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Gamestop: gebauchtes Spiel nicht nutzbar

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Weil Du beginnend mit Post #31 falsche Dinge verbreitest und es Korrekturen Bedarf.

Aber es stimmt. Es passt nicht ins Thema.

In diesem Sinne.
 
Damien White schrieb:
Naja, ganz ehrlich, wenn da so ein halbstarker Möchtegern mit nem 10€ Spiel angehampelt kommt und einen auf "BGB - Kenner" abzieht... Dem würd ich furz trocken empfehlen sich das Ding da hin zu stecken, wo keine Sonne leuchtet.


Freundlich anfragen, ok aber einen auf "Oberchecker" machen und einen Umtausch aus Kulanz mit Hinweis aufs BGB zu verlangen wäre die falsche Variante.

:lol::evillol: danke für den herzhaften Lacher:D ,aber recht hast du!
 
Ich stelle in so threads wie diesem immer wieder fest:

Wir brauchen ein Schulfach "Grundlagen von Handel". Wie viele Leute in Deutschland aus der Sekundarstufe kommen und einigermaßen Statistik und Stochastik beherrschen aber keinen blassen Schimmer davon haben was die Grundlagen eines Handels zwischen Käufer und Verkäufer sind ist erschreckend.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass solche Kinder dann mit 12 oder so schon anfangen ein eigenes Handy, Zugang zu eBay etc. zu haben und es in Deutschland nicht ungewöhnlich ist, wenn man Kinder auch mit unter 10 Jahren schon mal zum Einkaufen/Brötchen holen schickt.


Ist doch ne ganz klare Sache hier. OP hat Gebrauchtware gekauft, Gamestop ist ein Laden, der mit seinem Namen dafür stehen will, gute Beratung und gute ware für fairen Preis zu verkaufen. In diesem Fall waren Beratung und gute Ware beides nicht gegeben. OP hat also guten Grund zu Gamestop zu marschieren und sein Geld zurück zu verlangen, da die Ware nicht die versprochene Leistung (in diesem Fall die Möglichkeit das Spiel zu spielen) erbracht hat. In der Beratung wurde auf nichts hingewiesen, das Produkt wurde ihm im Laden nicht vorgeführt und auf Funktionalität überprüft.

Auf der anderen Seite hat OP 2 Fehler gemacht, die ihm nicht nochmal passieren sollten. Er hat mehr als 2 Wochen verstreichen lassen, bevor er das Produkt überhaupt überprüft hat. Innerhalb von 2 Wochen kannste im Pakethandel alles zurück geben. Und OP hat den Kassenbon nicht aufbewahrt. Sollte ebenfalls nicht passieren.

Aber man braucht den Kassenbon in der Tat nicht und OP hat alles Anrecht auf die Rücknahme der defekten Ware, zumal er sie auch nicht selber weiter im Wert gesenkt hat.

Einfach hingehen und das ausdiskutieren, wenn sie Dir doof kommen, kannst Du Dich immernoch geschlagen geben und auf einen Store Gutschein einlassen (das machen die 100%ig). Nächstes mal Gebrauchtware zeitig auf Funktionstüchtigkeit überprüfen und Kassenbon bei Gebrauchtware aus einem Laden auch aufheben. Macht vieles leichter.
 
Schönes Schlusswort, zumal der TE bisher keine Rückmeldung gegeben hat.
Falls da noch Klärungsbedarf besteht, bitte eine PN an mich.
 
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