Frage zu einer RMA

cRoss.

Lt. Commander
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Okt. 2007
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Hallo Computerbase,

ich habe privat eine Grafikkarte gekauft, wo nach einiger Zeit der Lüfter sehr laute Geräusche gemacht hat und vorweg, Ich weiß, dass ein Zweitkäufer keinen Anspruch auf Gewährleistung des ursprünglichen Verkäufers hat.
Aber nun zu meinem Fall: Zu der Zeit wusste ich nicht von diesem Umstand und habe die Grafikkarte mit einem RMA-Schein eingeschickt, auf dem ich meine Daten eingetragen (auch deutlich gemacht, dass die Grafikkarte nach der RMA zu mir zurückgeschickt werden muss) und die Rechnung mit der Adresse des ursprünglichen Käufers beigelegt habe. Der Shop hat die RMA anstandslos angenommen und die Karte dann zum Hersteller eingeschickt.

Danach habe ich einige Wochen keine Nachrichten mehr erhalten und auf Nachfrage kam dann raus, dass die RMA erfolgreich durchgeführt worden sei und die Karte zum Käufer zurückgeschickt wurde, obwohl deutlich auf dem Schein vermerkt war, dass die Karte zu mir geschickt werden muss.

Der Shop sagt nun, er sei im Recht, da er nur dem eigentlichen Käufer die Gewährleistung geben muss und es nun nicht ihre Aufgabe wäre, mir die Karte zu besorgen.
Stimmt zwar eigentlich auch, aber steht der Shop nicht trotzdem bei mir in der Schuld, da ich auf den RMA Schein meine Daten eingetragen habe und der Shop diese dann anstandslos und ohne irgendwas anzumerken annimmt, die Karte einschickt und dann eine Reparatur durchführen lässt?
Der Support hat vorher nichts gesagt, sodass ich noch nicht einmal die Möglichkeit hatte, die RMA abzubrechen und dann die Karte zu mir zurückschicken zu lassen. Dann hätte ich mir den ganzen Aufwand sparen können und einfach nen Custom-Kühler montiert und alles wäre für mich OK gewesen.. :(

Bin ich im Recht oder der Shop? Gibt es irgendeine Grundlage auf die ich mich berufen kann?

Ich wäre über jede hilfreiche Antwort überaus dankbar :)
 
Wurde das im Rahmen der Garantie oder der Gewährleistung gemacht?
Soweit ich weiß, können Gewährleistungsanspürche eben schon abgetreten werden.
Hast du denn die Kontaktdaten deines Verkäufers noch? Kontaktiere doch diesen. Ist wohl einfacher, als wenn der Shop das übernimmt, diesen bittet die Karte wieder einzuschicken und sie dann vom Shop erst zu dir kommt.
Ausserdem wenn der Shop zickt, ob im Recht oder nicht, ist doch die Abwicklung über deinen Verkäufer einfacher. Die Portokosten, die dieser sicherlich haben will, können bei einer Grafikkarte ja nicht die Welt sein.
 
Oh, das habe ich ganz vergessen zu erwähnen: Ich erreiche den Verkäufer nicht mehr :/
 
Gewährleistungsansprüche lassen sich meines Wissens abtreten. Was ich nicht weiß, ob dazu unbedingt eine Abtretungserklärung nötig ist, oder ob das Aushändigen der Rechnung als schlüssiges Handeln ausreicht.

Aber selbst wenn du keine Gewährleistungsansprüche hättest, kann der Shop dir nur die Mängelbeseitigung versagen, nicht aber dein Eigentum einfach an einen Dritten schicken.

Also so oder so, steig dem Shop nochmal ordenlich aufs Dach, dass sie dir dein Eigentum wieder beschaffen sollen!
 
Danke, das mit dem Eigentum ist ein guter Punkt, da der Kauf ja nachweislich schriftlich von statten gegangen ist, ist eindeutig zu zuordnen, wem die Karte gehört :)
 
Im Prinzip richtig, dein "Eigentum" solange du nachweisen kannst das es so ist, darf nicht einfach an jemanden verschickt werden der nicht mehr Eigentümer ist.

Etwas ähnliches, Fall allerdings etwas anders hatte ich letztens noch auf Arbeit. Ich würde vielleicht noch einmal Kontakt mit dem Unternehmen pflegen, per E-Mail, Telefon, oder per Post, du siehst ja selbst ob dort jemand gewillt ist dir zu helfen oder ob auf Durchzug gestellt wird.

Ich denke hier sehen die Chancen ganz gut aus das man auf Herausgabe seines Eigentums besteht, und das mit der Garantie ist eine andere Geschichte. Der Käufer sofern er ehrlich ist wird die Karte zurückschicken oder selbst behalten. Die Firma wird in jedem Fall in Verzug gesetzt sofern Sie dir innerhalb einer gesetzten Frist nicht helfen.

Am besten die Firma schriftlich auf Herausgabe seines "Eigentums" aufmerksam machen, Frist setzen, vielleicht 14 Tage das ist fair, das ganze untermauern mit Kaufvertrag oder ähnlichem.

Etwas ähnliches hatte ich hier im Forum/Marktplatz auch schon, nur war ich selbst der Verkäufer, der Käufer bat mich um Hilfe bei der RMA Abwicklung, da anscheinend irgendwas mit einem Mainboard nicht stimmte, ich habe das zu seiner vollen Zufriedenheit abgewickelt, und ich habe es gerne gemacht weil er sich respektvoll verhalten hat ;)
 
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