Fragen zum Beruf Verkäufer!

masterbratak

Lieutenant
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Dez. 2005
Beiträge
827
hallo, ich habe morgen meine Verkäufer - Zwischenprüfung und hätte noch ein par fragen, bei denen ich mich nicht ganz sicher bin. hoffe unter euch finden sich in diesem Forum kompetente Verkäufer, da ich kein spezielles "Verkäufer" Forum im Inet gefunden habe.

Aber nun zu den Aufgaben:

1. Ihr Warenhaus hat seinen Standort in der Innenstadt. Welcher Standortfaktor spielt in diesem Fall die wichtigste Rolle?

a. Anzahl gebührenpflichtiger Kundenparkplätze
b. Gute Erreichbarkeit für Lieferanten zur Warenanlieferung
c. Günstige Mieten für das Geschäftshaus
d. Hervorragende Erreichbarkeit für Kunden
e. Geringe Anzahl von Mitbewerbern in unmittelbarer Nähe

meine Antwort wäre d, ist das richtig oder falsch?


2. Bei welcher Einzelhandelsbetriebsform spielen ein attraktiv aufgemachtes Schaufenster, gute Dekoration und wirkungsvolle Platzierung die geringste Rolle?

a. Beim Warenhaus
b. Beim Discountgeschäft
c. Beim Fachgeschäft
d. Beim Gemischtwarengeschäft/d?
e. Beim Kaufhaus

3. Ein 17-jähriger Azubi des Warenhauses verunglückt auf dem direkten Weg von der elterlichen Wohnung zum Warenhaus Merlin GmbH und bricht sich ein Bein. Welche Versicherung kommt für die Behandlungskosten auf?

Meine Antwort wäre: Die gesetzliche Unfallversicherung des Warenhauses/richtig oder falsch?

4. Hat ein Auszubildender das recht auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnisses?



Hoffe hier gibts Verkäufer/Einzelhändler die mir helfen können

mfg,
masterbratak
 
1. Klar d, denn die anderen Antworten klingen wie absichtlich falsch.

2. Was ist der Unterschied zwischen Warenhaus und Kaufhaus und Gemischtwarengeschäft?
Ich würde auf Discounter tippen.

3. IMO die gesetzliche, wie du sagst.

4. Aber klardoch :D


Meinst du die Fragen wirklich ernst? ;)
 
Fu Manchu schrieb:
1. Klar d, denn die anderen Antworten klingen wie absichtlich falsch.

2. Was ist der Unterschied zwischen Warenhaus und Kaufhaus und Gemischtwarengeschäft?
Ich würde auf Discounter tippen.

3. IMO die gesetzliche, wie du sagst.

4. Aber klardoch :D


Meinst du die Fragen wirklich ernst? ;)



2.> Discounter habe ich mir auch schon gedacht, doch da spielt die Platzierung eine große Rolle

4.> auf ein (qualifiziertes)!? - was auch immer das sein soll.

und ja, ich meine das ernst

danke für deine antworten
 
1.d
2.b
3. Da das ein Wegeunfall ist, ist der Azubi über Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert. BG für Groß- und EInzelhandel z.B.
4. Wenn er die Ausbildung abgeschlossen hat und nicht übernommen wird, dann hat er ein Recht darauf. Unsere Azubis bekommen das jedenfalls.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder Arbeitnehmer hat ein recht auf ein Zeugnis, entweder einfach oder auf Wunsch in Prosa, was sich dann qualifiziert nennt. Wenn man sich allerdings stehts auf seine Bemühungen beschränkt hat, nutzt einem der Text auch nicht mehr viel... ;)
 
Leon schrieb:
1.d
2.b
3. Da das ein Wegeunfall ist, ist der Azubi über Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert. BG für Groß- und EInzelhandel z.B.
4. Wenn er die Ausbildung abgeschlossen hat und nicht übernommen wird, dann hat er ein Recht darauf. Unsere Azubis bekommen das jedenfalls.

wäre nett, wenn ihr eure antworten begründet, speziell jetzt 2b.
 
zu 2:
tippe auf antwort b, denn ein discounter verkauft seine ware lediglich über den preis, d.h. es wird auf (fast) jegliche art von service, beratung, präsentation, ladengestaltung usw. verzichtet.
daher kann auch ein günstigerer preis an den kunden weitergegeben werden.

