Mighty
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Sep. 2003
- Beiträge
- 455
Da hier ja imho auch Anwälte unterwegs sind frage ich hier einfach mal nach bevor man unter Umständen umsonst Geld für eine "Beratung" ausgeben muss.
NEIN, das soll keine Rechtsberatung werden, auf meine Frage gibt es nur ein Ja oder Nein, hat also für mein Verständnis nicht wirklich was mit Beratung zu tun.
Im Bekanntenkreis möchte die Mutter einer Freundin eine Vorsorgevollmacht auf ihre Tochter ausstellen, da die Mutter voraussichtlich in den nächsten Wochen/Monaten aufgrund Ihres Alters >80 unter Umständen gewisse Dinge nicht mehr selber regeln kann. Eine Bankvollmacht und Patientenverfügung hat die Tochter zum Beispiel schon.
Das Problem liegt jetzt darin, dass die Mutter, aus gesundheitlichen Gründen auch wenn sie noch bedingt mobil ist eigentlich nicht mehr in der Lage ist Ihren Namen selbstständig zu schreiben. Händezittern, etc.
Meine Frage lautet jetzt: Sollte oder muss so eine Vollmacht von einem Anwalt notariell beglaubigt werden? Bei dem könnte Sie ja auch nichts unterschreiben oder gilt sowas unter Umständen auch wenn man Ihre Hand "führt" beim unterschreiben. Das würde gehen, hat aber irgendwie den faden Beigeschmack wenn sowas mal rauskommt, das die Mutter vielleicht gar nicht damit einverstanden war und "genötigt" wurde das zu unterschreiben.
In der Vorsorgevollmacht soll es um relativ einfache Dinge gehen wie zum Beispiel das ihre Tochter sie bei Behörden vertreten darf oder das der Hausarzt der Tochter Auskunft oder Rezepte mitgeben darf weil die Mutter nicht mehr in der Lage ist zum Arzt zu gehen.
NEIN, das soll keine Rechtsberatung werden, auf meine Frage gibt es nur ein Ja oder Nein, hat also für mein Verständnis nicht wirklich was mit Beratung zu tun.
Im Bekanntenkreis möchte die Mutter einer Freundin eine Vorsorgevollmacht auf ihre Tochter ausstellen, da die Mutter voraussichtlich in den nächsten Wochen/Monaten aufgrund Ihres Alters >80 unter Umständen gewisse Dinge nicht mehr selber regeln kann. Eine Bankvollmacht und Patientenverfügung hat die Tochter zum Beispiel schon.
Das Problem liegt jetzt darin, dass die Mutter, aus gesundheitlichen Gründen auch wenn sie noch bedingt mobil ist eigentlich nicht mehr in der Lage ist Ihren Namen selbstständig zu schreiben. Händezittern, etc.
Meine Frage lautet jetzt: Sollte oder muss so eine Vollmacht von einem Anwalt notariell beglaubigt werden? Bei dem könnte Sie ja auch nichts unterschreiben oder gilt sowas unter Umständen auch wenn man Ihre Hand "führt" beim unterschreiben. Das würde gehen, hat aber irgendwie den faden Beigeschmack wenn sowas mal rauskommt, das die Mutter vielleicht gar nicht damit einverstanden war und "genötigt" wurde das zu unterschreiben.
In der Vorsorgevollmacht soll es um relativ einfache Dinge gehen wie zum Beispiel das ihre Tochter sie bei Behörden vertreten darf oder das der Hausarzt der Tochter Auskunft oder Rezepte mitgeben darf weil die Mutter nicht mehr in der Lage ist zum Arzt zu gehen.