Frage zur Garantie, wird grad ziemlich eng

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Lieutenant
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Wenn man Hardware kauft hat man ja meißt 2 Jahre Garantie.


Bis wann muss die Hardware bei Mängeln etc. spätestens zurückgeschickt werden ?


Angenommen die Ware wurde am 1. März 2010 bestellt und kam am 6. März 2010 an.

Kann die Ware dann noch bis zum 6. März 2012 zurückgeschickt werden(muss es also bis zu diesem Tag beim Händler sein oder spätestens an diesem Tag an DHL übergeben werden?) wenn ein defekt oder ähnliches vorliegt ?


Hatte nämlich letztens von einem MindfactoryMitarbeiter zu hören bekommen, dass die ja die Ware dann an den Hersteller weiterleiten müssen blablubb und deswegen müsse es noch vorher zugeschickt werden.


Aber ich würde jetzt einfach mal denken, dass das nicht mein Problem ist.

Also wann liegt nun genau der Stichtag an, was Garantie angeht ?
 
Garantie und Gewährleistung sind 2 paar Schuhe. Garantie gibt der Hersteller und die ist freiwillig, Gewährleistung der Händler, nach 6 Monaten musst Du dem Händler beweisen das die Ware bereits defekt war, als Du sie bekommen hast. Meist sind die aber sehr kulant und leiten die Ware an den Hersteller weiter, viele lassen sich das aber auch bezahlen.

Hier ein ganzer Haufen Threads die sich damit beschäftigen.
https://www.computerbase.de/forum/search/
 
Bzgl. des Fristbeginns ist die Ablieferung der Sache entscheidend (438 II BGB).

Allerdings reicht es m.E. nicht die Sache innerhalb der Frist abzuschicken, sie muss vielmehr innerhalb der Frist beim Verkäufer ankommen.

Der Anspruch kann aber m.E. ebenso auf anderem Wege fristwahrend geltend gemacht werden, bspw. via Email oder schriftlich.

ABER:

Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie, sie stellt lediglich darauf ab, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war.
 
Was ist der Sinn von diesem Thread?

Deine Frage kann hier keiner zu 100% beantworten, da erstens die Garantie der Hersteller gibt und somit der Hersteller auch die Garantiebedingungen vorgibt.
Von der Gewährleistung zu sprechen ist ( nach so einer Zeit in der Regel )eh unnötig, da der Verbraucher nach 6 Monaten in der Beweispflicht ist.

Warum ich keinen Sinn in diesem Thread sehe, liegt darin wenn ein Defekt auftritt, warte ich doch nicht bis zum Stichtag?!

Außerdem wird kein Hersteller die Garantie ablehnen, wenn die Ware 1-3 Tage nach der Garantie bei der Werkstatt ankommt. Der Hersteller könnte es, aber wird es nicht machen. Es heißt dann Kulanzreparatur.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Doc Fosters Antwort gefällt mit am besten, den Händler anschreiben so das man dies noch im Garantiezeitraum gemeldet hat, der Poststempel ist dann der zweite Punkt mit dem man belegen könnte das die Sache innerhalb der 2 Jahre gemeldet/abgeschickt wurde.

Eigentlich stellen die Hersteller sich nicht so an, ich habe aber für unsere Kunden auch schon das Gegenteil erlebt, da wurde einen Tag später nichts mehr auf Kulanz gemacht, aber das ist ein Fall von 10.000
 
Doc Fosters Antwort gefällt mit am besten, den Händler anschreiben so das man dies noch im Garantiezeitraum gemeldet hat,

Ändert nichts an der Tatsache das der Händler keine Garantie gibt, sondern Gewährleistung und der Verbraucher nach 6 Monaten in der Beweispflicht ist.
 
