Frage zum Arbeitsrecht: Befristeter Vertrag Vertretung Elternzeit

haunt

Lieutenant
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Juni 2010
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584
Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht.
Meine Frau hat einen befristeten Vertrag mit der Klausel, dass Sie in Vertretung einer Person in Elternzeit ist die Stelle hat.
Falls die betreffende Person jetzt aber nicht wiederkommen würde - wie sieht das dann eigentlich Arbeitsrechtlich aus?

Laut Aussage des Arbeitsgebers erschlischt dann auch der aktuelle Vertrag.

Laut Internet ist der Vertrag an einen Sachgrund gebunden und der Vertrag endet eben dann wenn der Sachgrund in diesem Falle die betreffende Person wieder in die Firma kommt.

Ist das dann andersrum genauso?

Gruß und danke
 
Du solltest einen Anwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht fragen. Hier können wir alle nur spekulieren.

Wenn schon klar ist, dass die Person nicht wiederkommt, dann kann deine Frau doch einfach mal beim Chef / Personalleiter nen Termin machen und fragen, ob Interesse besteht, dass Sie übernommen wird.

Bei weiteren Fragen zum Vertrag: besser Anwalt konsultieren.
 
wie FAT B schon sagt - wend Dich an nen Anwalt

ansonsten sollte der befristete Vertrag auch eine Frist also ein Datum haben wann er ausläuft.
Ich kann mir nicht vorstellen das als Frist "..bis Frau XYZ wieder bei uns arbeitet..." angegeben ist.

Falls die betreffende Person jetzt aber nicht wiederkommen würde - wie sieht das dann eigentlich Arbeitsrechtlich aus?
1. der Vertrag könne weiterkaufen bis zum entsprechenden Datum
2. der Vertrag könnte unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist gekündigt werden (von beiden Seiten)
3. man bietet Deiner Frau an, sie unter einem neuen Vertrag weiter zu beschäftigen

alles wäre denkbar und mWn rechtlich möglich (aber bin halt kein Anwalt)
 
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe ist der AG insoweit im Recht, als dass das befristete Arbeitsverhältnis mit Kündigungswirkung der Person endet, für die die Ersatzstelle eingerichtet war.

Wird an folgendem Bsp. deutlich:

Der AG könnte als Ersatz eine Person mit geringerer Qualifikation eingestellt haben, damit diese einen Teil der Aufgaben der ausfallenden Person erledigt. (Das soll kein Rückschluss auf die Frau des TO sein, also bitte nicht falsch verstehen.) Wenn feststeht, dass die ausfallende Person dauerhaft nicht zurückkommt, muss ein vollwertiger Ersatz gefunden werden.
(Anhand dieses Bsp. soll also nur deutlich werden, weshalb sich rechtlich nichts anderes ergeben kann.)

Die ausfallende Person muss, wenn sie nicht wiederkommen möchte, kündigen. Die Kündigung wirkt genauso, als ob sie ihren Dienst wieder angetreten hätte. Für eine gedankliche Sekunde tritt sie ihren Dienst wieder an, tut dies aber nicht reell, da die Kündigung ja zu dieser Sekunde Wirkung entfaltet. Dies ist die Beendigung des befristeten unter auflösender Bedingung geschlossenen Arbeitsvertrages, wenn nicht ein Datum für die Vertragsbeendigung vereinbart wurde.


Sollte es beim TO bzw. dessen Frau nun so sein, dass sich eine solche Konstellation abzeichnet (sprich die ausfallende Person wird wohl nicht wiederkommen) kann man nur anraten, sich in der Firma so gut es geht einzubringen und unersetzlich zu machen. Denn allen AG ist eines gleich: Die Einarbeitung einer neuen Person kostet Geld. Es wäre sinnfrei, jemand anderes erst neu einzuarbeiten, wenn man bereits einen Mitarbeiter hat, der die Stelle gut kennt und mit dem man zufrieden ist.


MfG,
Dominion.
 
Hallo zusammen,

danke erstmal für die Antworten.

Ich kann mir nicht vorstellen das als Frist "..bis Frau XYZ wieder bei uns arbeitet..." angegeben ist
doch, es gibt kein Datum nur einen "Sachgrund" und die Person ist namentlich benannt.

