S
ShaÐe45
Gast
Hallo zusammen,
da ich selbst nicht so die Ahnung davon habe bzw. gefährliches Halbwissen, frag ich mal hier nach. Und nein, es ist keine Hausaufgabe.
1) Wäre es steuerlich / rechtlich möglich, die Leasingrate 50:50 zwischen AG und AN zu splitten?
2) Gibt es Vorgaben, ob eine der beiden Parteien bestimmte Dinge zahlen muss? Oder ist das Verhandlungssache, wer Sprit, Versicherung und Steuern bezahlt!?
Angenommen man verdient 2300 Euro Brutto, bekommt aber einen Wagen, der monatlich netto 600€ kostet (Firma zahlt ja nur die Nettorate oder?) und splittet diese Kosten 50:50, sodass der AN am Ende 2000 Brutto übrig hat.
Kann der AG die 50% netto überhaupt vom Bruttogehalt des AN abziehen?
Die Frage wäre halt, ob es ein sinnvolles Modell für AG und AN gibt, bei dem die Leasingrate geteilt wird, ohne dass der AN dabei einen so hohen geldwerten Vorteil erhält, dass sein Nettolohn zu tief sinkt.
Vielleicht kann mir ja hier einer weiterhelfen, Danke schonmal.
da ich selbst nicht so die Ahnung davon habe bzw. gefährliches Halbwissen, frag ich mal hier nach. Und nein, es ist keine Hausaufgabe.

1) Wäre es steuerlich / rechtlich möglich, die Leasingrate 50:50 zwischen AG und AN zu splitten?
2) Gibt es Vorgaben, ob eine der beiden Parteien bestimmte Dinge zahlen muss? Oder ist das Verhandlungssache, wer Sprit, Versicherung und Steuern bezahlt!?
Angenommen man verdient 2300 Euro Brutto, bekommt aber einen Wagen, der monatlich netto 600€ kostet (Firma zahlt ja nur die Nettorate oder?) und splittet diese Kosten 50:50, sodass der AN am Ende 2000 Brutto übrig hat.
Kann der AG die 50% netto überhaupt vom Bruttogehalt des AN abziehen?
Die Frage wäre halt, ob es ein sinnvolles Modell für AG und AN gibt, bei dem die Leasingrate geteilt wird, ohne dass der AN dabei einen so hohen geldwerten Vorteil erhält, dass sein Nettolohn zu tief sinkt.
Vielleicht kann mir ja hier einer weiterhelfen, Danke schonmal.
