Frage wegen Mahnung

gmeister

Lt. Junior Grade
Registriert
Aug. 2004
Beiträge
351
Hallo
ich habe folgendes Problem.
Eine Freundin hat auf meinen Namen am Tag vor Weihnachten bei Amazon ein Päckchen auf Rechnung bestellt.
Hab es ihr auch erlaubt da sie ja meinte das es bei ihr ja jemand sehen würde das ein Päckchen von Amazon kommt.
Jetzt habe ich auf einmal eine Mahnung bekommen das das Geld noch nicht gezahlt ist.
Ich hab den Brief derjenigen gegeben und sie erstmal zur rede gestellt...
Sie hat gesagt sie zahlt es sofort...
Am Samstag habe ich nun von einem Anwalt wiederum einen Brief erhalten das das Geld noch immer nicht gezahlt ist...
Brief wieder mit saftigem Ärger weitergegeben
Will mich jetzt aber versichern das sie es wirklich zahlt.
Wenn ich den Anwalt anrufe glaubt der mir das nicht ich sondern sie die Bestellung getätigt habe?
Wie kann ich sowas beweisen?
Die jenige die das bestellt hat is bei mir sowiso unten durch da lass ich mir nichts gefallen... bin ja auch dumm sowas zu machen... aber das die gleich so dreist ist und auch noch meine Adresse als Rechnungsadresse anzugeben anstatt ihre hätte ich nicht erwartet und weiß jetzt nicht was ich tun soll...
Will nicht das es zum "Gerichtlichen Mahnverfahren" kommt.

Dank euch schonmal
Bitte keine Vorwürfe... ich hab aus meinem Fehler jetzt schon gelernt
 
Zahl die Rechnung und hol dir das Geld von demjenigen, der das bestellt hat.
Amazon erwartet schliesslich von dir das Geld.
 
Dem Gläubiger ist es herzlichst egal, weshalb der ausstehende Betrag nicht gezahlt worden ist, er wird sich bei dem schadlos halten, der als Schuldner auftritt, und das bist dummerweise du. Da du der Freundin gestattet hast in deinem Namen und auf deine Rechnung zu bestellen, läßt sich über diese Schiene auch nichts zeitnah gerade biegen. Sollte die Freundin weiterhin die Rechnung nicht begleichen und auf diese Weise weitergehende Folgen zu deinen Lasten abzusehen sein, solltest du die Rechnung begleichen und die Freundin für die entstandenen Schäden in Haftung nehmen, notfalls mußt du den Rechtsweg beschreiten und deinerseits ein gerichtliches Mahnverfahren gegen sie einleiten.

greetings, Keita
 
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