handy neu über ebay - klebesiegel war geöffnet

Zornbringer

Captain
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ich habe heute mein neues handy bekommen. per ebay gekauft und als neu ausgewiesen. jedoch sind die originalen klebesiegel scheinbar schon geöffnet worden. darüber wurde ein anderes siegel geklebt, was nicht gebrochen ist. auf dem siegel steht "ingram micro". das ist irgendeine firma aus den usa. jedenfalls nicht der händler, wo ich das handy gekauft habe.

ich hab dazu schon gesucht, aber gegensätzliche aussagen bekommen. manche sagen, das ist retourware, die neu versiegelt wurde. manche sagen, händler öffnen die verpackung, um zu prüfen, ob auch das drin ist, was drin sein soll. andere sagen sogar, dass möglicherweise malware auf den handys installiert wurde.

ich habe den händler bereits kontaktiert und warte auf eine antwort. ich habe das handy für einen recht guten preis gekauft und würde es behalten, wenn es denn auch neu ist. soll ich dem händler glauben, wenn jetzt per email noch mal die bestätigung kommt, dass das handy neu ist? habt ihr erfahrungen mit sowas?
 
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Zornbringer schrieb:
ich habe den händler bereits kontaktiert und warte auf eine antwort.
Das ist eh das Ausschlaggebende jetzt.

Werksiegel gebrochen bedeutet für mich nicht nachvollziehbar neu. Wie das rechtlich zu werten ist gehört eh nicht ins Forum.
Ergänzung ()

Humptidumpti schrieb:
Auch schon geöffnete und Retounierte Ware darf als neu verkauft werden
Ich denke aber sicher nur mit Hinweis?! Oder?
 
Humptidumpti schrieb:
Auch schon geöffnete und Retounierte Ware darf als neu verkauft werden.

kannst du das etwas ausführen und sagen, wo du das gelesen hast?
 
Es kann auch mal geöffnet worden sein und dann zurück geschickt worden. Neu ist es dann trotzdem und so verkauft werden (alles andere wär ja auch blödsinn)
 
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Zornbringer schrieb:
kannst du das etwas ausführen und sagen, wo du das gelesen hast?
Gerichtsurteil z.B. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG Rotenburg/Wümme&Datum=22.11.2007&Aktenzeichen=5 C 350/07

Ist doch auch klar. Was soll sonst mit allen zurückgeschickten Artikeln passieren? Weggeworfen werden?

Der Händler prüft (normalerweise) die Ware und wenn sie unbenutzt ist, wird es als Neuware verkauft.

Anders verhält es sich z.B. bei Matratzen.

Lg

PS: nochmal ein Textausschnitt aus dem Urteil

Grundsätzlich wird die Eigenschaft eines Kaufgegenstandes als „neu“ nicht dadurch aufgehoben, dass er von einem potentiellen Käufer eingehend studiert wird, was bei technischen Geräten auch einen Test der vorhandenen Funktionen einschließt. Die rein abstrakte Befürchtung des Klägers, das Telefon könne dadurch z.B. einen Virusbefall o.ä. erlitten haben, ist insoweit unerheblich. Wie sich etwa auch aus dem § 357 Abs. 3 BGB Rechnung tragenden Mustertext der Belehrung in Anlage 2 der BGB-Informationspflichten-Verordnung 14 ergibt, ist mit „Ingebrauchnahme“ nicht schon die bloße Überprüfung eines Gegenstandes im Rahmen der Kaufentscheidung gemeint, sondern erst dessen eigentumsgleiche Nutzung durch den Käufer.
 
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Zornbringer schrieb:
auf dem siegel steht "ingram micro". das ist irgendeine firma aus den usa.
Das ist der größten IT-Distributor weltweit und auch hier aktiv.
Der Händler wird das über den bezogen haben.
 
Bisher kannte ich nur dass Retouren als solche gekennzeichnet waren. Aber wenn es da Urteile gibt ist es ja schon geklärt.
 
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Zitat aus dem Artikel bei heise:

"Die Rechtsprechung verwendet die Formel, dass eine Sache dann neu ist, wenn sie aus neuen Materialien hergestellt wurde und unbenutzt ist (so das OLG Zweibrücken im Jahre 1998). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war.

Liegt allerdings ein Gebrauch von einiger Dauer vor, so muss der Händler eine entsprechende Kennzeichnung vornehmen bzw. hat eine entsprechende Offenbarungspflicht. Bietet er dann nämlich das Gerät als neu oder fabrikneu an, so weicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (neu) von der tatsächlichen Beschaffenheit (gebraucht) ab, mit der Folge, dass die Sache dann mangelhaft ist und das Mängelgewährleistungsrecht Anwendung findet."
 
Wie kann ich denn als Käufer bei einem gebrochenen Werkssiegel sicher sein dass kein "Gebrauch auf einiger Dauer" vorliegt? Der Händler kann ja viel erzählen.
 
