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Fragen zur Veranstaltung von LAN-Partys

xe3tec

Lt. Commander
Registriert
Mai 2004
Beiträge
1.167
Kann ich einfach so en Raum wo mieten und dann lad ich meine Leute ein?
Oder muss ich da wirklcih auf Jugendschutzrichtilinien achten? Wie is das?
ALso so zusagen ne private Lan eben nur mit vielen Freunden. :D
 
Re: Fragen zur Lan

Ich glaub das ist so, das öffentliche LANs angemeldet werden müssen und deswegen gelten dort auch die Richtlinien des Jugendschutzes, bei einer privaten sollte das aber nicht so sein.
 
Re: Fragen zur Lan

Also wenn ich das richtig verstehe, willst du eine öffentliche LAN machen.
Eigentlich kein Problem, würde ich sagen. Macht ja keinen Unterschied ob du ne LAN mit Freunden oder mit Fremden machst. Problematisch wird es allerdings soweit ich weiß, wenn du Eintritt nimmst, oder öffentlich Werbung machst (Plakate). An die Jugendschutzgesetze musst du dich sowiso immer halten. Du ersparst dir bei einer größeren LAN also mit sicherheit Ärger, wenn du darauf achtest, dass die Leure 18 sind.

-Matrix-
 
Re: Fragen zur Lan

Als Veranstalter muss man die Aufsichtspflicht übernehmen, soweit nicht andere Personen dies tun. Andere Personen sind zum Beispiel Jugendarbeiter vom Jugendamt oder Jugendgruppenleiter. Auch volljährige Verwandte können diesen Part übernehmen.

Wichtig ist: Es gibt ein paar Regeln, die man beachten muss. Mit der Übernahme der Aufsichtspflicht geht einher:

Verhinderung von Alkoholkonsum (speziell Branntweine und Weinbrandhaltige Getränke). Ausgenommen sind solche "harmlosen" Getränke wie Biere, wobei natürlich auch hier gilt: Auf die Dosis kommt es an.
Wenn die Eltern ihrem Kind das Rauchen verbieten, dann gilt das auch für die Dauer der Veranstaltung. Entsprechend sollte man solch einen Passus gleich mit in die Erklärung aufnehmen.
Überwachung der Handlungen des Jugendlichen im weitesten Sinne. Dazu gehören Dinge wie Verhinderung strafbarer Handlungen und ähnliches.
Übernahme der Sorgfaltspflicht. Insbesondere das leibliche und seelische Wohlergehen der Jugendlichen liegt dem Staat sehr am Herzen. Also sollte man Unfälle usw. möglichst vermeiden.


Mit der Übernahme der Aufsichtspflicht übernimmt man neben den Rechten (Befugnis, einem Jugendlichen bestimmte Dinge zu untersagen oder zu erlauben) auch alle Pflichten und vor allem die HAFTUNG für das Tun des Schützlings.
Der Gesetzgeber schreibt nicht genau genug vor, für wieviele Personen eine volljährige Person die Aufsichtspflicht übernehmen darf. Aber das mehrere Personen gleichzeitig betreut werden dürfen steht ausser Frage. Jedoch sollte man eines bedenken: Gerade wenn man als Veranstalter unerfahren in der Übernahme der Aufsichtspflicht für mehrere Personen ist, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass das eine ungeheure Verantwortung mit sich bringt. Und die Aufgabe kann einem sehr schnell über den Kopf wachsen - und genau das sollte man sich sehr gut überlegen.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugendschutzgesetz,property=pdf.pdf

Wenn etwas passiert ist im Endeffekt immer der Veranstalter haftbar zu machen.
 
Re: Fragen zur Lan

Also ich bin Lan-Party Veranstalter!

Und es ist so , dass mann die Lan-Party Anmeldung mit einem Passwort versehen muss, wenn diese Privat is ( das Passwort bekommen nur die , die kommen sollen).

Bei einer Öffentlichen muss mann die Lan-Party unter 50Teilnehmern auch nicht anmelden, aber es muss da ( wenn unter 18) mindesten ein Orga da sein der 18 ist mindestens und die Aufsichtspflicht übernimmt.

Lan-Party Veranstalter Homepage: www.circus-infernus.de
 
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