Frage zu "Bedarfsgemeinschaft"

postaldude87

Lt. Commander
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
1.383
Hallo Community,
ich lebe momentan zusammen mit meiner Mutter in einer Wohnung zusammen, soweit nichts besonderes, leider hat Sie ihren Job verloren und bezieht momentan noch Arbeitslosengeld, allerdings wenn Ihr Anspruch darauf vorbei ist muss Sie ja Arbeitslosengeld II (sog. HartzIV) beantragen.
Da ich ja "leider" glücklicherweise Arbeit habe würde ja, da wir ja in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben mein Einkommen (etwa 1200 Euro netto) voll auf ihren Anspruch angerechnet werden, was am Ende heissen würde dass ich allein für die Miete aufkommen müsste und wer weiss für was noch alles.
Natürlich ist die Vorstellung dass mein ganzes Gehalt dafür drauf geht nicht gerade sehr angenehm und ich sehe auch nicht ein und könnte es auch gar nicht da ich ja auch meine Fixkosten habe und meine Mutter will das auch nicht.
Natürlich wäre das einfachste jetzt auszuziehen um dem zu entgehen, was ich ansich auch möchte, aber eigentlich noch nicht sondern eher so in einem halben Jahr.
Würde ich ausziehen müsste sich natürlich auch meine Mutter eine neue Wohnung suchen da die jetzige dann zu groß für Sie wäre.
Daher ist meine Frage ob es da irgendeine Möglichkeit gibt wie wir erstmal weiter zusammen in der Wohnung bleiben könnten ohne dass ich für meine Mutter 'aufkommen' müsste. Ausserdem wäre es für den Staat auch günstiger wenn ich mich wie bisher weiter an der Miete beteilige als wenn der Staat eine wenn auch für eine kleinere Wohnung die Miete tragen müsste.

Also wenn Jemand von Euch einen Tipp oder eine Lösung für mich hat wäre ich super dankbar!!!
 
Mir ist vollkommen klar, daß Eure finanzielle Situation wirklich prekär ist.

Dennoch wäre es das Richtigste, wenn Du ausziehst. Auch wenn es finanziell für Dich nicht einfach wird. Denn mit 22 (Du bist 87 geboren, richtig?) sollte man mal dringend von zu Hause weg. Die ganze Zeit mit Mutti wohnen ist nicht gesund, you know?

Außerdem, wer sagt denn, daß Du unbedingt in eine eigene Wohnung ziehen mußt?? Gerade in Deinem Alter ist es doch kein Thema, sich erstmal ein WG-Zimmer zu nehmen! Außerdem ist das sicherlich zum Selbständigerwerden nicht schlecht, das WG-Leben mit Gleichaltrigen einzuüben!

LG,
Hasenbein
 
Moin postaldude87

Das ist keine einfache Situation... Wende dich sonst einfach mal ans Hartz-IV-Forum (Unterpunkt ALG 2). Da wurde mir damals auch gut geholfen. Die habens doch sehr auf´n Kasten.
Schreib da einfach mal dein Post so wie hier rein und es wird dir mit Sicherheit geholfen.

Da gibs auch viele "geschlossene" Hilfe-Threads, wo man sich gut einlesen kann.

http://www.hartz4-forum.de
 
Wenn du zusammen mit deiner Mutter wohnst, dann ist es eine Bedarfsgemeinschaft - leider hast du deine Situation und die daraus resultierenden Konsequenzen sehr gut beschrieben...
 
Hi,

was willst Du von uns verlangen? Die Frage an Dich lautet Doch, willst du noch weitere 20 Jahre bei deiner Mutter wohnen? 1200 Netto sind mit 22 Jahren mehr als gutes Geld. Nutze die Chance und ziehe jetzt aus. Denke auch an die U25 Regelung. Wenn Du jetzt ausziehst, kann man Dich nichtmehr zu Deiner Mutter zurückverfrachten. Eine andere Lösung gibt es nicht, auch nicht im Hartz4-Forum. Wenn Du was umgehen willst, dann höchstens illegal. Der finanzielle Schaden bei Entdeckung des Betrugs, würde Euch Beide nicht glücklich machen.

