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Gamestop: gebauchtes Spiel nicht nutzbar
- Ersteller bra-tak
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Damien White
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Tjo, trotzdem is der TE so helle gewesen die Quittung eines gebrauchten Spiels wegzuwerfen, bevor er selbiges überhaupt auf volle Funktionsfähigkeit getestet hat.
Selbst schuld.
Selbst schuld.
untot
Lt. Commander
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Huey Duck schrieb:Selbst wenn GameStop den Key vergessen hätte, kann man trotzdem das Spiel nicht aktivieren... Deshalb meide ich Steam und Konsorten.
Steam, Windows Live oder Origin... Pick your Poison
Auf dem PC bleibt ja nicht mehr viel übrig, was man Spielen kann, wenn man die Plattformen konsequent boykottiert
OT: Meine letzte Erfahrun mit Gamestop war eigtl. dass es da keine gebrauchten PC-Spiele gibt und die weder welche kaufen noch verkaufen.
ABER: Wenn du das da gekauft hast und das Etikett noch drauf ist, müsste das eigtl. noch im Kassensystem nachvollziehbar sein. Die Frage ist halt, wie lang das her ist... Ich würde an deiner Stelle möglichst bald dahin gehn. Je länger du wartest, desto unwahrscheinlicher wird's, dass der Laden das Spiel zurück nimmt.
Für die Zukunft: Einfach auf dem Rücken der Verpackung nachschaun und keine Steam-Spiele gebraucht kaufen. Selbst wenn der Key dabei wäre könntest du damit nichts anfangen, weil der Key nach der Aktivierung an einen Account gebunden ist.
Edit:
Verlang dein Geld einfach zurück... Im Weihnachtsverkauf gibt's die Ultimate-Edition bestimmt wieder für 10 EUR, da sind dann gleich sämtliche DLCs dabei.
Zuletzt bearbeitet:
Verlang dein Geld einfach zurück... Im Weihnachtsverkauf gibt's die Ultimate-Edition bestimmt wieder für 10 EUR, da sind dann gleich sämtliche DLCs dabei.
Sehr schlau ohne Kassenbeleg.
Kein Bon - kein (etwaiges) Geld zurück, so einfach ist das.
PS: New Vegas kostet doch jetzt schon in der Retail nurnoch 9€ - die Ultimate dürfte ein bisschen teurer sein (ca. 20€).
Da kann man schon neu zuschlagen - zumal Fallout ja ohnehin xxx Stunden an Spielzeit birgt.
Zuletzt bearbeitet:
untot
Lt. Commander
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Schwachsinn...
Wenn das im Kassensystem gespeichert ist, braucht man dafür keinen Bon. Ein Zeuge wäre auch ausreichend.
http://www.focus.de/finanzen/recht/...-auch-ohne-kassenbon-moeglich_aid_628188.html
Wenn das im Kassensystem gespeichert ist, braucht man dafür keinen Bon. Ein Zeuge wäre auch ausreichend.
http://www.focus.de/finanzen/recht/...-auch-ohne-kassenbon-moeglich_aid_628188.html
Wenn das im Kassensystem gespeichert ist, braucht man dafür keinen Bon
Wirklich? Dann finde ich einfach eine Gamestophülle und geb sie gegen bares beim GS wieder ab?
Auch wenn ich nicht der Käufer bin?
Und was bringt ein Zeuge? Der kann vieles behaupten. "Ja der hat das hier gekauft!!!11einself".
Auch wenn du den Artikel verlinkt hast - skeptisch bin ich dabei trozdem.
Damien White
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SaarL schrieb:PS: New Vegas kostet doch jetzt schon in der Retail nurnoch 9€ - die Ultimate dürfte ein bisschen teurer sein (ca. 20€).
Nope, "Game of the Year" Edition in diesen großen Pappboxen gibts für 10€ bei Mediamarkt, inklusive aller Addons.
Heh, sogesehen hat der Pinguin dann gleich doppelt gefailt ^^"
Die GOTY gehört aber zu Fallout 3
Und ja für diese hab ich auch nur 10€ bezalt (aber aus UK).
Die Ultimate Edition gehört zu New Vegas - gibts die echt auch fürn 10er? Das wäre klasse
Ich hab immer nur die normale New Vegas Version als Pappkarton für nen 10er gesehen.
Die Ultimate Edition gehört zu New Vegas - gibts die echt auch fürn 10er? Das wäre klasse
Ich hab immer nur die normale New Vegas Version als Pappkarton für nen 10er gesehen.
Damien White
Banned
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Nope, gibts mit allem drum und dran, inklusive den Addons, Gun Runners Arsenal etc für 10€.
