Fragen zur Steuererklärung - Nachzahlungen wegen Kurzarbeit?

Ltcrusher

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Moin in die Runde,

wir haben von unserem Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für 2020 bekommen und dieses Jahr will ich früher damit anfangen als sonst.

Mir war zu Ohren gekommen, daß Arbeitnehmer, die letztes Jahr in Kurzarbeit waren, sich auf Nachzahlungen innerlich vorbereiten sollten, die ggf. empfindlich sein könnten.

Kann mir jemand in einfachen Worten sagen, warum dies so wäre?

Zudem wäre jeder der auch jetzt wieder in Kurzarbeit steht und so um einiges weniger an Geld bekommt schön blöd, nicht die maximale Anzahl an Jahren auszureizen, wo man die Steuer abgeben muss.
 
Ltcrusher schrieb:
Kann mir jemand in einfachen Worten sagen, warum dies so wäre?
Weil das KUK Geld steuerfrei ausgezahlt wurde bzw. ist. Ist aber einkommen, ergo wirds auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet, welches deinen Steuersatz ergibt. Dieser Steuersatz wird dann auf dein restlichen Einkommen angerechnet. Und dieser ist höher, weil zum Zeitpunkt der Zahlung nur der Steuersatz deines Einkommens ohne Kurzarbeitergeld bekannt ist und daher auch nur berechnet wird.
Ltcrusher schrieb:
Zudem wäre jeder der auch jetzt wieder in Kurzarbeit steht und so um einiges weniger an Geld bekommt schön blöd, nicht die maximale Anzahl an Jahren auszureizen, wo man die Steuer abgeben muss.
Und das würde ich dann auf gar keinen Fall machen. Denn dann zahlst du Zinsen, bist ja dann im Rückstand Weil dann ist ja nicht der Staat mit ner Rückzahlung an dich im Rückstand sondern du mit ner Nachzahlung an den Staat. Das Spielchen funzt nur, wenn du sicher ne Steuerrückzahlung bekommst.
 
Und vorallem, so ist zumindest meine Information, als Empfaenger von Kurzarbeitergeld muss man die Steuererklaerung abgeben. Und damit kann man dann leider nicht lange warten. Wenn man zu einer Steuererklaerung verpfichtet ist, muss diese bis Ende Juli abgegeben sein.
 
Ranayna schrieb:
als Empfaenger von Kurzarbeitergeld muss man die Steuererklaerung abgeben
So isses, wenn Du (vereinfacht) mehr als 410€ erhalten hast.

siehe
Einkommensteuergesetz (EStG) § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Ergänzung ()

Ltcrusher schrieb:
Kann mir jemand in einfachen Worten sagen, warum dies so wäre?
Kannst hier mal drüberlesen zB
https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/kurzarbeit-pflichtveranlagung
 
Wie die anderen schon geschrieben haben bekommt man Kurzarbeitergeld Netto ausgezahlt, muss es aber dann im Folgejahr über die Steuererklärung versteuern weil es auf das Einkommen angerechnet wird. Das gilt auch für Elterngeld, Krankengeld, etc.
Und sobald man eine Lohnersatzleistung erhält ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Du kannst die Steuererklärung ja jetzt schon mal machen mit einer Software die dir die Nachzahlung ausrechnet. Mit der Abgabe kannst du dann noch warten bis gegen Ende der Frist
 
Kannst mal nach Progressions Vorbehalt googeln
 
Ich habe dazu auch noch eine Frage:
Mir ist bekannt, dass der individuelle Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen.
Nun kommt das Kurzarbeitergeld hinzu - soweit klar.

Aber gleichzeitig erhalte ich doch auch weniger Lohn vom AG, oder nicht?

Dadurch dürfte sich dann doch das zvE nicht erhöhen , sondern im Gegenteil, es müsste sinken!?!

Wo habe ich meinen Denkfehler?
 
Das zvE sinkt ja auch gegenüber einem Zeitraum ohne Kurzarbeitsgeldbezug.
Bei der monatlichen Abrechnung wird aber bei Bezug von Kurzarbeitergeld das restliche Einkommen nur mit dem Steuersatz berücksichtigt, als würde man das ganze Jahr über nur dieses Gehalt beziehen.

