Als Veranstalter muss man die Aufsichtspflicht übernehmen, soweit nicht andere Personen dies tun. Andere Personen sind zum Beispiel Jugendarbeiter vom Jugendamt oder Jugendgruppenleiter. Auch volljährige Verwandte können diesen Part übernehmen.
Wichtig ist: Es gibt ein paar Regeln, die man beachten muss. Mit der Übernahme der Aufsichtspflicht geht einher:
Verhinderung von Alkoholkonsum (speziell Branntweine und Weinbrandhaltige Getränke). Ausgenommen sind solche "harmlosen" Getränke wie Biere, wobei natürlich auch hier gilt: Auf die Dosis kommt es an.
Wenn die Eltern ihrem Kind das Rauchen verbieten, dann gilt das auch für die Dauer der Veranstaltung. Entsprechend sollte man solch einen Passus gleich mit in die Erklärung aufnehmen.
Überwachung der Handlungen des Jugendlichen im weitesten Sinne. Dazu gehören Dinge wie Verhinderung strafbarer Handlungen und ähnliches.
Übernahme der Sorgfaltspflicht. Insbesondere das leibliche und seelische Wohlergehen der Jugendlichen liegt dem Staat sehr am Herzen. Also sollte man Unfälle usw. möglichst vermeiden.
Mit der Übernahme der Aufsichtspflicht übernimmt man neben den Rechten (Befugnis, einem Jugendlichen bestimmte Dinge zu untersagen oder zu erlauben) auch alle Pflichten und vor allem die HAFTUNG für das Tun des Schützlings.
Der Gesetzgeber schreibt nicht genau genug vor, für wieviele Personen eine volljährige Person die Aufsichtspflicht übernehmen darf. Aber das mehrere Personen gleichzeitig betreut werden dürfen steht ausser Frage. Jedoch sollte man eines bedenken: Gerade wenn man als Veranstalter unerfahren in der Übernahme der Aufsichtspflicht für mehrere Personen ist, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass das eine ungeheure Verantwortung mit sich bringt. Und die Aufgabe kann einem sehr schnell über den Kopf wachsen - und genau das sollte man sich sehr gut überlegen.