Wir haben schon mal einen befreundeten Anwalt zwischen Tür und Angel befragt und er meinte, es wäre dann automatisch ein befristeter.
Ich dachte hier hat vielleicht jemand schon mal eine ähnliche Situation erlebt.

Übrigens handelt es sich um eine soziale Einrichtung und meiner Frau wurde die "Kündigung" schon Aufgrund zu strukturiertem Arbeiten ausgesprochen. ( Meine Frau ist auch gerade in der Elternzeit und braucht eben nicht mehr wiederkommen )

Mein Arbeitgeber in der IT hat da mehr Verständis

Also wäre - falls ein Rechtsanspruch besteht - nur die Möglichkeit:
sich einzuklagen und dann kündigen zu lassen?
Ich hab nur liebe Arbeitgeber die immer glücklich mit mir sind - hab meiner Frau auch schon nahegelegt einen neuen Job zu suchen. Mich interessiert nur die rechtliche Lage.
 
haunt schrieb:
Also wäre - falls ein Rechtsanspruch besteht - nur die Möglichkeit:
sich einzuklagen und dann kündigen zu lassen?

ich mein das nicht böse, aber wir können doch wirklich nur "mitspekulieren". anscheinend tummeln sich hier keine anwälte mit spez auf arbeitsrecht. keiner wird dir hier dazu eine befriedigende antwort geben können.


wenn ich sowas lese wie "zu strukturiertes Arbeiten" dann würd ich allerdings empfehlen schonmal ein vorläufiges arbeitszeugnis anzufordern und das ebenfalls zum arbeitsrechtler mitzubringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles etwas unklar, aber ich versuche mal zusammenzufassen:

Stammarbeiter ist in Elternzeit, AG hat mit deiner Frau einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, nach dem deine Frau den Stammarbeiter während der Elternzeit vertreten soll (§ 14 I 2 Nr. 3 TzBfG). Eine zeitliche Befristung wurde daneben nicht vereinbart.
Jetzt ist deine Frau ebenfalls in Elternzeit? Und ihr wurde vom AG verhaltensbedingt gekündigt (wg. unstrukturiertem Arbeiten)?
Und jetzt fragst du dich, ob eine Kündigung auch dann möglich wäre, wenn dem Stammarbeiter in gekündigt wird bzw. das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Stammarbeiter einvernehmlich aufgelöst wird?
 
:rolleyes: hey, nicht alle spekulieren nur!

1. Die Vertretung (der Elternzeit) bietet nur den sachlichen Grund für einen befristeten Arbeitsvertrag

2. Es gelten die getroffenen Regelungen des bestehenden befristeten Arbeitsvertrages. Sprich Vergütung, Urlaub und Beginn & Ende!

3. Alles andere kann man unter dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (insbesondere des § 15) dort nachlesen. Sofern es keine auflösende Bedingung gibt - was man ohne den Vertrag in Augenschein genommen zu haben nicht sagen kann.

===

Die generelle Frage, ob es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird wenn der Sachgrund abgelaufen ist und nicht wiederkommt - Nein!

Da ein Ende des Arbeitsverhältnisses ja festgelegt wurde. (befristeter Arbeitsvertrag!)
 
Befristung mit Sachgrund --> hier Vertretung eines anderen Arbeitnehmers wg Elternzeit.

Wie enden wirksam befristete Arbeitsverträge ?

Bei der auf einem Sachgrund beruhenden Befristung endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des vereinbarten Zwecks, jedoch frühestens zwei Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich von diesem Umstand unterrichtet hat. Quelle: http://www.treffpunkt-arbeitsrecht.de/Artikel/21/Der+befristete+Arbeitsvertrag

Heisst in eurem Fall.
Der AN in Elternzeit hat seine "Freistellung" dem AG anzuzeigen. (rechtzeitig) also z.B. ich gehe 12 monate in Elternzeit
Der AG sucht sich eine AN (deine Frau).
Die Befristung endet dann wenn die AN aus der Elternzeuit wiederkommt oder wenn der AN mitteilt
das er 1. früher wiederkommt oder kündigt und garnicht mehr wiederkommt.

Dieses muss der AG dann der Vertretung (deiner) frau mitteilen und der befristete Vertrag endet 2 Wochen später. Natrülcih steht es deiner Frau frei sich auf die dann freie Stelle weiter zu bewerben, aber wenn der AG nicht will endet halt das Arbeitsverhältnis.
 
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