Fragen zu Steuererklärung 72

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Euathlus

Lt. Commander
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Hallo, ich habe hier die Steuererklärungszusammenfassung und weiß nicht was das hier heißen soll

Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen laut Zeile 70 sind die Kapitalerträge
anzugeben.
72 Die gesamten Kapitalerträge betragen nicht mehr als 801
€, bei Zusammenveranlagung nicht mehr als 1602 €. (1=Ja)


Ich habe hier 1 gewählt, aber ich weiß nicht ob das richtig war.
 
VL =Vermögswirsame Leitung
oder halt Zinserträge über die genannten Summe
 
Bausparen.
 
1. Sind wir hier nicht in nem Computerforum? Vielleicht mal nen Steuerforum befragen oder Google?
2. Solange du mit sämtlichen Kapitalanlagen nicht über 801 Euro Zinsen kommst brauchst garnichts angeben. WEil wo nichts bezahlt, gibts auch nichts zurück

VL sind doch keine Kapitalerträge, die sind für die Arbeitnehmersparzulage wichtig
 
Kapitalerträge sind z.B. Dividenden,Zinsen, Aktiengewinne usw. (§20 EStG)

Diese sind für ledige bis 801€ Steuerfrei (§20 Abs. 9 EStG)
für verheiratete bis 1602€

wenn du keine Einkünfte aus Kapitalvermögen hast, sollte das keine Rolle spielen.

Bei außergewöhnlichen Belastungen (§33 EStG) gibt es eine zumutbare (Eigen)-Belastung und diese wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt, daher die angabe. Erst was über diese Grenze hinausgeht kann angerechnet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versuche gerade den Fehler in meiner Steuererklärung zu finden, 2009 habe ich 9 Monate gearbeitet und habe nur die Fahrtkosten angegeben und 850€ zurückbekommen, 2010 habe ich 12 Monate gearbeitet und neben den Fahrtkosten noch meine Brille usw angegeben und nur 250€ bekommen.
Kann der Fehler an den Kapitalerträgen Ding liegen?
 
Eventuell hast du ja in dem Jahr 2009 die anderen 3 Monate nichts gemacht, so dass von deinem Grundfreibetrag eben mehr für die anderen 9 Monate übrig blieb.

Bei was hast du die Brille überhaupt angegeben? Solltest du die bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen haben, dann beließ dich hier mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Außergewöhnliche_Belastung - insbesondere Punkt 3
 
Welche Software nutzt du denn?
Was sagt denn der interne Prüfer?
Krankenversicherung eingetragen?
 
Glaskugel hilf mir. Ohne deine Steureerklärungen zu sehen wird das wohl nur zu erahnen sein worans lag oder? Geh doch einfach zum Steuerberater wenn dir nötiges Wissen fehlt oder beschäftige dich einfach damit
 
cb-maniac schrieb:
Ich versuche gerade den Fehler in meiner Steuererklärung zu finden, 2009 habe ich 9 Monate gearbeitet und habe nur die Fahrtkosten angegeben und 850€ zurückbekommen, 2010 habe ich 12 Monate gearbeitet und neben den Fahrtkosten noch meine Brille usw angegeben und nur 250€ bekommen.
Kann der Fehler an den Kapitalerträgen Ding liegen?

Ganz einfach: Der Lohnsteuerabzug den dein Arbeitgeber vornimmt erfolgt in der Höhe als ob du 12 Monate arbeitest. Da in Deutschland ein progressiver Steuertarif mit Steuerfreibetrag existiert, erhälst du daher mehr zurück wenn du nur 9 Monate gearbeitet hast.
 
soulflier schrieb:
2. Solange du mit sämtlichen Kapitalanlagen nicht über 801 Euro Zinsen kommst brauchst garnichts angeben. WEil wo nichts bezahlt, gibts auch nichts zurück

Dies gilt nur, wenn der Freibetrag für Kapitalerträge auch bei der Bank (bei der die Kapitalerträge anfallen) angegeben ist. Dies könnten nämlich auch mehrere sein, und wenn der Freibetrag nicht richtig "verteilt" ist, führen die Banken die Steuern/Abgaben trotzdem ab, und du kommst über ein Angeben bei der Steuererklärung nicht drum rum.

Nur der Vollständigkeit halber.
 
Kapitalerträge sind unter anderem sämtliche Einnahmen aus Zinsen deiner Konten.

Du kannst quasi, mit all deinen Konten zusammen, 801€ Zinsen im Jahr steuerfrei einstreichen, darüberhinaus musst du eine 'Kapitalertragssteuer' leisten. Heißt: Deine Zinserträge versteuern.
Ergänzung ()

sebko schrieb:
Dies gilt nur, wenn der Freibetrag für Kapitalerträge auch bei der Bank (bei der die Kapitalerträge anfallen) angegeben ist. Dies könnten nämlich auch mehrere sein, und wenn der Freibetrag nicht richtig "verteilt" ist, führen die Banken die Steuern/Abgaben trotzdem ab, und du kommst über ein Angeben bei der Steuererklärung nicht drum rum.

Nur der Vollständigkeit halber.

Richtig.
 
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