Fritzbox 6660 International 2000 2913 doch nicht frei?

Alex Jones

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Hallo, ich hab den Schinken gebraucht gekauft vom Händler und es stellt sich heraus auf der Vodafone Seite, dass nur 200 2910 für Neukunden akzeptiert wird. Ich bin noch bei 1&1 geht auch klasse alles aber 1000mbits gibts hier bei Vodafone statt maximal 250. Ich könnte es zurücksenden bis 5.November soll ichs tun? Glaube ich buche bei Vodafone einfach 6670
 
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Alex Jones schrieb:
es stellt sich heraus auf der Vodafone Seite, dass nur 200 2910 für Neukunden akzeptiert wird
Dann hast du doch eigentlich schon deine Antwort: zurückschicken
 
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Alex Jones schrieb:
sich heraus auf der Vodafone Seite, dass nur 200 2910 für Neukunden akzeptiert wird.
Warum denn das? Das widerspricht doch klar der Routerfreiheit!
Wir nutzen daheim auch eine 6860 5G international, unterschied zur nicht national ist, dass man die Sprache bei der international auswählen kann.
 
20002913 sind Providerboxen und daher bei Vodafone nicht zugelassen.
Das liegt auch daran das es sich um "No Retail" Boxen handelt und daher der Kunde kein Update durchführen kann.
Das hat auch nichts mit Routerfreiheit zu tun, hier geht es nicht um den Router sondern ums Modem welches nicht zugelassen wird, da es nicht für das Vodafone Netz optimiert wurde und sich nicht im öffentlichen Handel finden lässt.
 
Die Umstände bei Kabel sind komplett anders.

Ich halte allerdings die Formulierung von Vodafone für falsch. Sie nennen eine freigegebene Box, meinen aber eigentlich, dass genau eine nicht erlaubt ist. Die internationale Version sollte keine Probleme machen, selbst die internationale Providerversion sollte gehen, so eine hab ich.
 
DLMttH schrieb:
selbst die internationale Providerversion sollte gehen, so eine hab ich.
Kommt darauf an,

DMC RTL=n,SL1 werden bei Vodafone nicht akzeptiert

DMC RTL=y,SL1 werden bei Vodafone akzeptiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solltest du zurücksenden.
Nicht das Internationale machts nicht möglich, sondern wie die anderen schon geschrieben haben, dass es eine Providerbox ist. Diese kannst du nur bei dem Provider betreiben, der die ursprünglich dem Erstkunden zur Verfügung gestellt hatte.

Die (freie) internationale Retailversion hat die Art.nr. 2000 2984.
 
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Dr. Chaos schrieb:
DMC RTL=n,SL1 werden bei Vodafone nicht akzeptiert

DMC RTL=y,SL1 werden bei Vodafone akzeptiert.
Diese Aussage ist (so pauschal) falsch bzw. irreführend. Der Wert dieser Variable wird bei der Provisionierung seitens Vodafone auch gar nicht überprüft sondern eben nur, ob die betreffende CM-MAC im eigenen Netz bereits "bekannt" ist oder nicht.

Abgesehen davon, dass der Wert dieser Variable (zumindest bei einer 6660) ohne weiteres geändert werden kann (und dann wird die Box selbst mit "RTL=y" nicht von Vodafone akzeptiert, wenn sie dort noch gelistet ist).
Ergänzung ()

motorazrv3 schrieb:
Warum denn das? Das widerspricht doch klar der Routerfreiheit!
Weil die CM-MAC des Cable-Modem ggf. noch auf einer "Black-List" des jeweiligen KNB stehen könnte. Mit deiner 6860 5G ist das nicht vergleichbar.