(glaub das einzige, was discounter im schaufenster präsentieren, sind riesige prospektplakate mit "diese woche im angebot... unschlagbar günstig/billig") :D
 
Kleiner Tipp zu deinem Beruf, du kannst mit dem Einverständnis deines Arbeitgebers ein drittes Lehrjahr dranhängen mit Ziel Einzelhandelskaufmann.
 
ich würde bei 2 fachgeschäft sagen. weil die leute die da hingehen,haben schon bestimmte vorstellungen,interessen.
da ist es egal ob die ware plaziert wird.
bei discountern gibt es ja die bückzone,greifzone(waren am teuersten) ,streckzone
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde bei 2 fachgeschäft sagen. weil die leute die da hingehen,haben schon bestimmte vorstellungen,interessen.
da ist es egal ob die ware plaziert wird.
bei discountern gibt es ja die bückzone,greifzone(waren am teuersten) ,streckzone
sorry doppelpost
 
Zuletzt bearbeitet:
kerki0803 schrieb:
zu 2:
tippe auf antwort b, denn ein discounter verkauft seine ware lediglich über den preis, d.h. es wird auf (fast) jegliche art von service, beratung, präsentation, ladengestaltung usw. verzichtet.
daher kann auch ein günstigerer preis an den kunden weitergegeben werden.

(glaub das einzige, was discounter im schaufenster präsentieren, sind riesige prospektplakate mit "diese woche im angebot... unschlagbar günstig/billig") :D

danke, ist ein gutes Argument. Mich hat da nur die Platzierung verwirrt, da diese beim Discounter ja eine sehr große Rolle spielt
 
hayden schrieb:
Kleiner Tipp zu deinem Beruf, du kannst mit dem Einverständnis deines Arbeitgebers ein drittes Lehrjahr dranhängen mit Ziel Einzelhandelskaufmann.

danke, ist mir seit einiger zeit jedoch bekannt:D
 
1.d (ich denke da braucht man keine Erläuterung, ohne Kunden keine Kohle)
2.b (wie schon beantwortet, wenn ich an Discounter in unserer Nähe denke, stehn meist echt nur diese Plakate rum - ich denke die Leute die da hingehn, gehn in erster Linie wegen dem Preis hin, deswegen auch der Name ... hauptsache billig)
3. Ja bist versichert (würde das gleiche wie Leon sagen), solltest aber noch en umweg zum MC's machen, haste Pech ;) )
4. Jeder hat nach der Ausbildung ein Recht auf ein Zeugnis, weiß nimmer wo das stand, aber ist gesetzlich geregelt. War glaub sogar ne Prüfungsfrage von mir.
 
westcoast schrieb:
ich würde bei 2 fachgeschäft sagen. weil die leute die da hingehen,haben schon bestimmte vorstellungen,interessen.
da ist es egal ob die ware plaziert wird.
bei discountern gibt es ja die bückzone,greifzone(waren am teuersten) ,streckzone

diese zonen gibt's nicht nur bei den discountern... sie erfüllen den zweck, die abverkäufe bestimmter (absatzstarker) warengruppen zu forcieren. optimaler weise liegen die produkte mit den größtmöglichen margen in der greifzone. warum solten dies nur discounter umsetzen?
 
westcoast schrieb:
ich würde bei 2 fachgeschäft sagen. weil die leute die da hingehen,haben schon bestimmte vorstellungen,interessen.
da ist es egal ob die ware plaziert wird.
bei discountern gibt es ja die bückzone,greifzone(waren am teuersten) ,streckzone
sorry doppelpost

da kann ich mich dir nicht anschliesen, ich arbeite in einem Fachgeschäft und muss sagen, das eine wirkungsvolle präsentation und platzierung das a und o bei uns sind, da wir qualitativ teurere, bessere ware verkaufen.
 
Also Fachgeschäft braucht definitiv sowas ... wo unterscheidest du verschiedene Artikel bei nem Discounter? Da gibts für mich keine "richtigen Zonen". Da hast auch keine große Auswahl an gleichen Produkten (z.B. 20 Sorten Chips in nem Supermarkt) die sich preislich gravierend unterscheiden.
 
Also bei 2. kann es ja nur der Discounter sein. Wie der Name es schon sagt, die Ware wird günstig abgegeben, daher wird auf viel Werbung verzichtet. Oder haste schon mal bei Aldi Kaffee, Kekse oder Brot im Angebot/Werbung gesehen. Die Preise sind billig, die Aufmachung auch, da wird nicht mehr geworben als notwendig für die Basics
 
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ergibt sich aus §16 Abs. 2 S.2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) für Auszubildende. Für Arbeitnehmer wäre es 109 GewO. Es wird aber nur auf Verlangen ausgestellt.
Viele Arbeitgeber insbesondere kleine haben wenig Erfahrung bzw. Kenntnisse in der "Zeugnissprache". Das kann dazu führen, dass es ungewollt schlechte Zeugnisse gibt. Aus diesen Gründen oder manchmal auch, weil es ihnen egal ist, was sie dir schreiben, bekommen Arbeitnehmer (und wer das mal werden will) die Möglichkeit selbst ihr Zeugnis zu entwerfen. Das stellt eine Chance dar. Man sollte aber mal jemanden fragen, der sich damit auskennt...
 
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