Fremder PKW in meiner Garage für immer stehengelassen, wie gehe ich vor?

Silica

Lieutenant
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Hi,
mal eine Frage, ich habe eine Garage in der steht ein alter PKW. Der Besitzer rührt sich nicht mehr.
Miete wird auch keine mehr bezahlt.
Ich habe absolut kein Problem das Fahrzeug dem Verwerter zuzuführen aber ich denke das darf ich so einfach nicht oder?

Wie komme ich aus der Nummer 100%tig raus ohne nachher Ärger zu bekommen?, denn ich könnte mir vorstellen das der Besitzer sollte der Wagen in die Presse gehen Plötzlich aus der Deckung kommt und etwas von einem Wertvollen Wagen erzählt (Was er aber definitiv nicht ist!) und den Spies umdreht und nun Kohle von mir haben möchte.

Vielen Dank
 
Ist der PKW noch angemeldet?
Die Garage befindet sich in Deinem Besitz?
 
Ist genauer gesagt eine Halle die ich seit 20 Jahren angemietet habe.

Nein der Wagen ist seit ~ 10 Jahren abgemeldet

Es gibt keinen Mietvertrag über den Stellplatz, das ganze war damals mein Kumpel.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Karre beeinträchtigt doch massiv dein Eigentum (die Garage) da du diese nicht mehr sinnvoll nutzen kannst, ich würde das Fahrzeug einfach auf die Straße stellen falls möglich, das wäre glaube ich eine Selbsthilfe die im Rahmen ist. Vorher natürlich versuchen den Kumpel zu erreichen und vorzuwarnen. Der muss sich auch nicht wundern wenn die Karre nicht mehr in der Garage stehen sollte, damit muss man rechnen wenn man Miete nicht mehr zahlt.
 
"kumpel" mehrfach versuchen zu kontaktieren (telefon)
wenn nicht erfolgreich dann per post frist setzen:
"bitte entfernen sie ihr Fahrzeug bis zum xx.xx.xxxx" (1 monat bedenkzeit)
frist rum, dann entfernung ankündigen:
"fahrzeug wird am xx.xx.xxxx entfernt" (auch hier 1-4 wochen bedenkzeit)
wenn die karre nachweislich ihm ist, kann man das ganze auch in rechnung stellen.
(die vorraussichtlichen kosten in den briefen mit angeben)
inwieweit man da aber polizei hinzuziehen muss....grad etwas überfragt.
 
@cruse
Was tun, wenn sich der Kollege weigert die Karre zu entfernen? Nach meiner laienhaften Meinung ist das eine richtige Scheiß-Situation. (obendrein gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag über den Parkplatz)
*Ein nicht angemeldetes Fahrzeug würde ich nicht auf die Straße stellen. Das gibt nach kürzester Zeit ordentlich Mecker von der Stadtverwaltung und trifft unter Umständen den, der es dort abgestellt hat. (wenn das eine richtige Schrottkiste ist, kann auch noch eine sehr (sehr) teure Anzeige aus dem Umweltamt dazuflattern)
*Fremdes Eigentum kann ich auch nicht einfach der Schrottpresse übergeben.

@TE
Sorry, ich kann dir auch keinen Tipp geben. Rate allerdings zur Vorsicht - Schnellschussaktionen können hier ziemlich nach hinten losgehen.
Ich würde mal bei der Stadtverwaltung anfragen: Die kämpfen sicherlich öfters mit abgemeldeten Karren, die illegal irgendwo abgestellt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sherman123 schrieb:
@cruse
Was tun, wenn sich der Kollege weigert die Karre zu entfernen? Nach meiner laienhaften Meinung ist das eine richtige Scheiß-Situation.

Fremdes Eigentum kann ich auch nicht einfach der Schrottpresse übergeben.

Schnellschussaktionen können hier ziemlich nach hinten losgehen.

Jepp, so sehe ich das alles auch.
Das Problem ist das er gerne "Toter Mann" spielt und auch seine Briefe nicht öffnet oder Abholt, was bringt es mir eine Frist zu setzen wenn es sich nicht rührt?.
Ist das dann Automatisch mein Startschuss das Teil in die Presse zu werfen?
Ich glaube nicht das es so einfach sein könnte, wäre aber schön.

Das Auto einfach vor die Tür stellen dürfte noch mehr stress geben, denn dann würde ICH den Wagen ja unangemeldet auf die Straße stellen und hätte mich ganz sicher auch dann wieder am Hintern.....

Ich glaube so einfach ist das alles nicht.
 
