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Frage zu Anwälten
- Ersteller okto
- Erstellt am
Rechtsanwalt für Internetrecht, aber eigentlich sollte das jeder Anwalt wissen, was man da machen kann?
Es spielt ja keine Rolle wie lange Du auf der Seite gewesen bist, wichtig ist doch was Du auf der Seite gemacht hast und ob Du damit einverstanden warst das es etwas kostet.
Es spielt ja keine Rolle wie lange Du auf der Seite gewesen bist, wichtig ist doch was Du auf der Seite gemacht hast und ob Du damit einverstanden warst das es etwas kostet.
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 1.858
Geht nicht um mich, meine Schwester hat seit kurzem einen Laptop und schon kam der erste Brief ins Haus geflattert
Sie sagt sie habe nichts geklickt und so weiter...
Ich dachte es ist besser einen Anwalt zu nehmen, der sich darauf konzentriert solche Szenarien zu behandeln.
Danke dir!
Ich dachte es ist besser einen Anwalt zu nehmen, der sich darauf konzentriert solche Szenarien zu behandeln.
Danke dir!
Jace
Rear Admiral
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 5.500
Unter normalen Umständen reicht es, jegliche Zahlungen abzustreiten.
Ich gehe mal davon aus, dass es einer dieser Seite war, die dazu da sind die Leute abzuzocken.. Die können dir nichts.
Wenn du Rechtsschutz hast und gewillt bist, die eventuelle Selbstbeteiligungspauschale zu bezahlen, schadet ein Anwalt natürlich auch nicht.
Lass dir einfach einen empfehlen, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat.
Ich gehe mal davon aus, dass es einer dieser Seite war, die dazu da sind die Leute abzuzocken.. Die können dir nichts.
Wenn du Rechtsschutz hast und gewillt bist, die eventuelle Selbstbeteiligungspauschale zu bezahlen, schadet ein Anwalt natürlich auch nicht.
Lass dir einfach einen empfehlen, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat.
Relict
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 7.930
Ein Anwalt für Wettbewerbs- und Vertragsrecht ist genauso geeignet. Viele geben nicht explizit Internetrecht an, sind aber keineswegs inkompetenter.
Ansonsten ohne abgeschlossenen Vertrag muß auch nichts gekündigt, storniert oder widerrufen werden. Ein einfacher Widerspruch bietet sich an und genügt meiner Meinung vollends. Weniger ist mehr!
Inkasso-Büros können nicht mehr, als ich Dir. Einzig ein gelber Brief vom Gericht! MUSS möglichst innerhalb der Frist beantwortet werden, also dort Widerspruch ankreuzen , unterschreiben und back to Absender. Meistens kommt es aber nicht so weit bzw spätestens dann war es das.
Dies war keine Rechtsberatung!
Ansonsten ohne abgeschlossenen Vertrag muß auch nichts gekündigt, storniert oder widerrufen werden. Ein einfacher Widerspruch bietet sich an und genügt meiner Meinung vollends. Weniger ist mehr!
Inkasso-Büros können nicht mehr, als ich Dir. Einzig ein gelber Brief vom Gericht! MUSS möglichst innerhalb der Frist beantwortet werden, also dort Widerspruch ankreuzen , unterschreiben und back to Absender. Meistens kommt es aber nicht so weit bzw spätestens dann war es das.
Dies war keine Rechtsberatung!
keshkau
Commodore
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
- 4.399
@Oktopeter
Die Verweildauer auf der Website ist nicht von Belang. Die Frage ist, ob ein Vertrag zustande gekommen ist. Auf vielen Seiten sind die Kostenhinweise versteckt, sodass sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wenn Du eine Kopie der Seite anfertigt, hast Du ein Beweismittel in der Hand.
Die Verweildauer auf der Website ist nicht von Belang. Die Frage ist, ob ein Vertrag zustande gekommen ist. Auf vielen Seiten sind die Kostenhinweise versteckt, sodass sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wenn Du eine Kopie der Seite anfertigt, hast Du ein Beweismittel in der Hand.
