedarf bekanntgeben. Hier werden z.B. die Anzahl der Leistungsüberprüfungen, die Gewichtung der Einzelleistungen, die Art und der Inhalt der Prüfung, etc. festgelegt. Grundsatz ist immer Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ein guter Anwalt zerpflückt den Lehrer förmlich in der Luft, wenn das nicht gegeben ist.
Allerdings kann sich niemand – kein Schüler und kein Lehrer – von persönlichen Zuneigungen frei sprechen. Bei einem guten Lehrer wirkt sich das jedoch nicht auf die Noten aus.
Es bleibt ein kleiner Spielraum, in der der Lehrer eine pädagogische Note vergeben kann. Diese soll in der Regel der Motivation und nicht der Bestrafung dienen. Noten dürfen/sollten nie zur Bestrafung des Verhaltens eines Schülers herangezogen werden. Hierfür gibt es für einen Lehrer andere Möglichkeiten (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen mit genauen Regeln). Und natürlich auch die Kopfnoten.
3. „Lehrer dürfen Schüler nicht anfassen!“
Unsinn! Natürlich darf ein Lehrer einen Schüler in bestimmten Situationen anfassen. Muss er sogar. Beispiele:
a. Schlägerei auf dem Schulhof
b. Hilfestellungen beim Sportunterricht
c. Sicherstellung von Waffen, …
d. Erste Hilfe
e. Trösten eines Kindes mit „in Arm nehmen“ (speziell Grundschule)
f. …
Ich würde das allerdings immer nach Möglichkeit vermeiden, denn Schüler verbreiten gerne Gerüchte ohne sich über etwaige Folgen bewusst zu sein. Leider gibt es auch Ausnahmen unter den Kollegen, welche zu gerne mal … naja ihr wisst schon.
Schlagen dürfen Lehrer mit Sicherheit nicht. Sollte das passiert sein, kann das massive Folgen für den Lehrer haben. Das würde ich auch niemals tolerieren. Hin und wieder kann ich es aber auch verstehen, wenn jemand mal ausrastet. Dann muss er aber auch mit den Folgen leben.
Zum Schluss bleibt noch folgendes zu sagen. Lehrer, Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Finanzbeamte usw. haben Aufgaben, die sie häufig nicht besonders beliebt machen. Trotzdem werden sie dringend benötigt. Die meisten sind Beamte. Hiermit stehen sie unter besonderem Schutz durch den Staat. Im Gegenzug haben Beamte aber auch besondere Verpflichtungen, die weit über ein normales Arbeitsverhältnis hinaus gehen. Greift man einen Beamten an, so sind die Folgen oftmals drastisch. Traditionell (68er) wird das bei Lehrern aber oftmals als Kavaliersdelikt angesehen. Ist es aber nicht. Also vorsicht!
Lehrer und Beliebtheit
Man kann als Lehrer nicht immer beliebt sein. Muss man aber auch nicht. Ich bin nicht Lehrer geworden, um in der Schule neue Freunde zu finden. Das mache ich privat. Ich habe eine Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das war es. Nicht mehr und nicht weniger.
Würde mir die Eltern mehr bei meinem Erziehungsauftrag helfen, wäre die ganze Geschichte etwas leichter. Passiert heutzutage leider viel zu selten. Bsp. 5% Elternbeteiligung beim Elternsprechtag.
Schule und Spaß
Schule muss keinen Spaß machen. Schön, wenn es so ist. Das Leben macht auch nicht immer Spaß und Schule soll auf das Leben vorbereiten.
Schiebt nicht alles auf die Lehrer – packt Euch (Eltern und Schüler) hin und wieder mal an die eigene Nase. Gleiches gilt selbstverständlich auch umgekehrt für die Lehrer.
In diesem Sinne.
Gruß
comlex
P.S.: Falls ihr Rechtschreibfehler findet - ich bin kein Deutschlehrer
