vengeance_1984
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2007
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Hallo,
eine Frage: Wenn mir ein Paket aus Jersey zugeschickt wird, durch den Zoll geht und Einfuhrgebühren berechnet werden, muss ich diese ja eigentlich dem Postboten zahlen, sobald das Paket ankommt.
Wenn ich nun aber sage, dass er das Paket wieder mitnehmen und es zurückgeschickt werden soll? Muss ich den Betrag dennoch zahlen, oder würde das in dem Fall der ursprüngliche Absender zahlen müssen?
eine Frage: Wenn mir ein Paket aus Jersey zugeschickt wird, durch den Zoll geht und Einfuhrgebühren berechnet werden, muss ich diese ja eigentlich dem Postboten zahlen, sobald das Paket ankommt.
Wenn ich nun aber sage, dass er das Paket wieder mitnehmen und es zurückgeschickt werden soll? Muss ich den Betrag dennoch zahlen, oder würde das in dem Fall der ursprüngliche Absender zahlen müssen?