Eigentlich gehts ja jetzt darum das der TE von uns einen Lösungsvorschlag hört, und nicht darum das wir hier wieder Garantie und Gewährleistung auseinander nehmen, wenn der Hersteller Endkundensupport bietet muss er ein Ticket aufmachen, und wenn es Abwicklung über den Händler gibt muss er es am besten so schnell wie möglich anmelden, thats it! :D

Wann der Stichtag ist weiß ich leider nicht 100ig, wir legen das Kaufdatum zugrunde, bei Lieferung könnte es natürlich sein das man das Lieferdatum nimmt, da habe ich eher weniger Erfahrung um eine konkrete Aussage zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ TO:

Zunächst einmal kommt es auf die Garantiebedingungen an, also darum, ob hier für den betr. Fall entsprechende Regelungen getroffen wurden. Diese gelten vorrangig.

Ist das nicht der Fall, so genügt mE die rechtzeitige (also fristgerechte) Absendung der zu reklamierenden Ware. Es ist mE nicht erforderlich, dass sie innerhalb der Frist beim Händler (oder gar beim Hersteller) ankommt. Und somit postuliere ich hier, dass die Aussage des Mindfactory-Mitarbeiters falsch ist.

Begründung:
Wenn in den Garantiebedingungen von einer Garantie von zwei Jahren die Rede ist, so muss diese auch exakt für zwei Jahre gelten. Es ist mE unzulässig, dass ein Garantiefall, der einen oder zwei Tage vor Ablauf der Garantiefrist eintritt, allein deshalb nicht geltend gemacht werden kann, weil ein rechtzeitiges Eintreffen beim Händler/Hersteller nicht mehr realisierbar ist. Denn dann wäre es faktisch keine Garantie von zwei Jahren mehr, sondern eine von zwei Jahren abzüglich der Versanddauer. Dies müsste mE wiederum explizit in den Garantiebedingungen enthalten sein, um Anspruch darauf zu erheben.


Zusammengefasst:
Ich vertrete die Ansicht, dass eine Absendung am 5. März genügt.
Dies ist jedoch nur ein Auslegungsergebnis, ohne Kenntnis detaillierter Rechtsprechung zu exakt besagtem Problem.

MfG,
Dominion.
 
@xpower ashx
Bis wann muss die Hardware bei Mängeln etc. spätestens zurückgeschickt werden ?
und
von einem MindfactoryMitarbeiter zu hören bekommen, dass die ja die Ware dann an den Hersteller weiterleiten müssen
Das steht im ersten Thread.

@dominion1
Zunächst einmal kommt es auf die Garantiebedingungen an
Die sind aber nicht gesetzlich geregelt sondern eine freiwille Abmachung und da kann der Händler sich sogar weigern, dies für den Kunden zu machen. Also bleibt es die Kulanz von MF und wenn sie dafür Geld haben wollen, kann es auch sein, das sie erst nach Geldeingang tätig werden.

Und wenn z.B. Rambausteine eine lebenslange Garantie haben, dauert die auch keine 100 Jahre.
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
@ TO:


Ist das nicht der Fall, so genügt mE die rechtzeitige (also fristgerechte) Absendung der zu reklamierenden Ware. Es ist mE nicht erforderlich, dass sie innerhalb der Frist beim Händler (oder gar beim Hersteller) ankommt. Und somit postuliere ich hier, dass die Aussage des Mindfactory-Mitarbeiters falsch ist.

Dies kann man so nicht sagen, denn der Mindfactory Mitarbeiter kann unter Umständen Recht haben! Es gibt ja Hersteller die den Händler die Garantieabwicklung vorgeben, sprich durch eine RMA und wenn man da ein RMA-Formular ausfüllt, dann zeigt das System Garantie abgelaufen an. Was machst du dann?! Also kann man die Aussage von dem Mindfactory Mitarbeiter nicht als Falsch ansehen.

Grundsätzlich reicht, um die Garantie zu wahren, eine fristgerechte Reklamation beim Händler, wenn dieser einen Service für Garantiefälle anbietet.
dominion1 schrieb:
Begründung:
Wenn in den Garantiebedingungen von einer Garantie von zwei Jahren die Rede ist, so muss diese auch exakt für zwei Jahre gelten. Es ist mE unzulässig, dass ein Garantiefall, der einen oder zwei Tage vor Ablauf der Garantiefrist eintritt, allein deshalb nicht geltend gemacht werden kann, weil ein rechtzeitiges Eintreffen beim Händler/Hersteller nicht mehr realisierbar ist. Denn dann wäre es faktisch keine Garantie von zwei Jahren mehr, sondern eine von zwei Jahren abzüglich der Versanddauer. Dies müsste mE wiederum explizit in den Garantiebedingungen enthalten sein, um Anspruch darauf zu erheben.

