Frage zu GNU Lizenzen

mercsen

Lt. Commander
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Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher ob das hier das richtige Forum ist, aber ich denke mir das ich hier am ehesten Leute finde die sich damit auskennen.

In einem Projekt möchte ich den openWYSIWYG editor (http://www.openwebware.com/) einsetzen.
Dieser ist nun unter der LGPL Lizenz veröffentlicht.
Und da beginnt mein Verständnis Problem, denn das Projekt ist ein Kunden Auftrag für ein kleines CMS. Zwingt mich die LGPL jetzt dazu den kompletten Quellcode zu veröffentlichen? Ich habe ja eigentlich kein Problem damit, aber mein Kunde sieht das nicht so gerne, zumal ich es ja eigentlich nur ein einziges mal einbinde.
Wenn man Bibliotheken einbindet darf man ja seine eigene Lizenz drüber bügeln, aber das ding ist ja ganz offensichtlich keine Bibliothek sondern ein Programm.

Also, kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus? Darf ich es in einem kommerziellen Projekt verwenden?

Falls nein, kennt jemand einen ähnlich leistungsstarken WYSIWYG editor, den ich nutzen könnte und der rein auf JavaScript basiert?

Danke im voraus :)
 
Du veränderst an dem Projekt doch nichts - du nutzt diesen Editor nur. Wäre doch Quatsch, wenn ein Werkzeug dich dann zwingt, den Quelltext deines Programms offen zulegen.

Nur wenn du eben den Editor irgendwie bearbeitest, müsstest du diesen auch offenlegen.
 
aber auch dann nur den editor?

Dann bin ich ja beruhigt.

Ich würde ja gerne irgendwo angeben das ich das Programm benutzt habe, aber auch das sieht der Kunde ehr ungern, zwingt die Lizenz einen wenigstens dazu? Dann hätte ich einen guten Grund das z.b. ins Impressum zu bauen. Ich will ihm aber auch keine Lügen erzählen ....
 
Man könnte argumentieren, dass dir ja eine Javascript Bibliothek diese Funktionen zur Verfügung stellt und du damit den Editor in dein Projekt einbindest. Das ist ja kein Problem mit der LGPL. Im Zweifel kannst du ja mal beim Entwickler nachfragen.

Alternativ veröffentlichst du ja selbst bei Abänderungen auch automatisch den Javascript/HTML Quellcode, denn genau den rufen die Browser ja ab und interpretieren ihn.

PS: Ich glaub du musst drauf hinweisen und auch die LGPL Lizenz zur Einsicht anbieten, also Auslieferung nur zusammen mit der Lizenz und Hinweis auf das benutzte "Programm".
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar aber wo muss das passieren? Dort wo der editor genutzt wird? Das wäre ja der Administrationsbereich, an den kommen nur ich und der Kunde ran, oder muss man dann auch erwähnen das der gelesen Artikel mit diesem Tool erstellt wurde?
 
kachiri schrieb:
Du veränderst an dem Projekt doch nichts - du nutzt diesen Editor nur. Wäre doch Quatsch, wenn ein Werkzeug dich dann zwingt, den Quelltext deines Programms offen zulegen.
dann ließ dir mal die GPL-Lizenz durch ;)


Also die LGPL-Lizenz ist noch die liberalste GNU Lizenz und du musst nur folgendes beachten:
  • veränderst du den Quelltext der LGPL-Library, so musst du diese Veränderung veröffentlichen, wenn du dein Projekt verteilst (das ist hier der Fall, da das JavaScript übers Web verteilt wird)
  • du musst deinem Projekt das LGPL-Lizenzfile des Editors beilegen
  • und hier kommt die Einschränkung der LGPL: es muss für deinen Kunden möglich sein, die Library z.B. selbst zu aktualisieren, es muss also z.B. eine einzelne Datei sein, die er einfach ersetzen kann, ob das Programm mit einer neueren/älteren Version noch funktioniert, ist egal, aber man muss die Library austauschen können! *


* Diese Restriktion stammt noch aus der Zeit von C (gilt natürlich auch heute) bei denen man ja meist nur ein fertiges Kompilat bekam, erst durch z.B. dlls konnte man dann LGPL kompatibel sein ;) Deswegen erscheint diese Restriktion der LGPL für die Web-Entwicklung auch so komisch, weil sie ja i.R. automatisch erfüllt ist.
 
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