Ganz teure Schnäppchen. Betrug. Bitte um Hife

Russak-Slawa

Cadet 2nd Year
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Mai 2006
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23
Hallo an alle.

Brauche dringen Hilfe.
Am 03. Apr. 2013 um 04:33:01 habe ich den Artikel gekauft

http://www.ebay.de/itm/121089817889?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...trksid=p2047675.l2569&rt=nc&item=121089817889

und natürlich bereits mit Überweisung bezahlt.

am 04.04.13 VK hatte das Geld schon drauf (so wie er mir schrieb) und müsste dann am Freitag Nachmittag den 05.04. der Sendungsnummer mitteilen. Nach viele private Nachrichten bis heute ist nichts mehr zu hören.
Er hat kein Telefon so wie auch kein email Adresse.
Die Adresse stimmt ja so weit so wie die Ermittlung der Ubereinstimmung von Sparkase Krefeld. (Aber wie lange?)
Fall ist bereits geschlossen. So wie ich schon viel gelesen hab eBay konnte nicht helfen.
Was kann nun tun oder ist es vorbei? :(
Danke im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi.
Ja hab ich gemacht, das hat aber leider meine Nerven nicht beruhigt. :grr: :grr: :grr:
 
Zuletzt bearbeitet:
1) Du bist nicht berechtigt, Privatnamen zu nennen. Bitte lösche den Namen des VK umgehend.
Verstehe ich Dich richtig, Du hast bislang trotz Zahlung nichts mehr vom VK gehört? Ist Dir bewusst, dass dies möglicherweise andere Ursachen haben könnte als Betrug (wie zB Unfall, Krankheit)?

2) Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Ist der VK wie oben beschrieben schuldlos, geschieht ihm nichts. Ansonsten wird die StA die Ermittlungen aufnehmen. Ist der VK nicht zu ermitteln, wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben. Ist er zu ermitteln bekommst Du Nachricht von der StA.

MfG,
Dominion.
 
Verstehe ich Dich richtig, Du hast bislang trotz Zahlung nichts mehr vom VK gehört? Ist Dir bewusst, dass dies möglicherweise andere Ursachen haben könnte als Betrug (wie zB Unfall, Krankheit)?

2) Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Ist der VK wie oben beschrieben schuldlos, geschieht ihm nichts. Ansonsten wird die StA die Ermittlungen aufnehmen. Ist der VK nicht zu ermitteln, wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben. Ist er zu ermitteln bekommst Du Nachricht von der StA.


Hi.
Ja hast du mich fast richtig verstanden. Er hat sich bis zum Geldeingang gemeldet immer geschrieben dass das notebook sofort verschickt wird.
Nach dem Geldeingang ist nicht mehr von ihm angekommen bzw. kein Rückmeldung oder sonstiges.
Der Kerl hat problemmen mit Drogen das habe ich rausgefunden er ist nicht krank und hatte kein Unfall gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kennst Du den VK oder wie bist Du auf sein Drogenproblem gestoßen?

MfG,
Dominion.

EDIT: Danke für das freiwillige Entfernen des Privatnamens des Angeschuldigten; damit hast Du Dir und auch CB Ärger erspart.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, es sei mal dahingestellt, wie Du die Nachbarn ermittelt hast, aber zu Deiner Situation:

Wenn es sich wirklich um eine solche Person handelt, hast Du natürlich die Möglichkeit einer Strafanzeige. Wahrscheinlich wäre dann, dass er das Angebot nur erstellt hat, um möglichst schnell an Geld zu kommen. Die Strafanzeige würde in diesem Fall wohl erfolgreich sein; das bedeutet, er wird verurteilt (und wahrscheinlich auch einsitzen, weil er eine mögliche Geldstrafe wohl nicht zahlen kann).

Dass Du in diesem Fall Dein Geld wiedersiehst ist nicht sehr wahrscheinlich. Denkbar wäre, dass ihm ein geringer Betrag seiner staatlichen Unterstützung zu Deinen Gunsten abgezogen wird und Dir überwiesen wird (monatlich) - die Geldstrafe hätte allerdings Vorrang.

Um eine Strafanzeige kommst Du allerdings nicht herum, sie ist dringend anzuraten.

MfG,
Dominion.
 
Ok Besten Dank erstmal
Am Donnerstag gehe ich zur Polizei und erstatte eine Strafanzeige. Richtig?
 
Richtig.

MfG,
Dominion.
 
Was vermutlich aber wenig bringen wird. Die Polizei bringt dir dein Geld auch nicht wieder. Ich würde hier noch Zivilrechtlich gegen die Person vorgehen. Ergo angemessene Frist zur Lieferung/Rückzahlung setzen (idealerweise per Einschreiben) und dann wenn verstrichen ein Mahnverfahren einleiten. Das gibt dir im besten Fall einen Titel gegen die Person und der Gerichtsvollzieher kann Sachwerte/Gehalt pfänden.

Realistisch gesehen wird aber bei jemandem der Drogenabhängig ist wohl nix zu holen sein. :(
 
@ Humptidumpti:

Völlig richtig und ein guter Hinweis.

Ich hatte aus den Gründen, die Du in Deinem letzten Satz genannt hast, darauf verzichtet, diese Möglichkeit zu nennen. Sinnvoll ist es, zunächst das Strafverfahren abzuwarten, da sich in diesem die wirtschaftliche Lage des Beschuldigten aufklärt.

Da ein Mahnverfahren mit (wenn auch geringen) Kosten verbunden ist, bleibt nach dem Strafverfahren abzuwägen, ob die Erlangung eines rechtskräftigen Titels Aussicht auf Erfolg verspricht.

MfG,
Dominion.


EDIT:
@ Russak-Slawa:

Nicht demotiviert sein. Die Aussicht, Dein Geld wiederzubekommen, ist wie gesagt gering. Deshalb untätig zu bleiben wäre aber völlig falsch. Zumal noch nicht aller Tage Abend ist. Erstatte auf jeden Fall Strafanzeige, erwirke wie von Humptidumpti bereits gesagt ggf einen Mahnbescheid und vermeide in Zukunft ebay, so gut es irgend geht. Insbesondere bei teureren Käufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@dominion1/Russak-Slawa
Ein weiteres realistische Problem könnte dennoch auch sein das die Staatsanwaltschaft das verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt. Gut möglich das die Sagen fechtet das Zivilrechtlich aus.

Aber erstmal versuchen zu sehen was bei einem Strafverfahren rauskommt ist definitiv nicht schlecht.

Untätig zu bleiben wäre hier definitiv falsch.
 
Ich Danke euch Leute mehrmalls ich gehe schlafen aber werde mich auch auf weitere Hinweise sehr freuen.
Morgen werde es zusammenfassen.
Gute Nacht Jungs.:schluck:
 
@ Humptidumpti:

Eine Einstellung nach § 153a StPO ist hier unwahrscheinlich, insbesondere ohne Auflagen oder Geldbuße. Bei einem Drogensüchtigen (dies wird im Rahmen des Verfahrens sicher zur Sprache kommen, zumal offenbar Zeugen vorhanden sind) besteht Wiederholungsgefahr.

Bei Auflagen oder Geldbuße wird das wirtschaftliche Verhältnis des Beschuldigten idR offengelegt.

MfG,
Dominion.
 
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