Relict
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 7.930
Ein Screenshot nützt als Beweismittel nicht allzuviel, vorallem nicht, nachdem das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Überhaupt sind jegliche elektronische "Beweise" (Tel, Fax, Mail, Web, Bilder) höchst unsicher und können oft erfolgreich vor Gericht bestritten werden. Da steht dann Aussage gegen Aussage. Dann entscheidet der Richter nach den überzeugenderen Argumenten.
Aber keine Panik, soweit bist seid ihr noch lange nicht, die Wahrscheinlichkeit für einen Prozess hält sich in Grenzen.
Mach Deinen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein. Nehmen sie den Brief nicht an, schickst du ihnen 1 Woche später noch mal einen und den gleichen Brief zusätzlich ohne Einschreiben, dann gilt der Brief rechtlich als zugestellt/angenommen. Das Widerspruchsschreiben ist bei keinem zustande gekommenen Vertrag im Prinzip nicht notwendig, aber ist vorteilhaft bei einem möglichen Rechtsstreit, man hat sich um eine Klärung nachweislich bemüht.
Du kannst Dich im Zweifel auch an eine Verbaucherzentrale in Deiner Nähe wenden, die beraten Dich gegen geringe Gebühr (~10 EUR), vielleicht ist ja diese Firma dort auch schon längst bekannt.
Aber keine Panik, soweit bist seid ihr noch lange nicht, die Wahrscheinlichkeit für einen Prozess hält sich in Grenzen.
Mach Deinen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein. Nehmen sie den Brief nicht an, schickst du ihnen 1 Woche später noch mal einen und den gleichen Brief zusätzlich ohne Einschreiben, dann gilt der Brief rechtlich als zugestellt/angenommen. Das Widerspruchsschreiben ist bei keinem zustande gekommenen Vertrag im Prinzip nicht notwendig, aber ist vorteilhaft bei einem möglichen Rechtsstreit, man hat sich um eine Klärung nachweislich bemüht.
Du kannst Dich im Zweifel auch an eine Verbaucherzentrale in Deiner Nähe wenden, die beraten Dich gegen geringe Gebühr (~10 EUR), vielleicht ist ja diese Firma dort auch schon längst bekannt.
Odium
Captain
- Registriert
- Okt. 2003
- Beiträge
- 3.643
Kein Einschreiben mit Rückschein. Wenn derjenige die Annahme ablehnt, liegt das Teil ein paar Tage auf der Post und du kannst nicht sagen, dass er es erhalten hat. Nutz 'Einwurf' von der Post, damit wird dokumentiert, dass der Postmitarbeiter das in den Briefkasten eingeworfen hat. Gesetzlich gilt die Möglichkeit der Kenntnisnahme als zugestellt. Theoretisch könnte er natürlich behaupten, dass dein Briefumschlag leer war... Dann könntest du nur noch persönlich mit einem Zeugen vorbei gehen, dem Zeugen die Kündigung o.ä. zeigen, in einen Briefumschlag tun, einwerfen und dann ist das 100% bombenfest.
Relict
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 7.930
@Odium
Das Einwurfeinschreiben ist noch unsicherer.
Hier grundsätzliche Infos über die diversen Zustellmöglichkeiten.
Das Einwurfeinschreiben ist noch unsicherer.
http://www.123recht.net schrieb:Das Einwurfeinschreiben ist aus rechtlicher Sicht nur unzureichend zu gebrauchen. Zwar gibt es einige Gerichte, die das Einwurfeinschreiben aus verschiedenen Gründen als ausreichend ansahen. Aber nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes wird diese Zahl geringer werden.
Daher müssen sichere Möglichkeiten gesucht werden. Diese sind:
1. das Einschreiben mit Rückschein
2. die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen und schriftlicher Empfangsbestätigung
3. die Zustellung des Schreiben mit Gerichtsvollzieher
Problematisch ist das Einschreiben / Rückschein nur dann, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist. Dann wird zwar eine Benachrichtigung in den Briefkasten hinterlegt, doch hier stellt sich dann die Frage, ob und wann das Schreiben dann zugegangen ist: mit der Benachrichtigung über die Hinterlegung des Schreibens bei der Post oder erst mit der Abholung des Schreibens bei der Post.
Quelle: http://www.123recht.net/Einwurfeinschreiben---unsicheres-Beweismittel__a15618.html
Hier grundsätzliche Infos über die diversen Zustellmöglichkeiten.
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