Galaxy Ace Siegel geöffnet und neu überklebt

RiseAgainstx

Vice Admiral
Registriert
Okt. 2010
Beiträge
6.496
Hey,
hab gerade mein Galaxy Ace bekommen und musste feststellen dass unter einem ungebrochenen Siegel noch ein Siegel klebte das bereits geöffnet wurde.
Was soll ich davon halten, werden da sporadisch welche zur Kontrolle geöffnet oder ist es eher wahrscheinlich dass das Gerät schon mal zurückgegeben oder sogar repariert wurde?

Soll ich es zurückschicken und ein neues bestellen oder einfach behalten?

vlg
 
ich würde fotos davon machen ( mit datum)
dann öffnen und gucken, wenn sich fehler zeigen die grund zum zurückschicken geben dann zurück schicken mit einem brief und den fotos vllt

LG
 
ja so etwas kann öfter vorkommen.
eine frage: ist dein gerät ein gebrandetes ( vom betreiber ) oder ein freies.
bei freien handys kommt es nur selten vor ( qualitätskontrolle ), bei betreiberhandys ist das ganz normal, da jeder betreiber sein logo in form einer software oder anderen akkudeckeln anbringen will.
 
Das war bei meinem Handy auch so, hab es aber behalten.
Ein Kumpel von mir hat sein Handy deswegen zurückgeschickt.

Ich find, das ist schon eine sauerei!
Kann ja nicht sein, immerhin kauft man ein "neues" Handy....
Ich denke mal, das werden Rückläufer sein, also Handys die von Kunden wieder zurückgeschickt wurden.

Edit: beide Handys waren ohne Branding.
 
ist von amazon, sollte ohne branding sein.
werds wohl auch zurückschicken
 
tja n Kumpel hat sich das Galaxy Ace bestellt, merkte dann, dass ihm das doch zu teuer ist und wollte stornieren, jedoch war das Handy bereits unterwegs. Obwohl er genau wusste, dass er es zurückschicken wird, hat er die Verpackung dennoch entsiegelt, um es mal anzuschauen. Ziemlich idiotisch, da man dafür auch in einen O2-Shop o.ä. gehen kann, da dort meist entsprechende Vorführgeräte sind. Ich war deswegen auch böse mit ihm. Letzlich ist das Handy durch den Siegelbruch natürlich nicht weniger Neu als vorher und die Siegel können vom Händler in einigen Fällen nicht einfach selbst neu gesetzt werden. Extra den Hersteller zu kontaktieren, um das Gerät neu zu versiegeln, ist meistens natürlich sowohl mit Kosten und Aufwand verbunden.

Ich hab auch im Februar eine X-Fi Titanium Retail, natürlich neu, bei Mindfactory bestellt. Die Kartonage war ebenfalls bereits entsiegelt und bei Betrachtung der Karte unter Licht sah man, dass die Karte offensichtlich bereits einmal eingebaut worden war, sowie die Treiber-CD ebenfalls einmal aus der Hülle entnommen wurde.

Aber was soll man machen? Solange es Leute gibt, die nicht wissen, was sie wollen und erstmal "gucken" - und das ist bei weitem kein Ausnahmeproblem, müssen die Händler halt auch sehenb, wie sie ihre Widerrufsartikel wieder unters Volk bringen.

Jedoch will ich nicht nur die Benutzer kritisieren: in meinem Fall z.B. könnte es durchaus auch vorkommen, dass der Händler den Kunden in Regress nimmt und eine Entschädigung verlangt, da bei einer Steckkarte nunmal erkennbar ist, wenn sie nicht mehr jungfräulich ist. Falls also in diesem Fall ein Kunde Ersatzleistungen gegenüber Mindfactory leisten musste, ich jedoch dennoch den vollen Preis gezahlt hab, hätte Mindfactory eigentlich auf sehr miese Weise seinen Gewinn erhöht.

Ich hab darauf verzichtet sie zurüczuschicken, denn meine Garantie hab ich trotzdem anhand meines Kaufdatums.

@RiseAgainstx: bitte prüf doch mal den Zustand des Handys. Vll war es ebenfalls so ein Fall mit "ach ich pack ma aus, und halts mal in den Händen, tu es aber wieder zurück".. wenn es absolut neu ist und keine (optischen) Mängel aufweist und die originale Schutzfolie noch auf dem Display ist, warum dann den Aufwand betreiben?
 
foto machen und dem händler bzw garantieleister zusenden, damit die bescheid wissen und dann das handy behalten, wenn man aber keine paranoia oder ängste hat, kann man das auch lassen
 
Redirion schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*

Aber genau dafür ist das 14 Tage Rückgaberecht. Man hat das Recht die Ware auszuprobieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was geht ihr denn so ab? Das 14 Tage Umtauschrecht ist doch extra zum anschauen des Gerätes. Wenn ich diesen "Luxus" haben möchte, bzw. mb hat ihn, dann muss ich auch damit Leben mal eine schön geoffnete Packung mal zu bekommen, wo ist das Problem? Klamotten die man im Geschäft kauft wurden u.U. auch schonmal probiert. Die Gesellschaft wird echt immer empfindlicher und.kleinlicher. Solange das Gerät nicht beschädigt und großartig Benutzt ist, sodass noch der Ohrenschmalz ner anderen Person dran klebt sollte es doch niemandem das Genick brechen, wenn man das Dingen behält.
 
So siehts aus. Alle wollen 14tägiges Rückgaberecht. Also muss man auch mit Geräten leben, die im schlimmsten Fall schon 14 Tage in Gebrauch waren.
Onlinehändler dürfen Rückläufer (wegen des Fernabsatzgesetzes) als neu verkaufen. Urteil eines deutschen Gerichtes (fragt mich jetzt nicht nach der Urteilsnummer).
Es deswegen zurückzuschicken ist da contraproduktiv.
 
Auf jeden Fall zurückschicken, könnte im schlimmsten Fall ja einen Microkratzer haben!
 
@heidi5


Wenn ich sowas höre geht mir der Hut hoch. Immer schön das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen und wenn man dann mal selber so ein Gerät bekommt dann rumjammern.
 
Zurück
Oben