Steuererklärung: Private vs. Berufliche Internetnutzung

Rotpeter

Cadet 4th Year
Registriert
Feb. 2015
Beiträge
103
Hallo in die Runde,

ich hab eine etwas trockene Frage: Bei der Einkommenssteuererklärung setze ich mein Arbeitszimmer ab. Dabei kann ich auch die Internet- und Telefonkosten absetzen -- entweder pauschal, oder per tatsächlicher Nutzung. Da ich tatsächlich mindestens 40h/Woche das Internet beruflich nutze (tendenziell mehr, qua Arbeitshandy), aber kein Festnetz (alle Telefone abgebaut), interessiert mich vor allen Dingen eine Sache:

Wie weise ich effizient und genau nach, wie hoch der tatsächlich Anteil der Nutzung ist?
Beim Festnetz wäre das früher mit Einzelverbindungsnachweisen geschehen, bei Vollzeit-Homeoffice kann ich aber schlecht jede Internetseite nachhalten -- auch aus Datenschutzgründen. Ich hab jetzt überlegt, ob es eine gute Möglichkeit via Router oder pi.hole gibt, auf einen Schlag auszulesen, wie hoch die Traffic- oder Verbindungsanteile eines Clients sind, und diese Auswertung dann dem Finanzamt mitzugeben. Dann könnte man etwa sehen, dass der Arbeitsrechner X Stunden, Y GB Traffic, oder Z Prozent aller Verbindungen im gesamten Netzwerk ausmacht.

Mehr als 20 Prozent werden es nämlich definitiv sein, sonst hätte meine Woche 200+ Stunden. Hat sie aber leider nicht.

So als grobe Milchmädchenrechnung: Ich denke mal, max. 4h Stunden Netflix und Zocken am Tag, also ~28h/Woche sind realistisch, und das auch nur, bei absoluten Triple-A-Releases. :-D Rechnen wir noch ne reine Nettozeit von 1,5h/Woche für Whatsapp und Youtube oben drauf (10,5h je Woche), sind wir immer noch nicht bei 40 Wochenstunden -- und die berufliche Nutzung wäre damit weiter über 50 %. Und selbst, wenn ich die private Nutzung nochmal verdopple, wäre die Internet-Arbeitszeit immer noch bei rund einem Drittel.

Also, what to do now?
Irgendwelche Finanzbeamten mit IT-Faible hier? Oder Nerds mit Finanzgurus in der Familie?

Danke euch schon mal!

Liebe Grüße
Rotpeter
 
Rotpeter schrieb:
Wie weise ich effizient und genau nach, wie hoch der tatsächlich Anteil der Nutzung ist?
EVN zum Beispiel.

Rotpeter schrieb:
setze ich mein Arbeitszimmer ab.
Du nutzt das Arbeitszimmer ausschließlich oder annähernd ausschließlich für die Arbeit? Ist wichtig. Denn nur DAS kannst du absetzen. Das "private Arbeitszimmer" für Home-Office rechtfertigt nicht das Absetzen als Arbeitszimmer. Dafür wurde ja die Home-Office-Pauschale eingeführt, damit man Home-Office als steuerlichen Vorteil geltend machen kann...

Auch hier will das Finanzamt wenn es dann doch genauer prüft wirklich detaillierte Nachweise zur Nutzung.

40 Stunden sind ca 23% einer Woche (168 Stunden). Du musst natürlich auch die Zeit, die keine aktive Nutzung stattfindet, rein rechnen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gurkenwasser und DJMadMax
Rotpeter schrieb:
Wie weise ich effizient und genau nach, wie hoch der tatsächlich Anteil der Nutzung ist?
24/7 Wochenstunden (inkl. Samstag und Sonntag) = 100% Preis
Tatsächliche Arbeitsstunden pro Woche = x% Preis

Willkommen im Dreisatz, das hat man mal in der Schule gelernt :)

Und jetzt allen Ernstes: was hast du denn für nen uuuuuuuuuunfassbar teuren und unbezahlbaren Handyvertrag, dass du den unbedingt auf den Cent genau rausrechnen musst, damit dich die 5, 15, 25? Euro pro Monat so extrem bereichern?

Desweiteren: hättest du denselben Tarif, auch wenn du darüber kein Homeoffice abbilden würdest?