Bsp:
  • Monat A, kein KUG-Bezug: Durchschnittsteuersatz auf das Monatsbrutto 20%
  • Monat B, 50% KUG Bezug: Durchschnittssteuersatz auf das Monatsbrutto (das dabei nur noch 50% vom normalen beträgt) bspw. 11%
  • Am Ende des Jahres wird nun das KUG ebenfalls berücksichtigt und der Durchschnittsteuersatz (der auf das verbleibende Monatsbrutto anzuwenden ist) steigt hiermit auf 14%. Ergo ergibt sich eine Nachzahlung. Man könnte dabei auch vorher schon das KUG berücksichtigen, allerdings ändert sich das ja vermutlich in vielen (den meisten?) Fällen monatlich. Die Zahlen sind frei erfunden, nur zur Veranschaulichung.
 
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Ich wiederhole zum Verständnis:
Lohnsteuer wird als Vorauszahlung monatlich vom AG einbehalten. Weil während KUG-Phase mein Entgelt vom AG sinkt, verringert sich auch dementsprechend der diesmonatliche Lohnsteuerabzug. Hinzu kommt aber das KUG, welches bei der Lohnsteuerberechnung in dem Monat nicht berücksichtigt worden ist.

Auf das ganze Jahr betrachtet erhöht das KUG aber mein zvE und daher hatte ich einen zu geringen individuellen Steuersatz, der nach oben korrigiert wird. Entsprechend muss ich Lohnsteuer nachzahlen.
 
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Wenn es stimmt, was ich mal im Internet überflogen habe und du verheiratet bist und dein Ehepartner nix dazu verdient, könnte man +/- 0 rauskommen.
das wäre z.b. bei mir der Fall, aber meine Lohnsteuerabrechnung gibt es erst in 4 Wochen
 
Danke euch für die Erläuterungen. Naja, gucken wir mal, was bei der Abgabe am Ende rauskommt.
 
Mustis schrieb:
Weil das KUK Geld steuerfrei ausgezahlt wurde bzw. ist. Ist aber einkommen, ergo wirds auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet, welches deinen Steuersatz ergibt. Dieser Steuersatz wird dann auf dein restlichen Einkommen angerechnet. Und dieser ist höher, weil zum Zeitpunkt der Zahlung nur der Steuersatz deines Einkommens ohne Kurzarbeitergeld bekannt ist und daher auch nur berechnet wird.

Und das würde ich dann auf gar keinen Fall machen. Denn dann zahlst du Zinsen, bist ja dann im Rückstand Weil dann ist ja nicht der Staat mit ner Rückzahlung an dich im Rückstand sondern du mit ner Nachzahlung an den Staat. Das Spielchen funzt nur, wenn du sicher ne Steuerrückzahlung bekommst.

Das ist leider nur Halbwissen.

Vom Grundprinzip hast du zwar verstanden, um was es geht. Aber sein Einkommen wurde nicht mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert.

Zu einer Nachzahlung wird es daher, wenn er nach Grundtabelle besteuert wird, nicht kommen. Es ist sogar das Gegenteil der Fall. Er wird was rausbekommen, da Kurzarbeiter Geld ja nicht der volle Bruttolohn ist.

Zu einer Nachzahlung kommt es in der Regel bei Ehepaaren, wenn eine Person in einem Jahr z.B. nur Lohnersatzleistungen bekommt, aber keine Steuern vorrausbezahl hat.

Dann ist der Tipp mit dem nicht gleich machen in dem Falle schlecht.
Durch den Empfang von mehr als 410,- € Kurzarbeitergeld wird die Abgabe zur Pflicht.
Warten geht also nicht.
 
Das HGalbwissen sehe ich an anderer Stelle. Da hat einer nicht kapiert, wie der vorläufige Lohnsteuersatz sich berechnet, mit dem der monaltiche Lohnsteuerabzug erfolgt und wie sich Kurzarbeitergeld auswirkt auf den Steuersatz fürs ganze Jahr.

Zur Erklärung: Die Lohnsteuer wird nach dem Satz abgezogen, den man hat aufgrund des tatsächlichen Lohnes des AG. Das Kurzarbeiter Geld wird hierbei nicht berücksichtigt. Aufs Jahr bleibt das Kurzarbeitergeld zwar auch steuerfrei, wird aber einberechnet wenn es um die Höhe des zu versteuernden EInkommens und damit den Lohnsteuersatz geht. Und dieser fällt höher aus. Denn vorher war die Grundlage der reine Lohn des AG. Aufs Jahr wird aber Lohn des AG + Kurzarbeitergeld zusammengerechnet, darauf der Steuersatz gebildet und dann auf den Lohn durch den AG angewendet.

und einen Tip zum später abgeben im Falle des Erhalts von Kurzarbeitgeld habe ich nicht gegeben, ich habe sogar klar erklärt, warum das schädlich ist, wenn man das täte. Und ob Pflicht oder nicht, ich kann in beiden Fällen in Verzug geraten.
 
