Frage zu Firmenwagen

S

ShaÐe45

Gast
Hallo zusammen,

da ich selbst nicht so die Ahnung davon habe bzw. gefährliches Halbwissen, frag ich mal hier nach. Und nein, es ist keine Hausaufgabe. ;)

1) Wäre es steuerlich / rechtlich möglich, die Leasingrate 50:50 zwischen AG und AN zu splitten?
2) Gibt es Vorgaben, ob eine der beiden Parteien bestimmte Dinge zahlen muss? Oder ist das Verhandlungssache, wer Sprit, Versicherung und Steuern bezahlt!?

Angenommen man verdient 2300 Euro Brutto, bekommt aber einen Wagen, der monatlich netto 600€ kostet (Firma zahlt ja nur die Nettorate oder?) und splittet diese Kosten 50:50, sodass der AN am Ende 2000 Brutto übrig hat.

Kann der AG die 50% netto überhaupt vom Bruttogehalt des AN abziehen?

Die Frage wäre halt, ob es ein sinnvolles Modell für AG und AN gibt, bei dem die Leasingrate geteilt wird, ohne dass der AN dabei einen so hohen geldwerten Vorteil erhält, dass sein Nettolohn zu tief sinkt.

Vielleicht kann mir ja hier einer weiterhelfen, Danke schonmal. ;)
 
Ich muss zugeben, ich versteh nicht so ganz worauf du hinaus willst, mir sind aber 2 Modelle zu Firmenwagen bekannt.

1. Die Firma zahlt den Wagen und man darf nur geschäftlich damit fahren bzw. muss für Privatfahrten pro Km ein paar Cent abdrücken.
2. Die 1% Regelung, dass heißt der AN zahlt monatlich 1% vom Wert des Wagens und darf diesen somit auch komplett frei nutzen für Privatezwecke, auch Urlaubsfahrten.

Bei beiden Modellen geht der Sprit über den AG bzw. die Flottenkarte^^...


Hoffe es hilft wenigstens ein wenig :D
 
Das mit der 1% Regelung läuft aber etwas anders Riou. Da bezahlt man nicht 1% sondern versteuert 1%, ist doch schon nen Unterschied. Zudem kommen glaube ich 0,03% je km Weg zur Arbeit dazu. Jeweils basierend auf dem Brutto-Listenpreis.

Das reine Splitten der Leasingrate ist sicherlich möglich.

Allerdings wird man das sicherlich so nicht genau so machen wie du das vor hast. Eine Firma nutzt ja den Firmenwagen auch um Kosten zu produzieren, sprich Tanken, Versicherung und so weiter mindert ja den Firmengewinn. Da wäre es ja eher der Fall, dass dein normaler Lohn einfach abgesenkt wird. Die grundsätzliche Vereinbarung wie man welche Kosten aufteilt sollten aber im Endeffekt nur Bestandteil des Arbeitsvertrages bzw. einer Ergänzung des Arbeitsvertrages sein. Die effektive steuerliche Ausgestaltung ist aber eher was für den Steuerberater. Ggf. musst du bei deinen Ideen ja auch an die Sozialversicherungen denken, spielt ja auch ne Rolle womit du besser fährst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt.
Nur das mit den 0,03% ist bei uns zumindest nicht, da sind es 1% und mehr nicht, bzw waren.. wir bieten nur noch die 1. Variante an...
 
1. Die Firma zahlt den Wagen und man darf nur geschäftlich damit fahren bzw. muss für Privatfahrten pro Km ein paar Cent abdrücken.

diese sache liese sich mitm fahrtenbuch lösen
 
Also ich versuche es mal etwas einfacher zu halten:

Ein Firmwagen bedeutet für den AN ja einen geltwerten Vorteil. Wenn ich im Netz mal einen Firmenwagen Rechner nutze und dort sage, ich verdiene 2300 Brutto, dann habe ich laut Rechner ohne Firmenwagen 1485€ netto und mit Firmenwagen nur noch 999€ (wenn ich 50% der Rate selbst zahle) bzw. 1.155€ wenn die Firma alles zahlt.

