Garagen Urteil

Typische Beispiel von: irgendwie haben die Deutschen den Schuss nicht gehört.
 
Wie sah es denn in der Garage aus? Ein Bild wäre interessant.
 
Tjo, klarer Fall von "Ich hab keinen Plan von den Vorschriften, aber ich denke mal, dass ich das richtig sehe, deshalb ist das auch so."

Über den Sinn und Unsinn einer entsprechenden Vorschrift in den Bauordnungen lässt sich streiten. Die Vorschriften gibt es aber nunmal, somit hat man sich dran zu halten. Passt es einem nicht, muss man gegen die Vorschrift vorgehen, nicht gegen die Konsequenz daraus - das war der Fehler bei der eingereichten Klage ;)

PS: Wer mal selbst (an-)gebaut hat, kennt die Vorgaben. Und bevors jemand postet: Man darf auch nicht einfach so einen Kellerraum in einem Partykeller umfunktionieren oder gar dort ein Büro oder Gästezimmer einrichten. Ebensowenig darf man ein Dachgeschoss "einfach so" ausbauen und als Wohnraum nutzen. Alles bekannt, seit Jahrzehnten.

Wurde im Beitrag ja auch angesprochen: Viel Spaß mit der Gebäude- oder Feuerversicherung, wenn mal was passiert. Sehe ich auch bei unsreren Nachbarn, die eine Scheune einfach als Garage zweckentfremdet haben (kann man ja nachvollziehen) - was aber nicht i.O. ist: die haben neben ihren beiden Autos in der Bretterscheune auch noch einen Heizöltank (oberirdisch, Stahl) mit 10.000 Litern Fassungsvermögen stehen. Wenns da mal knallt, werden die ihres Lebens nicht mehr froh. Da zahlt keine Versicherung und das zu recht. Die Argumente sind vergleichbar mit denen von dem Typ in dem Video: "Ist doch mein Eigentum" Blablabla... Keine Ahnug von der Materie, aber auf Rechte pochen, die man aufgrund der eigenen beschränkten Weltsicht angeblich hat -.-
 
In Deutschland gibt es zu viele Vorschriften.


In anderen Ländern bricht dnan mal ne Brücke zusammen oder das Dach über armen Kindern in einer Näherei und dann ist auch das Geschrei groß.
Wie man es macht , es ist falsch :D


Als Nichtjurist versteh ich allerdings nicht wieso die Bauordnung von der Richterin so strikt angewandt wird, wenn er offensichtlich beide seine Autos drin hat. DIe Nutzung als Garage wird doch nicht eingeschränkt, wenn ein paar Fahrräder drin stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wette du hast keine Garage Heretic.
 
Absoluter Bürokratieschwachsinn.

Ich würde es im Sinne des Feuerschutzes verstehen, wenn das Verbot für die Beherbergung von dauerhaft betriebenen elektrischen Geräten oder Kraftstoffbehältern (abgesehen von Flüssigkeiten, die sich in den Interna des Kraftfahrzeugs befinden) gelten würde.

Dass aber Fahrräder oder sonstiger Krempel verboten ist, ist leider typisch deutsche Spielverderberei und meines Erachtens ein Eingriff in die Persönlichkeit. Ein Schlitten oder eine Werkbank fangen im Gegensatz zum Technikhaufen "Auto" nicht so einfach von alleine Feuer.

Gibt es auch so ulkige Gesetze, die vorschreiben, was sich im Badezimmer befinden darf? Eine Waschmaschine ja, aber Trockner nein? Ganz so abwegig wäre so etwas bei dem Dickicht an deutschen Gesetzen nicht :rolleyes: ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Frage hätte ich da noch....

Wie sieht es aus, wenn er Widerspruch eingelegt hätte gegen das Schreiben, in der Zeit das Zeug rausgeräumt hätte? Nur hypothetisch der Fall. Wenn dann jemand antanzt steht in der Garage das Auto und sonst nichts. Und dann?
Hat jemand vorher Fotos gemacht? Darf das einfach jemand machen? Von meinem Besitz und meiner eigenen Garage nen Foto machen?
 
Hab grad mal die hessische Bauordnung mit der von Mecklenburg-Vorpommern verglichen (da habe ich meine Garage :) ). Die Nordlichter dort haben keinerlei Vorschriften zur Benutzung der Garagen, es steht nichts darüber von "Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden" wie in der hessischen. So unterschiedlich kann das sein :streiten:

Onkelhitman schrieb:
...Hat jemand vorher Fotos gemacht? Darf das einfach jemand machen? Von meinem Besitz und meiner eigenen Garage nen Foto machen?