Auch hier muss man Differenzieren, wenn ein Kunde ein Gerät direkt über den Hersteller reklamieren möchte, bleibt ihn meistens nichts anderes übrig, als das Gerät beim Hersteller anzumelden, sprich wenn die Garantie am 05. März abläuft, dann reicht es auch den Fehler am 05.März beim Hersteller zu reklamieren.

Geht es über den Händler reicht grundsätzlich eine Frist eingereichte Reklamation beim Händler, notfalls wird das Gerät als Kulanzreparatur bearbeitet.
Ergänzung ()

werkam schrieb:
Ändert nichts an der Tatsache das der Händler keine Garantie gibt, sondern Gewährleistung und der Verbraucher nach 6 Monaten in der Beweispflicht ist.


Deswegen kann der Händler auch nur die Gewährleistung ablehnen/verweigern, aber nicht die Garantie, somit hat der Händler drei Möglichkeiten:

1.
Dem Kunden sagen, dass er sich an den Hersteller wenden soll, was siich höchstwahrscheinlich Negativ auf das Unternehmen abfärbt

2.
Die Garantieabwicklung übernimmt, weil der Händler diesen Service anbietet, aber nur gegen eine Bearbeitungspauschale.

3.
Aus Service und Kulanz, die Garantieabwicklung, kostenfrei für den Kunden über den Hersteller abwickelt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Woraus folgt denn eigentlich, dass die Anmeldung der Reklamation oder die Rücksendung die Verjährung hemmt? Steht dazu etwas in den Garantiebedingungen?
 
@Ribery88
Und was ändert Deine Aussage an meiner in Post #2, da steht es genauso drin, nur mit meinen Worten.
Meist sind die aber sehr kulant und leiten die Ware an den Hersteller weiter, viele lassen sich das aber auch bezahlen.
Was Du zitiert hast ist, meine Antwort auf Post #5 von @xpower ashx.
 
No Problem. :lol:
 
@ alle, die auf meinen Beitrag geantwortet haben:

Ihr habt mich flasch verstanden.

Mein Standpunkt, dass die Aussage des MF-Mitarbeiters falsch sei, bezog sich auf diese Aussage:

Hatte nämlich letztens von einem MindfactoryMitarbeiter zu hören bekommen, dass die ja die Ware dann an den Hersteller weiterleiten müssen blablubb und deswegen müsse es noch vorher zugeschickt werden.

Diese Aussage impliziert, dass wenn ein rechtzeitiges Eintreffen der Ware beim Händler/Hersteller nicht mehr realisierbar ist, ein Garantieanspruch nicht mehr gegeben sei. Sofern eine solche Regelung nicht explizit in den Garantiebedingungen zu lesen ist, ist dieses Ergebnis m.E. unzulässig.

Nur auf diesen Punkt habe ich eingehen wollen, da ich dies als Kern der Frage des TO verstanden hatte.

Ich entschuldige mich, wenn dies aus meinem obigen Post nicht deutlich erkennbar wurde. In der Sache hat mir allerdings auch keiner von Euch widersprochen.

MfG,
Dominion.
 
Also einigen wir uns darauf, das er rechtzeitig beim Händler die RMA beantragen muss, damit wäre dann ja die Frist gewahrt, wenn der TE das Paket dann auch zügig versendet.
 
@ werkam:

Auf jeden Fall, gegen diese Aussage habe ich nie etwas einwenden wollen. ;)

Best regards,
Dominion.
 
Und im 'Zweifel hätte ich gerne die Kunden- oder Vorgangsnummer :D

Dann kann ich da mal gezielt drauf eingehen.
 
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