Warum ist das Nettogehalt plötzlich so niedrig?

Ideal wäre, wenn die Firma einfach 50% der Rate vom Bruttogehalt abzieht und man dann noch 2000 Brutto hat und dementsprechend ungefähr 1300€ netto übrig hat + Firmenwagen.

Machbar ja/nein?
 
Was für einen PKW-Listenpreis gibst du denn in diesen Rechner ein?

Im Regelfall geht man das aber anders an. Grundlage wäre das jetztige Brutto, also 2300 Euro. Die Firma gibt dir dann einen Dienstwagen, also wird auf dein "normales" Bruttogehalt der geldwerte Vorteil aufgeschlagen. Von diesem neuen Bruttogehalt wird dann die Steuer berechnet, führt natürlich neben der zusätzlichen Steuer auf den dazugekommenen Betrag auch zu einem höheren Steuersatz und das müssten dann deine erhöhten Abzüge sein.
 
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Das waren jetzt 60.000€, bei 40.000€ Listenpreis werden einem auch über 200€ abgezogen, dann hätte man noch 1267€ netto.
 
Ist bei deiner Rechnung dann auch vollkommen logisch, dass so wenig Netto übrig bleibt. Es geht ja nur darum, für diesen Vorteil Steuern zu zahlen. Wenn du diesen Vorteil (ist bei dem üppigen Listenpreis rechnerisch recht viel) natürlich im jetztigen Brutto als schon enthalten ansiehst, kann natürlich auch nur so wenig netto übrig bleiben.

Hier auch nochmal einen kurzen Blick raufwerfen: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen

Wird so vielleicht deutlicher.
 
Imho ist die Sache mit dem Firmenwagen 100% Verhandlungssache. (bzw. weiß ich von keiner arbeitsrechtlichen Bestimmung - bin aber auch kein Anwalt)
Ich kenne Firmenwagenbesitzer, die ein Auto + Versicherung + Diesel + freie Kilometer von der Firma bezahlt bekommen. (zusätzlich zum Lohn statt einer Gehaltserhöhung)
Genauso kenne ich jemanden, der das Firmen-Auto nach 4 Jahren übernommen hat.
(aber vielleicht ist das in D wieder alles anders. In Ö gibts imho schon einen regelrechten Firmenwagen Wildwuchs)
 
Ok danke, ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, man zahlt 1% des Wagens, wobei man ja nur die 1% versteuert.

Dann macht das ganze Szenario natürlich Sinn, dass so wenig netto übrig bleibt. Allerdings ist davon ja Rate, Sprit, Versicherung und Steuern dann schon abgezogen, relativiert sich also ein ganz klein wenig, da man das ja dann nicht mehr bezahlen muss vom restlichen Nettogehalt.
 
Genau, im Endeffekt wird nur so getan als wenn man eine Gehaltserhöhung in Höhe des geldwerten Vorteils hätte und dann die zusätzliche Steuer berechnet und diese eben noch von deinem normalen Bruttolohn mit abgezogen.

Naja, so lange man wirklich nur die reinen steuerlichen "Nachteile" hat, sprich nur den geldwerten Vorteil versteuern muss, wird sich das fast immer rechnen. Für die paar Euro kriegst du im Regelfall das Auto schon gar nicht unterhalten, geschweige denn dann noch gekauft/finanziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wird ja ganz gut Halbwissen verteilt!

Es gibt für (auch) privat genutzte Firmenwagen erst mal nur genau eine Regelung in steuerlicher Hinsicht:

Man muss bei einem geschäftlichen Anteil an der Nutzung bis zu 50% der Gesamtleistung 1% des Bruttolistenpreises pro Monat als zusätzliches zu versteuerndes Einkommen behandeln. Zusätzlich werden für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsort weitere 0,03% des Bruttolistenpreises aufgeschlagen.