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Die Diskussion um die Beschaffenheit ist eine andere als die aufgeführte zur Wertminderung im Nachgang.
Daher sind auch die Rechtsurteile nicht einfach so hierauf übertragbar.

Es ist durchaus ein Unterschied ob ein (hier technisches) Gerät bereits benutzt wurde und man daher einen Mangel an der Beschaffenheit sieht (klares Fernabsatz- Rückgaberecht) oder ob man im hinterein direkt seine Kaufvertraglichen Nachrechte wahrnehmen möchte.

Ergo: Wenn es dich nun stört schick' es zurück.
Wenn nicht: Freu' dich weniger bezahlt zu haben.

Als letztes: Wenn der Händler das Gerät als neu verkauft hat er auch 24 Monate Gewährleistungspflicht, anders als bei gebrauchten oder aufbereiteten Geräten.

coasterblog schrieb:
Wie kann ich denn als Käufer bei einem gebrochenen Werkssiegel sicher sein dass kein "Gebrauch auf einiger Dauer" vorliegt? Der Händler kann ja viel erzählen.

Gar nicht, das obliegt auch nicht dir. Die Beschaffenheit hat so zu sein wie zum Abschluss des KV vereinbart. Ist Sie deiner Ansicht nach nicht neu und du hast damit ein Problem, ob nun wegen Siegeln oder sonstwas: Retour und fertig.
 
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man kann zwar am Gerät nicht feststellen, ob es jemals zuvor aus der Verpackung genommen wurde (oder diese tatsächlich nur geöffnet wurde, um den Inhalt zu prüfen), aber es wird ein riesiges Fass darum aufgemacht, ganz großes Kino ;)
 
Zornbringer schrieb:
"ingram micro". das ist irgendeine firma aus den usa.
Ingram Micro ist nicht irgendeine Firma, sondern ein großer Großhändler, von dem u.a. so "kleine Firmen" wie Media Markt, Saturn und auch früher ProMarkt (von der REWE Kette) viele Waren bezogen haben. Ebenso nutzen kleine Computerläden wie das PC Spezialst Franchise über ihre Einkaufsschnittstelle die Möglichkeiten von Ingram Micro.

Andere Großhändler sind z.B. Techdata oder auch Wave (Wave = Großhandelsbereich von Alternate).

Was schon einmal vorkommen soll, daß Folien, Label, etc. sich lösen oder aber auch Produkte zu Kontrollzwecken geöffnet werden - aber an sich vollkommen neu sind. Nur ist dann hier ggf. ein anderes Siegel drauf.

Wenn es dir suspekt vorkommt, dann mach von deinem Widerrufsrecht gebrauch (wirst das Gerät bestimmt online gekauft haben). Sofern es aus einem Ladenlokal stammt, gehst du einfach dahin zurück und sprichst die Sache an.
 
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Humptidumpti schrieb:

Ist die Sache allerdings schon einmal in Gebrauch gewesen, so ist sie nach dem Begriffsverständnis nicht mehr unbedingt als neu anzusehen. Dies kann durchaus einen Sachmangel begründen. Das heißt: der nächste Käufer kann durchaus bemängeln, dass ihm ein gebrauchtes Gerät als neu verkauft wurde. Entscheidend ist natürlich, wie man "in Gebrauch" definiert. Bei einem Testlauf eines Gerätes, wie im Beispiel eines Laptops, ist der Fall sicher grenzwertig. Besteht der Testlauf in einem einmaligen Einschalten und wieder Ausschalten des Geräts, so ist das Gerät damit ist sicher noch als neu anzusehen. Liegt ein Gebrauch von einiger Dauer vor, kann es begriffslogisch gar nicht mehr neu sein.

ja, ist vielleicht doch nicht so einfach. wie kann ich als käufer sehen, ob und wie lange das gerät schon genutzt wurde?

man kann doch theoretisch ein produkt über knapp einen monat testen, es dann zurückschicken und der händler soll es dann wieder als neu verkaufen können, weil es ja eine retour ware ist? nach diesem zitat ist das nicht der fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zornbringer schrieb:
man kann doch theoretisch ein produkt über knapp einen monat testen
Bei Online Kauf 14 Tage. Und leider wird dieses Recht gut mißbraucht wie ich oft auch hier im Forum lesen musste.
 
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@coasterblog richtig. Teilweise wurde bei unklaren Fehlerbildern hier sogar fast schon damit geworben, das so zu machen. Es sei ja fast schon das "gute Recht" auf diesem Wege eine Art von trial & error zu spielen.
 
Der moralische Aspekt wie und wie lange man "testet, wie im Ladengeschäft üblich" berührt aber nunmal wiederum nicht den gesetzlichen Rechtsanspruch der Rückgabe ;)
 
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