Hab ich erst vor nem halben Jahr so gekauft.
Hab ich erst vor nem halben Jahr so gekauft.
SaarL schrieb:Wirklich? Dann finde ich einfach eine Gamestophülle und geb sie gegen bares beim GS wieder ab?
Auch wenn ich nicht der Käufer bin?
Und was bringt ein Zeuge? Der kann vieles behaupten. "Ja der hat das hier gekauft!!!11einself".
Auch wenn du den Artikel verlinkt hast - skeptisch bin ich dabei trozdem.
1.) Der "Zeuge", der etwas unwahres behauptet, macht sich strafbar.
2.) Wo findet man einfach so Gamestophüllen ?
3.) Ein Richter müßte bei "Aussage gegen Aussage" schauen, welcher er mehr glaubt.
4.) Gesetz den Fall, Du findest eine Gamestophülle ... wenn das Spiel gebraucht ist, kannst Du niemals das Datum wissen, wann dieses Spiel überhaupt gekauft wurde. Also Dir nützt eine Behauptung gar nichts.
PeterIndustries
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@ SaarL Man braucht wirklich keinen Bon, das ist ein sehr weit verbreiteter Irrglaube. Und ja, man könnte die ganzen Methoden anwenden, die du genannt hast, um sich zu bereichern. Jedoch kannst du dann auch wegen Betruges angezeigt werden wenn es raus kommt.
Und da jedes Unternehmen seine Buchungen 10 Jahre aufbewahren muss, kann anhand des Game Stop Barcodes der Kauf zurück verfolgt werden.
Und da jedes Unternehmen seine Buchungen 10 Jahre aufbewahren muss, kann anhand des Game Stop Barcodes der Kauf zurück verfolgt werden.
BlubbsDE
Fleet Admiral
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@PeterIndustries
was für ein Barcode? Der EAN Code? ja ne, ist klar. Bei eindeutig zuweisbaren Produkten (mit zB einer unikaten Seriennummer) mag das stimmen. Aber nicht bei einem Spiel.
Da muss der Käufer den Kauf nach weisen. Ohne Kassenzettel, kein Nachweiss. Fertig. Alles andere wäre reine Kulanz.
was für ein Barcode? Der EAN Code? ja ne, ist klar. Bei eindeutig zuweisbaren Produkten (mit zB einer unikaten Seriennummer) mag das stimmen. Aber nicht bei einem Spiel.
Da muss der Käufer den Kauf nach weisen. Ohne Kassenzettel, kein Nachweiss. Fertig. Alles andere wäre reine Kulanz.
PeterIndustries
Lieutenant
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Da hat der der Einzelhandel aber schon viel Falsches eingeredet.
Gerade bei einem gebrauchten Spiel (welches sicher nicht jeden Tag verkauft wird) sollte bereits eine Nennung des Kaufzeitpunkts ausreichen, um dies zu beweisen.
Nächste Möglichkeit wäre eine EC/Kreditkartenabrechnung um den Kauf zu beweisen.
Ausserdem wird bei einem gebrauchten Spiel garantiert nicht der EAN-Code genommen um dieses ins Kassensystem zu buchen, sondern ein eigens von GamesStop generierter Code, um Neu- und Gebrauchtware im Kassensystem zu differenzieren.
Gerade bei einem gebrauchten Spiel (welches sicher nicht jeden Tag verkauft wird) sollte bereits eine Nennung des Kaufzeitpunkts ausreichen, um dies zu beweisen.
Nächste Möglichkeit wäre eine EC/Kreditkartenabrechnung um den Kauf zu beweisen.
Ausserdem wird bei einem gebrauchten Spiel garantiert nicht der EAN-Code genommen um dieses ins Kassensystem zu buchen, sondern ein eigens von GamesStop generierter Code, um Neu- und Gebrauchtware im Kassensystem zu differenzieren.
BlubbsDE
Fleet Admiral
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Das hat mir niemand eingeredet.
Der Käufer muss den Kauf nachweisen. Fertig.
Sicher geht das auch mit anderen Mitteln, außer dem Kassenbeleg. Aber den Mehraufwand um das dann zweifelsfrei fest stellen zu können, das darf der Käufer zahlen. Und hätte wohl in diesem speziellen Fall hier keinen Sinn. Das Spiel war dafür zu günstig.
Der Käufer muss den Kauf nachweisen. Fertig.
Sicher geht das auch mit anderen Mitteln, außer dem Kassenbeleg. Aber den Mehraufwand um das dann zweifelsfrei fest stellen zu können, das darf der Käufer zahlen. Und hätte wohl in diesem speziellen Fall hier keinen Sinn. Das Spiel war dafür zu günstig.
