Frage zu Baurecht gemäß § 34 BauG & ...

Testoron

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Moin Leutes ;)

Da ich grad fuer meine eltern auf haussuche bin und sowas gleich einige fragen aufwirft land ich mal wieder hier ;)


was ist

Baurecht gemäß § 34 BauG

und wie sollte man vorgehen wenn das dabei steht.. um sicherzustellen keine ueberraschuengen zu erleben.

Garantieausschluss
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie. Die in diesen Exposes/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
 
Tjaaa prinzipiell würd ich sagen biste hier absolut falsch^^ die CB is ja kein Ingenier/Hausbauforum oder sowas.

Du bist auf Haussuche? oder willst bauen? Da gibts unterschiedliches zu beachten bei dem Paragraphen. Generell solltest du dir, wenn du dir nicht sicher bist ob das Grundstück/Gebäude in Ordnung ist (wasserschäden, viel unkraut, unangenehme Gerüche, "sumpfiges" Grundstück etc etc etc), einen Baugrund- und/oder Baugutachter bestellen, der für dich ein Gutachten erstellt. Nur hierüber kannst du dir absolut sicher sein, dass alles in ordnung ist.

Der Paragraph besagt, dass du selbst dafür sorgen musst, dass du über das gewünschte Grundstück informiert bist. Tust du dies nicht - unterzeichnest den Vertrag - und stellst im Nachhinein fest, dass das Grundstück auf gut Deutsch Scheisse ist, dann kannst du keine Rechtsansprüche stellen, da du deiner Informationspflicht nicht nachgekommen bist.
 
Bei dem Grundstück könnte es sich um ein Altlastengebiet im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) der Stadt Frankfurt/Oder zu handeln. Es ist auf jeden Fall Recherche anzuraten. Bei so kostenintensiven Vorhaben ist anwaltlicher Rat sicher nicht verkehrt.

Der Garantieausschluss erinnert mich ein wenig an frühere gewerbliche Gebrauchtwagenverträge (gekauf wie gesehen).
 
Zuletzt bearbeitet:
hehe .. das ist schon richtig dass ich hier falsch bin mit solchen fragen :D .. aber die erfahrung hat gezeigt dass in CB viele schlaue koepfe haengen und die wissen im,mer rat :freaky:

danke fuer eure antworten :)

es ist ein haus an einer hauptstrasse.. 4 wohungen drin.. 2 sind bewohnt 2 leer..
denkt ihr ein polnischer architekt kann mir da weiterhelfen wenn ich den zu besichtigeung mitschleppe..

oder sollte es ein deutscher gutarchter das machen :freak:
 
Soll denn ein Gutachten nach der Besichtigung herauskommen? Deutsche Architekten rechnen nach ihrer Honorarordnung ab.
 

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