Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht.
Meine Frau hat einen befristeten Vertrag mit der Klausel, dass Sie in Vertretung einer Person in Elternzeit ist die Stelle hat.
Falls die betreffende Person jetzt aber nicht wiederkommen würde - wie sieht das dann eigentlich Arbeitsrechtlich aus?
Laut Aussage des Arbeitsgebers erschlischt dann auch der aktuelle Vertrag.
Laut Internet ist der Vertrag an einen Sachgrund gebunden und der Vertrag endet eben dann wenn der Sachgrund in diesem Falle die betreffende Person wieder in die Firma kommt.
Ist das dann andersrum genauso?
Gruß und danke
ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht.
Meine Frau hat einen befristeten Vertrag mit der Klausel, dass Sie in Vertretung einer Person in Elternzeit ist die Stelle hat.
Falls die betreffende Person jetzt aber nicht wiederkommen würde - wie sieht das dann eigentlich Arbeitsrechtlich aus?
Laut Aussage des Arbeitsgebers erschlischt dann auch der aktuelle Vertrag.
Laut Internet ist der Vertrag an einen Sachgrund gebunden und der Vertrag endet eben dann wenn der Sachgrund in diesem Falle die betreffende Person wieder in die Firma kommt.
Ist das dann andersrum genauso?
Gruß und danke