Das habe ich mich auf gefragt, den Typen im Video muss doch jemand verpfiffen haben, oder laufen Mitarbeiter der Stadt durch die Stadt und schielen in offene Garagen?
 
ich ahbe von meiner Hausverwaltung ein Schreiben bekommen das ich mein Frostschutzmittel nicht in der Garage aufbewahren darf.. die machen bei uns regelmäßig Inspektion und meckern an allem rum was denen in die Quere kommt.

... Das ganze angeblich wegen Brandschutz, egal ob auf dem Kanister "nicht enflambar" steht.



Soviel dazu.
 
Es gibt viele Leute die in solchen Plastikkanistern auch Benzin lagern, daher kann ich die Vorsicht - wenn es dazu Brandvorschiften gibt - verstehen. Wer sagt denen das es wirklich Frostschutz ist?! Es gibt ja auch genug Beispiele von gefährlichen Flüssigkeiten und Getränkeflaschen im Kühlschrank.
 
Und deswegen kommt die Hausverwaltung in deine Wohnung und prüft, ob du Benzin im Kühlschrank hast? Was ich da drin aufbewahre ist doch mein Bier, wenn aber was passiert muss ich eben mit den Konsequenzen rechnen. Das sehe ich bei so ner Garage auch. Fraglich ist aber, und das sehe ich ja noch ein, wenn ich eine Garage miete, die also evtl. sogar versichert sind bei dem, dem es gehört, und dann da ne ganze Werkstatt mit Spiritus, Verdünner und sonstigem da steht. Muss nicht sein, da kann mein Auto rein, da können Ersatzteile rein (dazu zählt für mich auch nen Kanister mit Benzin), meine Reifen, mein Fahrrad+Ersatzteile (es KANN auch eine Fahrrad-Garage sein) und das passende Werkzeug. Man muss das tatsächlich nicht vollmüllen. In dem Fall gehört einem die Garage ja auch nicht.

Aber was ich in meiner privaten, eigens gebauten, auf meinem Hof stehenden Garage reinstellen kann und was nicht, das geht doch jeden anderen nen Kehrricht an. Und wenn das Dingen in die Luft fliegt, und es wird festgestellt, dass da meine Farben und Lacke drin standen, und die Versicherung sagt: Das hat in einer von uns versicherten GARAGE nichts zu suchen, dann muss ich privat mit den Konsequenzen rechnen.

So aber ist es, wie auch der Typ sagt, einfach nur ne Farce und ein großer Witz.
 
Onkelhitman schrieb:
Und deswegen kommt die Hausverwaltung in deine Wohnung und prüft, ob du Benzin im Kühlschrank hast? ...

Nein, aber vom Beispiel in #11 wo von einer Inspektion ausgehend die Garage geprüft wird, wurde das als Beispiel für unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen genannt.

Onkelhitman schrieb:
Aber was ich in meiner privaten, eigens gebauten, auf meinem Hof stehenden Garage reinstellen kann und was nicht, das geht doch jeden anderen nen Kehrricht an.

Nur wenn die Bauordnung dir das überlässt ;). In Hessen jedenfalls nicht :D
 
Mann sollte sich halt echt immer erstmal informieren bevor man einfach so etscheidet was richtig ist.
Ist doch irgendwie logisch oder ? Wenn man sich nicht sicher ist, vorallem was Vorschriften angeht, lieber nochmal fragen, als hinterher das Problem zu haben. Denn wie wir ja alle wissen " Unwissenheit schütz nicht vor Strafe"
 
Warum, ne Garage ist doch keine Küche? :D
Hab vorhin spaßeshalber mal geschaut, in NRW gilt das auch. Mein Eltern meinte sie hätten sogar ne entsprechende Genehmigung, denn in deren Garage steht alles aber kein Auto.
 
das lustige ist ja, es ist eing gesetz, an das sich sogut wie keiner daran hält. also irgendwie sinnfrei in dieser form. ich kann es einigermassen verstehen. also wenn daraus ein lager für den flohmarkt wird, kann ich es noch nachvollziehen, dass das wohl nicht i.o. ist. aber dass man sein fahrrad dort nicht abstellen darf??? wo soll ich es denn sonst hin tun? ich will es ja schliesslich vor der witterung schützen, wenn ich es grad nicht brauche. und wenns brennt, nun, mein fahrrad wird da zum feuer sicher nichts entscheidendes beitragen.
 

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