Frage zu eBay

venom75

Ensign
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Mai 2008
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218
Hallo, ich wollte in eBay etwas verkaufen, bei dem ich aber nicht sicher bin ob es geht und auch nicht testen kann. Sollte ich um legal zu handeln, es gleich als Defekt einschreiben oder als Gebraucht und dazu schreiben, dass die Funktion unbekannt ist?
Was ist legal und was bringt den höchsten Preis?
 
Es sofort als Defekt zu beschreiben würde ich nicht, da das den Verkaufspreis auf jeden Fall niedrig halten wird.
Beschreib am besten wann du es zuletzt benutzt hast, wie du damit umgegangen bist, geh auf die Gebrauchsspuren ein und was damit passiert ist seit dem du es nicht mehr benutzt.
 
ein defektes teil mußt du ausdrücklich als "defekt" deklarieren.

tust du das nicht, hat das teil zu funktionieren.
kannst du in den regeln nachlesen.

natürlich halten sich einige leute nicht daran, weil sie schrott verkaufen wollen oder
es schlicht wirklich nicht wissen, ob das ding funktioniert.

ich habe auch schon auf "ungetestete" geräte geboten.
wenn es dann aber nicht funktioniert, würde ich den verkäufer "langmachen". :evillol:
warum? weil es mir völlig egal ist, ob der verkäufer irgendwas testet oder prüft oder eben nicht.
mein bäcker beißt auch nicht erst ein stück vom brötchen ab, bevor er es mir verkauft. :D

was du machen kannst:
schreibe dazu, daß du den artikel innerhalb einer woche oder so zurücknimmst, sollte er nicht funktionieren.
das wäre fair, finde ich.
 
Wieso? Du schreibst doch extra hin, dass du nicht weißt ob es funktioniert - damit ist alles gesagt. Die Chance, dass das Ding funktioniert ist somit 50:50. Dein Bäcker hängt ja auch keinen Zettel an die Ware, ob sie gut schmeckt oder nicht. Würdest du deswegen in letzterem Fall gegen ihn vorgehen?

Da kannst du dem Verkäufer gar nichts anhaben, zumal es hier wohl eine Privatauktion sein wird, und da besteht so oder so kein Anspruch.



Ich hab übrigens früher mal Modelleisenbahnen verkauft - ebenso mit dem Hinweis, dass ich nicht weiß ob alles funktioniert. Die Preise waren aber nicht sonderlich anders, als bei anderen Auktionen. 'Ist allerdings schon etwas her und die Käuferschaft auf eBay ist nicht mehr die gleiche wie noch vor 3-4 Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@mr snoot

die regeln in der bucht sind eindeutig, s.o.
dafür gibt es die "für bastler"-rubrik.

die denkst, die chancen wären 50:50? woher weißt du das als käufer?
könnte dir einen fernseher anbieten - ungetestet. nur 10€, interesse?
du spekulierst auf eine 50:50-chance? die ist aber in meinem fall 0:100.

nach deiner logik würde e-bay vor müll überquellen.
genau deshalb gibt es besagte regeln.

natürlich muß man sich nicht daran halten - solange alles gut geht.
gerätst du allerdings mit schrott an den falschen kunden, hast du verloren.
 
Wo steht denn, dass ich das nicht so machen darf? Klar, wenn es defekt ist, dann muss ich das angeben. Aber wenn ich es nicht weiß und in die Auktion schreibe "Funktionstüchtigkeit unbekannt"!?

Und wie gesagt, als privater Verkäufer hätte man so oder so nichts zu befürchten (was keine Aufforderung zum Betrug ist ;)).
 
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