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Bitte nicht streiten.
 
Sorry. Das mit dem nicht gleich machen, habe ich falsch gelesen.

Mustis schrieb:
Weil das KUK Geld steuerfrei ausgezahlt wurde bzw. ist. Ist aber einkommen, ergo wirds auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet, welches deinen Steuersatz ergibt. Dieser Steuersatz wird dann auf dein restlichen Einkommen angerechnet. Und dieser ist höher, weil zum Zeitpunkt der Zahlung nur der Steuersatz deines Einkommens ohne Kurzarbeitergeld bekannt ist und daher auch nur berechnet wird.

Es spielt keine Rolle, was er davor oder danach verdient.
Es zählt immer nur das aktuelle Monat. Das wir gemäß seiner Lohnsteuerklasse besteuert.

@ TE

Sag mal ganz kurz, wie dein Jahr verlaufen ist.
Wieviel hast du Brutto verdient?
Wieviele Monate warst du in Kurzarbeit?
Bist du verheiratet?
 
Todesstern85 schrieb:
Es spielt keine Rolle, was er davor oder danach verdient.
Es zählt immer nur das aktuelle Monat. Das wir gemäß seiner Lohnsteuerklasse besteuert.
Schlicht nein. Grundlage ist das jährtliche zu versteuernde Einkommen. Im Normalfall entspricht ein Monatsgehalt aufaddiert aber einem Teil des JAhresgehaltes. Bei erhaltenem Kurzarbeitergeld jedoch nicht.

Deine Aussage ist einfach falsch. Hier für dich noch einmal erklärt: https://www.dgb.de/themen/++co++e90ee4b4-1922-11eb-86e4-001a4a160123

Wichtig dafür: https://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt
Dabei geht auch klar heraus vor, wie falsch deine Aussage ist bezüglich das nur das jeweilige Monatsgehalt relevant wäre.
 
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Mustis schrieb:
Weil das KUK Geld steuerfrei ausgezahlt wurde bzw. ist. Ist aber einkommen, ergo wirds auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet, welches deinen Steuersatz ergibt. Dieser Steuersatz wird dann auf dein restlichen Einkommen angerechnet. Und dieser ist höher, weil zum Zeitpunkt der Zahlung nur der Steuersatz deines Einkommens ohne Kurzarbeitergeld bekannt ist und daher auch nur berechnet wird.
Zeitpunkt der Steuerzahlung ist erst einmal das jeweilige Monat.

Als Beispiel, damit du kapierst, dass dies gar nicht anders geht:

Ich habe jetzt im Januar ganz normal gearbeitet.
Habe 3.000 Euro Brutto verdient.

Wie berechnest du jetzt, wieviel Lohnsteuer ich bezahlen muss?
 
Todesstern85 schrieb:
Wie berechnest du jetzt, wieviel Lohnsteuer ich bezahlen muss?
3000x12 -> ESt-Tabelle -> dortiger Jahreswert:12

... und das jeden Monat neu. Bei schwankendem Einkommen (Stundenlohn, Provision, Schichtzulagen, etc) variieren auch die LSt-Vorauszahlungen, daher macht man jährlich die Steuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich)
 
Du zahlst jetzt im Januar soviel Steuer, als würdest du 12x 3000 Euro verdienen.

Was anderes kann der Arbeitgeber nicht machen, denn die weiteren 11 Monate kann er ja nicht vorhersehen.

Wenn jetzt Kurzarbeitergeld irgendwann dazu kommt, dann passiert folgendes:

Als Beispiel:
Du verdienst 9x 3.000 Euro.
3 Monate bist du dann in Kurzarbeit und kriegst in diesen 3 Monaten als Beispiel nur 2.000 Euro.
(Ganz einfaches, plumpes Beispiel, damit man es leicht rechnen kann)

Jetzt kommst du auf ein tatsächliches Einkommen von nur 33.000 statt der in jedem Monat hochgerechneten 36.000 Euro.

Dank Progressionsvorbehalt werden auch diese 33.000 Euro für die Berechnung deines Durchschnittssteuersatzes rangezogen.

Da du auf deine 9x 3.000 Euro aber den Steuersatz für 36.000 Euro bezahlt hast, bekommst du sogar noch was raus.

Vorrausgesetz, diese aufgeführten Einkommen, waren deine einzigen und es kommen nicht noch andere Einkommen (z.B. von einer Ehefrau oder einem Gewerbe) mit dazu.

Lohnersatzleistung führt also bei einem ledigen in der Regel sogar dazu, dass er wieder was rausbekommt.
 
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