Also wenn es sich z.B. um eine (ehemalige) Leih-/Miet-Kabelbox des KNB Vodafone West GmbH (ehm. UM) handelt, könnte die CM-MAC dieser Box bei Vodafone-West noch gelistet sein als Vodafone-West eigenes Gerät, welches ggf. auch noch einem bestimmten Kunden zugeordnet ist.
Dieses Gerät kann dann also nicht von anderen Kunden an einem Vodafone-West Anschluss als "kundeneigenes" Cable-Modem provisioniert werden. Mit "Routerfreiheit" hat das nichts zu tun, Vodafone-West sieht diese Box ggf. nicht als kundeneigenes Gerät an sondern evtl. weiterhin in seinem Eigentum.
Ob das jetzt rechtlich sauber ist oder nicht (denn man kann durchaus auch rechtmäßig Eigentümer ehemaliger Provider-Geräte werden auch wenn der betreffende Provider diese Geräte regulär nicht verkauft, das wird aber immer wieder gerne in Internet-Foren pauschal abgestritten bzw. wird da immer gerne voreilig von Hehlerware gesprochen), ist da erst einmal sekundär. Bzw. eher eine Frage für ein juristisches Fachforum bzw. einen Juristen. Bzw. enthalte ich mich da bzgl. solcher Diskussionen einfach…

Daher weisen die KNBs immer wieder darauf hin, das regulär nur die offiziellen Retail-Modelle aus dem freien Handel (erkennbar an der Artikel-Nr.) als kundeneigenes Endgerät provisioniert bzw. unterstützt werden.

Aber:
Hat man eine ehemalige Cable-Box des KNB Vodafone GmbH (ehm. KDG), dann kann man die i.d.R. problemlos an einem Anschluss im Netz der Vodafone West GmbH provisionieren. Diese beiden großen KNBs "synchronisieren" m.W.n. nach wie vor nicht die Listen ihrer eigenen CM-MACs. Das Problem entsteht also i.d.R. erst dann, wenn man ein (ehemaliges) Provider-Gerät im Netz des selben Provider registrieren möchte, von dem es ursprünglich stammt.

Früher hatten die Cable-Modelle von der Vodafone West GmbH bzw. UM und der Vodafone GmbH bzw. KDG unterschiedliche Artikel-Nr. (keine Ahnung ob das aktuell auch noch so ist), weshalb da die Unterscheidung relativ einfach möglich ist/war und man das entspr. berücksichtigen kann/konnte (indem man eben eine ehm. UM-Box nicht bei UM einsetzt sondern eben bei KDG und umgekehrt).
Die Modelle mit einer Artikel-Nr. die auf die "internationale" Version verweist sind i.d.R. jedoch Provider-Modelle anderer/kleinerer KNBs wie PYUR, NetCologne, Ish usw., die kann man i.d.R. im Netz der beiden großen Vodafone KNBs registrieren (und umgekehrt).

Aber auf Nummer sicher geht man natürlich mit einem "echten" Retail-Modell, daher auf die entspr. Artikel-Nr. achten.
Ergänzung ()

Acanthophis schrieb:
Diese kannst du nur bei dem Provider betreiben, der die ursprünglich dem Erstkunden zur Verfügung gestellt hatte.
Nein, es ist umgekehrt! Diese Box kann man i.d.R. problemlos bei einem Provider betreiben, der diese ursprünglich nicht zur Verfügung gestellt hat.
 
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motorazrv3 schrieb:
Warum denn das? Das widerspricht doch klar der Routerfreiheit!
Wir nutzen daheim auch eine 6860 5G international, unterschied zur nicht national ist, dass man die Sprache bei der international auswählen kann.
Nur bei DSL freie Wahl.
 
@Alex Jones
Da muss ich allerdings auch widersprechen, die Endgerätefreiheit (umgangssprachlich fälschlicherweise oft "Routerfreiheit" genannt) gilt nicht nur für xDSL-Anschlüsse sondern für alle Anschluss- bzw. Zugangsarten. Also neben xDSL auch für HFC (DOCSIS), FTTB (mit z.B. G.fast) oder auch für FTTH (mit z.B. 1GBase-BX, GPON, XGS-PON usw.).
 
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