cRoss.
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 1.170
Hallo Computerbase,
ich habe privat eine Grafikkarte gekauft, wo nach einiger Zeit der Lüfter sehr laute Geräusche gemacht hat und vorweg, Ich weiß, dass ein Zweitkäufer keinen Anspruch auf Gewährleistung des ursprünglichen Verkäufers hat.
Aber nun zu meinem Fall: Zu der Zeit wusste ich nicht von diesem Umstand und habe die Grafikkarte mit einem RMA-Schein eingeschickt, auf dem ich meine Daten eingetragen (auch deutlich gemacht, dass die Grafikkarte nach der RMA zu mir zurückgeschickt werden muss) und die Rechnung mit der Adresse des ursprünglichen Käufers beigelegt habe. Der Shop hat die RMA anstandslos angenommen und die Karte dann zum Hersteller eingeschickt.
Danach habe ich einige Wochen keine Nachrichten mehr erhalten und auf Nachfrage kam dann raus, dass die RMA erfolgreich durchgeführt worden sei und die Karte zum Käufer zurückgeschickt wurde, obwohl deutlich auf dem Schein vermerkt war, dass die Karte zu mir geschickt werden muss.
Der Shop sagt nun, er sei im Recht, da er nur dem eigentlichen Käufer die Gewährleistung geben muss und es nun nicht ihre Aufgabe wäre, mir die Karte zu besorgen.
Stimmt zwar eigentlich auch, aber steht der Shop nicht trotzdem bei mir in der Schuld, da ich auf den RMA Schein meine Daten eingetragen habe und der Shop diese dann anstandslos und ohne irgendwas anzumerken annimmt, die Karte einschickt und dann eine Reparatur durchführen lässt?
Der Support hat vorher nichts gesagt, sodass ich noch nicht einmal die Möglichkeit hatte, die RMA abzubrechen und dann die Karte zu mir zurückschicken zu lassen. Dann hätte ich mir den ganzen Aufwand sparen können und einfach nen Custom-Kühler montiert und alles wäre für mich OK gewesen..
Bin ich im Recht oder der Shop? Gibt es irgendeine Grundlage auf die ich mich berufen kann?
Ich wäre über jede hilfreiche Antwort überaus dankbar
ich habe privat eine Grafikkarte gekauft, wo nach einiger Zeit der Lüfter sehr laute Geräusche gemacht hat und vorweg, Ich weiß, dass ein Zweitkäufer keinen Anspruch auf Gewährleistung des ursprünglichen Verkäufers hat.
Aber nun zu meinem Fall: Zu der Zeit wusste ich nicht von diesem Umstand und habe die Grafikkarte mit einem RMA-Schein eingeschickt, auf dem ich meine Daten eingetragen (auch deutlich gemacht, dass die Grafikkarte nach der RMA zu mir zurückgeschickt werden muss) und die Rechnung mit der Adresse des ursprünglichen Käufers beigelegt habe. Der Shop hat die RMA anstandslos angenommen und die Karte dann zum Hersteller eingeschickt.
Danach habe ich einige Wochen keine Nachrichten mehr erhalten und auf Nachfrage kam dann raus, dass die RMA erfolgreich durchgeführt worden sei und die Karte zum Käufer zurückgeschickt wurde, obwohl deutlich auf dem Schein vermerkt war, dass die Karte zu mir geschickt werden muss.
Der Shop sagt nun, er sei im Recht, da er nur dem eigentlichen Käufer die Gewährleistung geben muss und es nun nicht ihre Aufgabe wäre, mir die Karte zu besorgen.
Stimmt zwar eigentlich auch, aber steht der Shop nicht trotzdem bei mir in der Schuld, da ich auf den RMA Schein meine Daten eingetragen habe und der Shop diese dann anstandslos und ohne irgendwas anzumerken annimmt, die Karte einschickt und dann eine Reparatur durchführen lässt?
Der Support hat vorher nichts gesagt, sodass ich noch nicht einmal die Möglichkeit hatte, die RMA abzubrechen und dann die Karte zu mir zurückschicken zu lassen. Dann hätte ich mir den ganzen Aufwand sparen können und einfach nen Custom-Kühler montiert und alles wäre für mich OK gewesen..
Bin ich im Recht oder der Shop? Gibt es irgendeine Grundlage auf die ich mich berufen kann?
Ich wäre über jede hilfreiche Antwort überaus dankbar