Ich halte von den Bedarfsgemeinschaften auch nicht viel, aber leider wirst Du gezwungen sein, entweder dein Geld in die Bedarfsgemeinschaft einzubringen oder in eine eigene Wohnung.

Am besten rechnest Du Dir mal aus, was für Dich günstiger kommt. Die Anrechnung oder eine eigene Wohnung/WG. Welcher Betrag genau angerechnet wird, das könntest Du in der Tat beim Hartz-Forum herausbekommen.

Wieviel Euro kostet die derzeitige Wohnung denn?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die beste Anlaufstelle ist wirklich das http://www.hartz4-forum.de. Die haben doch mehr knowhow als wir und die Hilfe dort ist ebenfalls kostenlos.

@ hasenbein
Hey, ich wohne mit 22 Jahren auch noch zu Hause. :D Ah, ich sehe.. da kennt noch wer couchkartoffelsalat. ;)

Lg
 
Hi erstmal danke für den Tipp mit dem HartzIV Forum,

und ich will ja auch ausziehen, aber momentan passt es mir nicht so gut.
 
CarstenJoe schrieb:
Hey, ich wohne mit 22 Jahren auch noch zu Hause.

Dann sieh' mal zu, daß sich das ändert! (Obwohl, wenn Du zusammen mit der ganzen Familie wohnst, ist es nicht ganz so wild; aber alleine mit Mutti wohnen ist nix gut für einen!)

Ah, ich sehe.. da kennt noch wer couchkartoffelsalat. ;)

Klar! Ulkbär rocks! Und besonders die "Pupsette 3000"! :D:D
Ergänzung ()

postaldude87 schrieb:
und ich will ja auch ausziehen, aber momentan passt es mir nicht so gut.

Ja nee, is klar, das sagen auch die meisten 38jährigen, die noch bei Mami wohnen, daß es ihnen "im Moment nicht so gut paßt"...
 
Erst mal bildet ihr nur dann eine Bedarfsgemeinschaft, wenn du unter 25 Jahre und hilfebedürftig bist, ansonsten würde deine Mutter eine eigene bilden. Solltet ihr eine Bedarfsgemeinschaft sein, dann müsstest du aber nicht für den Lebensunterhalt deiner Mutter aufkommen. Das Gesetz sagt nur, dass Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigt werden muss, falls es hilfebedürftige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft gibt - umgekehrt müssen Kinder aber nicht für ihre hilfebedürftigen Eltern aufkommen. Mit einem Einkommen von 1200 Euro bist du aber nicht hilfebedürftig und fällst damit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Was allerdings passieren wird ist, dass du dich an den Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung, NK) beteiligen musst, da die Arge nur den Anteil deiner Mutter übernehmen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Exar_Kun schrieb:
Erst mal bildet ihr nur dann eine Bedarfsgemeinschaft, wenn du unter 25 Jahre bist, ansonsten würde deine Mutter eine eigene bilden.

Das ist z.B. was was nicht so leicht zu klären ist. Es sagt zwar der Gesetzestext aus,aber darauf pfeifen die,weil es noch andere Möglichkeiten gibt.

Es würde z.B. hier dann eine Haushaltsgemeinschaft vorliegen... was auch nicht automatisch heißt,das du da fein raus bist.. Erst ab einer Wohngemeinschaft bist du fein raus. Und das ist der Punkt wo haarig wird. Da ist nämlich nicht so leicht,das alles nachzuweisen.

