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Freistellungsauftrage Frage zur Änderung und Neuverteilung
Ich habe einen Freistellungsauftrag von 1000eu bei 1 Bank.
Wenn ich den jetzt im Januar ändere und wo anders mache läuft das dann noch bis ende 2026 bei der alten bank und ich muss bei der neuen die kapitalertragssteuer zahlen falls ich da was anlege?
Du musst einfach bei allen Banken eine neuen Auftrag erstellen.
Zum Beispiel Bei Bank A auf 500€ und bei Bank B auf 500€.
Oder bei Bank A auf 0€ und Bank B auf 1000€.
Du verteilst die 1000€ einfach auf alle Banken. Das kannst du auch noch bis Jahresende tun oder auch mehrfach im Jahr.
Die Steuern werden eh erst zum Jahreswechsel abgeführt (vorzeitige Kontoauflösung mal außen vor gelassen), sodass zwischenzeitliche Änderungen keinen Einfluss haben.
Das könnte ich machen aber ich will das ganze Geld von Bank a zu Bank b. Daher wenn ich jetzt Geld bei Bank b anlege und im Moment noch bei Bank a den Freistellungsauftrag hab was passiert dann. Soweit ich weiß läuft doch immer der Freistellungsauftrag ein komplettes Jahr oder?
Also Geld bei b Freistellungsauftrag läuft noch bei a bis Ende 2026 bei a
Anders gefragt. Wann tritt der Freistellungsauftrag in Aktion? Ich lege Geld wo an. Muss dann in diesem Jahr schon der Freistellungsauftrag erteilt sein bei dieser Bank oder reicht es erst zum 1.1. im folgenden Jahr damit die Zinsen nicht reduziert werden
Im Prinzip kannst du auch gänzlich ohne Freistellungsauftrag hantieren. Musst die gezahlten Steuern dann nur über deine Steuererklärung zurückholen.
Generell: Die Steuern sind am Jahresende abzuführen. Wenn du auf Bank A bereits Zinsen angesammelt hast, sollte dein Freistellungsauftrag mindestens so hoch sein, wie diese Zinsen.
Bei Bank B richtest du dann anschließend einfach den Differenzbetrag zu den 1000€ als Freistellungsauftrag ein.
Bei kleinen Beträgen kannst auch einfach nach Pi mal Daumen gehen.
Mongoo schrieb:
Muss dann in diesem Jahr schon der Freistellungsauftrag erteilt sein
Immer dann, wenn Steuern anfallen. Entweder werden die von der Bank an das Finanzamt gezhalt oder eben vom Freistellungsauftrag abgezogen, wenn noch nicht aufgebraucht. Wann Steuern anfallen hängt von der Anlageform ab.
Der Freistellungsauftrag wirkt in der Regel auch rückwirkend. D.H. wenn du schon Steuern gezhalt hast und du erhöhst (bis Jahresende) den Auftrag, werden dir die Steuern von der Bank wieder erstattet.
Die Banken zeigen dir auch an, wie viel vom Freistellungsauftrag schon benutzt wurde. Ich würde daher, wenn du mit dem Geld umgezogen bist, mir anschauen, wie viel vom Freistellungsauftrag schon bei Bank A verwendet wurde und den Rest bei Bank B eintragen. Zum 1.1.27 dann bei Bank B auf die 1000 € erhöhen (wenn du sonst keine Kapitalerträge bei anderen Banken hast)
Und selbst wenn du nicht optimal arbeitest, wie @Reglohln schon schreibt, spätestens mit der Steuererklärung kannst du das wieder ausgleichen. Dir gehen nur ggf. ein paar Steuerstundungeffekte verlohren, je nach dem was du mit dem Geld gemacht hättest.
Wie von den Vorpostern schon geschrieben, bei den meisten Instituten sollten unterjährige Änderungen kein Problem sein. Einfach neuen Auftrag erteilen.
Am besten bereits bei Bank A in Anspruch genommenen Freibetrag dort als Freistellungsauftrag belassen und nur die Differenz (oder zur Sicherheit nochmal 2€ weniger) bei Bank B freistellen lassen. Du unterschreibst ja in dem Freistellungsauftrag, dass die Gesamtsumme aller Aufträge für das Kalenderjahr die 1000€ (@Nilson, es wurde von 801€ auf 1000€ erhöht) nicht übersteigt.
Reglohln schrieb:
Die Steuern werden eh erst zum Jahreswechsel abgeführt