Wenn man den Wagen zu mehr als 50% geschäftlich nutzt kann man dies mindernd geltend machen, muss dafür aber auch ein Fahrtenbuch führen und diese Abweichung von der üblichen Regelung damit begründen.

Komplett und ausschließlich zur dienstlichen Nutzung gestellte Firmenwagen, mit denen man keine Privatfahrten machen darf, sind steuerlich für den AN irrelevant.


Wie Firmenwagenthemen zwischen AG und AN geregelt werden ist völlig frei.

Steuer und Versicherung trägt ansich immer der AG, da auf ihn ja dieses Fahrzeug auch angemeldet ist, ebenso natürlich die Leasingrate oder die Finanzierung. Wartung und Inspektionen sind meist sowieso im Leasing mit inkludiert und fallen auch nicht zur Last.

Sprit ist wieder eine andere Sache: Wird ein Firmenwagen eher als Goodie statt mehr gehalt gegeben, einfach um dem AN etwas nettes zu bieten sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Tankkarte rapide ab, wird der Wagen jedoch zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit häufig genutzt ist die Tankkarte nahezu sicher.

Ob ein AG einen Sockelbetrag vorgibt, ein Modell oder eine komplette Konfiguration liegt in seinem Ermessen, genauso natürlich wie mit Abweichungen umgegangen wird, sprich Mehrkosten.

PS: Für die Steuer ist es auch egal wenn der Wagen gebraucht geleast wird (wobei man ja ab und an tolle Angebote bekommen kann), es muss trotzdem vom Neupreis aus versteuert werden.


Zur Erheiterung ein kleines Rechenbeispiel:

Bruttolohn: 2300€

Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass das auch dem ZVE entspricht und keine Freibeträge, etc mehr davon abgehen.

Fahrzeuglistenpreis 40000€

Weg zur Arbeit (einfach): 33km

Dann muss 40000*0,01+33*0,00003*40000€ zusätzlich versteuert werden, also gekürzt etwa 800€.

Bedeutet du musst dann aus den 2300€ Brutto so viel Steuern bezahlen als ob du 3100€ verdienen würdest; das ist eine ganze Ecke an Mehrbelastung.
 
Ganz ehrlich, bei einem Bruttolohn von 27600 Euro würde ich einen Firmenwagen mit 40k bis 60k ablehnen, ganz einfach weil da netto bei dir kaum etwas übrig bleibt. Könntest du vielleicht auch einen mit 25k bis max. 30k bekommen? Das wäre noch bezahlbar.
 
Das war fiktiv und nicht auf mich bezogen. ;)

Mir ging es lediglich um das Verständnis.
 
Alternativ besteht die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen und nur die wirklichen Kosten der Privatkilometer zu versteuern.
Ist aber sehr aufregend weil alle dem Auto zugeordneten Kosten dann getrennt erfasst werden müssen.
Um bei den 40.000 Listen-VK (gekauft für 30t€) zu bleiben mal angenommen 30.000 pro Jahr davon 10.000 privat und 20.000 dienstlich und angenommen Kosten von
5000 Abschreibung
200 Steuer
800 Versicherung
500 Reparaturen
150 Wäsche etc.
2500 Diesel
9150 Summe
Anteil Privat = 3050 sind also pro Monat 254 geldwerter Vorteil zu versteuern/Sozialabgabenpflichtig.
Auch wenn man 100% privat fährt, wären ja "nur" 762,50 zu versteuern.
Problem ist eben das Fahrtenbuch, welches sehr genau geführt werden muss. Prüfer, ob Steuer, KV oder RV, verwerfen gern Fahrtenbücher weil Fehler drin, die auf Manipulation hindeuten. Deshalb und wegen der getrennten Kostenführung wird fast immer die 1%-Regelung genutzt, obwohl man da oft dem Staat Geld schenkt.
 
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