PeterIndustries
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Wo bitte ist denn da ein Mehraufwand? Spiel hinlegen, Kaufdatum nennen, fertig. Wenn der Verkäufer dir es nicht glaubt soll er seine Unterlagen herraussuchen.
Und wieso sollte der Käufer das zahlen, wenn es ein berechtigter Mangel ist? Alle Kosten, die dem Käufer durch den Mangel entstehen (auch Sprit etc.) sind vom Verkäufer zu erstatten.
Rechtsgrundlage: §§ 434, 437, 439, 823 BGB
Edit: §§ 280-287 BGB hab ich ganz vergessen
Und wieso sollte der Käufer das zahlen, wenn es ein berechtigter Mangel ist? Alle Kosten, die dem Käufer durch den Mangel entstehen (auch Sprit etc.) sind vom Verkäufer zu erstatten.
Rechtsgrundlage: §§ 434, 437, 439, 823 BGB
Edit: §§ 280-287 BGB hab ich ganz vergessen
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE
Fleet Admiral
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Es ging hier nicht um den Mangel. Es ging hier um den Kaufnachweis.
Den musst Du erbringen als Käufer. Hast Du ihn nicht, Dein Problem. Sucht der Verkäufer ihn für Dich raus, ohne es zu berechnen, dann nennt man das Kulanz. Mehr nicht. Er muss das nicht umsonst machen.
Aber Du hast Recht. In der Praxis wird bei so einem 10€ Artikel im Namen des Friedens dem Kunden das Produkt zurück genommen. Besonders, wenn er mit dem BGB daher kommt
Den musst Du erbringen als Käufer. Hast Du ihn nicht, Dein Problem. Sucht der Verkäufer ihn für Dich raus, ohne es zu berechnen, dann nennt man das Kulanz. Mehr nicht. Er muss das nicht umsonst machen.
Aber Du hast Recht. In der Praxis wird bei so einem 10€ Artikel im Namen des Friedens dem Kunden das Produkt zurück genommen. Besonders, wenn er mit dem BGB daher kommt
Damien White
Banned
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Naja, ganz ehrlich, wenn da so ein halbstarker Möchtegern mit nem 10€ Spiel angehampelt kommt und einen auf "BGB - Kenner" abzieht... Dem würd ich furz trocken empfehlen sich das Ding da hin zu stecken, wo keine Sonne leuchtet.
Freundlich anfragen, ok aber einen auf "Oberchecker" machen und einen Umtausch aus Kulanz mit Hinweis aufs BGB zu verlangen wäre die falsche Variante.
Freundlich anfragen, ok aber einen auf "Oberchecker" machen und einen Umtausch aus Kulanz mit Hinweis aufs BGB zu verlangen wäre die falsche Variante.
PeterIndustries
Lieutenant
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Nunja es ging ja auch sehr freundlich los. Wenn jedoch das Totschlag-Argument "Ohne Kassenzettel, kein Umtausch" kommt und einen versucht um sein Recht zu bringen, dann finde ich kann man auch den BGB-Knüppel als letztes Mittel rausholen.
BlubbsDE
Fleet Admiral
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Und nochmal. Wenn der Händler nicht darauf eingeht, darfst Du rechtlich abgesegnet diesen Aufwand der Ermittlung bezahlen. Aber den meisten ist der Frieden und die Ruhe dann wichtiger. Wie bei schreienden Kleinkindern.
Verstehe es doch einfach. Wie Du in der Praxis behandelt (geworden bist) wirst, mag was anderes sein.
Verstehe es doch einfach. Wie Du in der Praxis behandelt (geworden bist) wirst, mag was anderes sein.
PeterIndustries
Lieutenant
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Ich glaube das geht hier eindeutig in die falsche Richtung. Ich rede hier von dem Fall, den der TE uns genannt hat. Er hat keine Quitung mehr. Er hat jedoch das Gebrauchtspiel mit der GameStop-Hülle und dem GameStop-Gebrauchtspielbarcode und dem ungefähren Kaufdatum. Ich sage nun, dass dieses ausreicht den Kauf zu beweisen. Der Händler sollte darauf eingehen, zumal der Aufwand einer Recherche bei einer ordentlichen Buchhaltung so aufwändig ist, wie das Einscannen beim kassieren. Für den Fall, dass der Händler sich quer stellt habe ich dem TE seine Rechte genannt.
Warum sich das hier so aufbauscht verstehe ich momentan nicht.
Warum sich das hier so aufbauscht verstehe ich momentan nicht.
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