Silica schrieb:
Jepp, so sehe ich das alles auch.
Das Problem ist das er gerne "Toter Mann" spielt und auch seine Briefe nicht öffnet oder Abholt, was bringt es mir eine Frist zu setzen wenn es sich nicht rührt?.

Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit die Post per Gerichtsvollzieher zu stellen zu lassen. Dieser dokumentiert nicht nur die Zustellung des Schriftstücks, was ja bei einen Einschreiben mit Rückschein der Fall ist, sondern auch den Inhalt. Kostet etwas mehr, musst dich mal beim zuständigen Amtsgericht erkundigen über die Kosten, bist aber auf der sicheren Seite.
Darin eine Fristsetzung zur Entfernung des Fahrzeuges nach Ablauf geht es zur Verwertung.
 
Von was für einem Auto, zumindest Restwert, reden wir denn hier? Wenn das ne Karre ist die noch 150€
Schrottwert hat, hau das Ding in die Presse und nehm das Schrottgeld als Kostenbeitrag. Selbst wenn
der Wagen hochwertig ist kann man das machen aber dann läuft man etwas im Risiko wegen des Restwertes.
Willst Du den beschwerlichen Weg, schick ne Rechnung über angelaufene Standgebühren bzw. Kostenteilung
mit Fristsetzung zur Abholung, anderenfalls wird die Sache verschrottet.
 
Darin eine Fristsetzung zur Entfernung des Fahrzeuges nach Ablauf geht es zur Verwertung.

Man darf also einfach nach Ablauf einer wir auch immer formulierten Frist fremdes Eigentum zerstören (lassen)?

Die sicherste Lösung dürfte natürlich eine nachweisbare Fristsetzung zur Entfernung und dann der Gang zum Anwalt sein.

Wer vorsätzlich fremdes Eigentum zerstört, begeht eine strafbare Sachbeschädigung.
 
Kannst du das Ding nicht abschleppen lassen? Die Kosten trägst du im Voraus, setzt sie ihm dann aber in Rechnung (notfalls per gerichtlichen Mahnbescheid, den sollte er nämlich besser nicht ignorieren).
 
In die Verschrottung geben würde sowieso nicht funktionieren, weil man hierfür den Kfz-Brief (ZBII) benötigt. Den hat der TO vermutlich nicht. Aber auch sonst wäre das die schlechteste Idee.

Vor der Wohnung des Eigentümers abstellen wäre ebenfalls eine sehr schlechte Idee.

Es hilft in der Tat nur ein Gang zum Anwalt, der die Vorgehensweise dokumentiert.

MfG,
Dominion.
 
florian. schrieb:
Persönlich mit dem herrn reden geht nicht?

Nein, also im Prinzip würde das gehen, aber ich will es schriftlich.
Was mir gerade so einfällt;
Der einzige bezahlbare Weg; ich werde ihm was zukommen lassen in der Hoffnung das er es Unterschreibt.
Am Ende ein einfachen Kaufvertrag über ein Euro. Dann sollte alles klar sein. Ob ich an den Brief komme glaub ich dann zwar auch nicht, aber den brauch ich zum Entsorgen auch nicht.
 
Doc Foster schrieb:
Mit welcher Anspruchsgrundlage?

Das Ding steht in seiner Garage, von daher wäre es doch nur legitim, wenn er einen Abschlepper herbestellt. Und das ist letztendlich die Anspruchsgrundlage für die Rückforderung der entstandenen Kosten.
Das ist ja nicht anderes, wie wenn ich mein Auto nun auf einem REWE-Parkplatz über Tage abstelle. Irgendwann wirds abgeschleppt und es flattert eine dicke Rechnung ein.

So würde ich es machen, und nicht gleich wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennen, der übrigens auch Kosten verursacht, die man sich dann irgendwie wiederholen müsste.
 
Ist das Auto verschlossen?
Ansonsten folgende Idee: Auf die Straße schieben, der Polizei melden, dass dort ein unangemeldetes Auto steht und die Polizei findet über die Fahrgestellnummer den letzten Besitzer heraus. Dieser muß sein Auto dann entsprechend entsorgen.

Hm, oder gleich deinen Freund und Helfer fragen wie du in diesem Fall vorgehen kannst.
 
Tambay schrieb:

Dir ist offensichtlich nicht klar, dass man im deutschen Recht für einen Zahlungsanspruch wie den von dir behaupteten eine Anspruchsgrundlage vorweisen können muss.

Mangels vertraglicher Einigung wäre hier also nur ein gesetzlicher Anspruch denkbar und nach diesem habe ich gefragt und wiederhole diese Frage nochmal.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
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