Fragen zur Steuererklärung - Nachzahlungen wegen Kurzarbeit?

Uns hat die Buchhaltung damals folgende Mail geschickt.

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KuG gab es bei uns von Mai bis 31.12.2020
 
Todesstern85 schrieb:
Lohnersatzleistung führt also bei einem ledigen in der Regel sogar dazu, dass er wieder was rausbekommt.
Ich glaube aber dass dein Gedankengang trotzdem etwas hinkt.

In deinem Beispiel hast du 3 Monate nur 2000€ Brutto bekommen und versteuert. Mit KUG hast du aber z.B. nochmal 800€ (Fiktiv) bekommen, welches GARNICHT versteuert wurde.
Heißt also, dass du effektiv 33.000€ versteuert, hast aber nochmal 2400€ unversteuert bekommen, womit du bei 35.400€ landest, hast aber nur einen Wert zwischen 33.000 und 36.000€ versteuert.
Das kann ein Nullsummenspiel werden, das kann ggf. auch von weiteren Faktoren abhängen, es kann aber auch tatsächlich zu einer Nachzahlung kommen.
Je länger und stärker man in Kurzarbeit war desto dicker wird die Nachzahlung werden. So zumindest bisher auch mein Verständnis.
 
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Ja, du hast recht.
Kurzarbeitergeld ist ja in der Regel eine Mischung aus normalen Bruttogehalt und im gleichen Monat dann auch noch die Lohnersatzleistung mit dazu.
Da kann es dann durchaus dazu kommen, dass man auch was nachzahlen muss.
Die Mischung ist es, die das Ganze schlecht macht.
 
Laut meinen Steuerberatern führt Kurzarbeit meist zu einer Steuernachzahlung. Kommt aber natürlich immer auf die individuellen Umstände an.
 
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