Guck ins http://www.hartz4-forum.de
 
Die Haushaltsgemeinschaft trifft dann zu, wenn Verwandte oder Verschwägerte, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, in einem Haushalt wohnen und zusammen wirtschaften. Da der TE vermutlich aufgrund des eigenen Einkommens nicht hilfebedürftig ist und damit aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt, liegt hier vermutlich eine Haushaltsgemeinschaft vor, falls nicht nachgewiesen werden kann, dass getrennt gewirtschaftet wird. In der Haushaltsgemeinschaft gelten allerdings andere Anrechnungsregeln: Doppelter Eckregelsatz + anteilige Unterkunftskosten + besondere Belastungen wie Schulden, Versicherungsbeiträge, etc werden als Eigenbedarf anerkannt. Was vom Einkommen diesen Bedarf übersteigt, wird zu 50% als Unterhaltsbetrag angerechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
also wäre das jetzt nur eine bedarfsgemeinschaft wenn ich selber auch hartzIV wäre oder wie???

und wäre es nicht einfach möglich dass ich als untermieter eingetragen werde und damit dann meinen teil der miete zahle und gut ist?
 
In § 7 Abs. 3 Ziffer 4 SGB II steht "Zur Bedarfsgemeinschaft gehören [...] die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."

Ein Untermietvertrag könnte dabei helfen, die Arge davon zu überzeugen, dass die Unterstützungsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II nicht zutrifft. Allerdings liegt die Beweislast bei dir. Laut aktueller Kommentierung genügt bereits eine zweifelsfreie Erklärung in Form einer schriftlichen Erklärung aus, um glaubhaft zu machen, dass keine Unterstützung in der Haushaltsgemeinschaft erfolgt und die Leistungen nicht gekürzt werden dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe ja mein Problem auf anraten auch im HartzVI Forum geschildert und eine tolle Antwort erhalten die noch etwas weiter geht als die ebenfalls sehr hilfreiche Bemerkung von Exar_Kun
ich poste Sie hier mal:

Hi,

hier unterliegst Du einem Irrtum. Du bildest mit Deiner Mutter KEINE Bedarfsgemeinschaft (es spielt auch keine Rolle, ob Du über oder unter 25 Jahre als bist = U24-Regelung), sondern eine Haushaltsgemeinschaft.

Da Du Deiner Mutter NICHT unterhaltspflichtig bist, kann Dein Einkommen NICHT auf den Bedarf Deiner Mutter angerechnet werden.

Wegen BG und HHG siehe bitte den § 7 SGBII, durch Dein Einkommen fällst Du aus der BG mit Deiner Mutter heraus!

Wie sieht die Rechnung Deiner Mutter jetzt aus?

Sie bekommt 359€ Regelsatz + die Hälfte der Miete als Kosten der Unterkunft von der ARGE als Anspruch ausgezahlt.

Zwar wird die ARGE versuchen, Dich mit ins Boot zu nehmen über den § 9 SGBII, Unterstützungsvermung in einer Verwandten-/Verschwägerten-Haushaltsgemeinschaft, hiergegen kannst Du aber widersprechen.

Ablauf:

Die ARGE wird Dich auffordern, Einkommens- und Vermögensunterlagen einzureichen um den Betrag zu ermitteln, wieviel Einkommen nach § 9 SGBII auf den Bedarf Deiner Mutter angerechnet werden kann. Das geht nach folgender Formel:

Dir steht zu: Doppelter Regelsatz = 2 x 359€ + Deine Hälfte der Mietkosten + 5% vom Brutto als Altersvorsorge + unter Umständen noch andere abzugsfähigen Kosten durch Nachweis. Das ergibt einen Betrag von X€. Dieser Betrag wird mit Deinem Nettoeinkommen verglichen und vom Überschuss wird die Hälfte als Unterstützung auf den Bedarf Deiner Mutter angerechnet (geht also anders als bei normal ALGII).

Dieser Anrechnung und Unterstützungsvermutung kannst Du aber widersprechen!