Diese Fragen musst du dir einfach selbst stellen, ob es dann den Aufwand überhaupt nötig ist bzw. ob es dann auch rechtens ist, das Ganze abzusetzen.
Ergänzung ()

kachiri schrieb:
Du nutzt das Arbeitszimmer ausschließlich oder annähernd ausschließlich für die Arbeit? Ist wichtig. Denn nur DAS kannst du absetzen.
Und dann auch nur und ausschließlich, wenn es so vertraglich geregelt UND von der BG als Arbeitsraum (Beleuchtung, Ergonomie, Arbeitsgeräte etc.) nach geltenden Statuten abgenommen ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: kachiri
Ich sag mal so. Die 20% für "berufliche Nutzung" bekommt man wohl fast immer abgesetzt und da wird auch kein Finanzamt nachhaken. Ist bei den heutigen Preisen und der Tatsache "Flatrate" wirklich nicht der Rede wert.

Mir ist schon bewusst, das gerne versucht wird, Dinge abzusetzen, die man aber eigentlich nicht absetzen dürfte. Das Geschrei ist dann groß, wenn der Sachbearbeiter dann doch misstrauisch wird oder das System eine Stichprobe vorschlägt ;)
 
OK, dann spar ich mir den Driss und nehme die "Pauschale", bei der keiner nachhakt. Danke euch!

Nur noch zum Kontext: Ich versuche hier im Übrigen nicht, zu bescheißen (klang hier an ein, zwei Stellen so durch), sondern eben fair and square das wiederzubekommen, was sich auf der anderen Seite mein Arbeitgeber schön durch mein Homeoffice so an der Arbeitsstätte spart. Das Arbeitszimmer selbst wurde 2020 bereits ohne Murren anerkannt, daher mache ich mir hier keine Sorgen.
 
Ich unterstelle dir auch keine böse Absicht. Wenn du die Home-Office-Pauschale nimmst, kannst du allerdings nicht das Arbeitszimmer absetzen. Und auch wenn es in der Vergangenheit ohne großes Murren "anerkannt" wurde, heißt das erstmal gar nichts. Das Finanzamt hat schlicht nicht die Kapazitäten alle Steuererklärungen im Detail zu prüfen.
Wie gesagt: An einem Arbeitszimmer hängen eigentlich extrem konkrete Anforderungen, das eine private Nutzung quasi so gut wie ausschließt.
 
Rotpeter schrieb:
fair and square das wiederzubekommen, was sich auf der anderen Seite mein Arbeitgeber schön durch mein Homeoffice so an der Arbeitsstätte spart.
Alles gut, so soll's auch sein. Die Bedingungen und die Rechengrundlage dafür wurde dir ja genannt :)
 
Rotpeter schrieb:
So als grobe Milchmädchenrechnung: Ich denke mal, max. 4h Stunden Netflix und Zocken am Tag, also ~28h/Woche sind realistisch, und das auch nur, bei absoluten Triple-A-Releases.
Und wenn du das gewichtet nach Wichtigkeit des Traffics bzw. der Zeit machst, dann sieht der Prozentsatz völlig anders aus.
Denn für Netflix brauchst du keinen hust teuren Internettarif bei der Telekom hust aber fürs Home Office ist die Zuverlässigkeit nunmal essentiell.

Wenn du es nicht übertreibst wird das einfach durchgewunken.
Ist wie mit den Kilometern. Rundest du 23,7km auf 24 statt korrekt auf 23 ist das egal. Willst du 25km durchschummeln wird es dir auf 23 reduziert oder wenn du Pech hast auf 22km weil es irgendeinen total bescheuerten Weg gibt, der 0,8km kürzer wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich auch gerade durch. Grundsätzlich hängt das stark vom Finanzamt in Deinem Bundesland ab.
Laut meiner Steuerberaterin kann ich bei uns maximal 40% beruflich pauschal ansetzen.
Für alles andere müsstest du 3 Monate lang alles lückenlos aufschreiben, wieviel Gespräche beruflich, wieivel Intnernet beruflich etc. und dem Finanzamt einreichen. Daraus wird dann auf 1 Jahr hochgerechnet.

Cheers
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Rotpeter
Zurück
Oben