Du setzt einen Schriftsatz auf, Text:

Ich unterstütze meine Mutter, Frau ....... weder in Geld noch in Geldeswert

Ort, Datum, Unterschrift

Somit ist die Unterstützungsvermutung vom Tisch, da sie lediglich, wie das Wort sagt, eine Vermutung ist UND KEINE gesetzliche Pflicht!

Auch werden keine besonderen Anforderungen an diesen Widerspruch gestellt, er muss angenommen werden von der ARGE, oder die ARGE MUSS schriftlich beweisen, das Du Deine Mutter unterstützt und das wird unmöglich sein.

Gruß

Ernie
 
Also, reden wir doch nochmals Tacheles.

Ich habe mir Dein Ausgangsposting nochmal genau durchgelesen, und dort schreibst Du:

postaldude87 schrieb:
Natürlich wäre das einfachste jetzt auszuziehen um dem zu entgehen, was ich ansich auch möchte, aber eigentlich noch nicht sondern eher so in einem halben Jahr.

1) "Eigentlich noch nicht, sonder eher so einem halben Jahr" - was bedeutet das denn überhaupt?? Was ist der Grund dafür?? Ich finde, das klingt alles merkwürdig und nach Ausflucht bzw. "In Wirklichkeit will ich weiter bei Mutti wohnen".

2) Mann, wenn Du jetzt anfängst, ein geeignetes WG-Zimmer zu suchen, dauert das doch sowieso einige Zeit, unter Umständen sogar Monate! Wo ist also diesbezüglich das Problem? Schlimmstenfalls hast Du also 5 Monate "Bedarfsgemeinschaft", und danach ziehst Du doch sowieso aus! Das dürfte doch wohl übergangsweise zu schaffen sein, oder würde Dich das in die Schuldenfalle treiben??

Wozu also all diesen Heckmeck mit Bedarfsgemeinschaft ja/nein?? Ich versteh's ehrlich gesagt nicht. (Aber vielleicht kann ich mich auch nicht genug in Euch hineinversetzen, keine Ahnung.)

Also fang an mit Wohnung / WG suchen, zieh's durch und fertig.

LG,
Hasenbein
 
das kann ich dir leicht beantworten, ich habe ja vor mit einem arbeitskollegen zusammenzuziehen, aber dieser kann sich dies erst leisten wenn er in ein paar monaten sein auto abgezahlt hat.
daher dieser ganze heckmeck. was soll ich jetzt in eine wohnung ziehen was mich verhältnismässig teuer kommt und auch recht aufwändig wäre nur um dann wieder kurz darauf auszuziehen?
 
Ganz ehrlich, wenn der Kollege auch erst warten muss suche dir selber eine geeignete Wohnung, der Kollege wird später weiter ausflüchte haben. Es liegt allein an dir und deinem Willen, nicht an anderen wie Kollegen oder sonst wem.
 
dass ich allein für die Miete aufkommen müsste und wer weiss für was noch alles.
das musst du natürlich nicht, wenn du ausziehst :rolleyes:

versuch bitte mal, auf eigenen füßen zu stehen oder bewerbt euch bei "schluss mit hotel mama". wenn du mit 1200€ im monat nicht klarkommst was wohnung etc. angeht, hast du auch ganz andere probleme als die hier beschriebenen ;)

achja: wer sagt, dass ihr kein hIV bekommt?
einen groben überblick bekommst du hier: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
man hätte ja auch mal beim amt nachfragen können, aber in nem forum nach tips zum umgehen geltender bestimmungen zu fragen, ist natürlich cooler.
 
postaldude87 schrieb:
...

Auch werden keine besonderen Anforderungen an diesen Widerspruch gestellt, er muss angenommen werden von der ARGE, oder die ARGE MUSS schriftlich beweisen, das Du Deine Mutter unterstützt und das wird unmöglich sein.
Es wäre dann leicht möglich, wenn sich auf den Kontoauszügen, die die Mutter im Rahmen des Hartz4-Antrags einreichen muss, entsprechende Zahlungseingänge finden würden...
 
Zurück
Oben