BGH Urteil: Dash-Cam Aufnahmen vor Gericht zugelassen

Bright0001

Commander
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Ich bin über zwei Artikel im SPON gestolpert, nach denen Dash-Cam Aufnahmen als Beweise vor Gericht zugelassen werden können:
Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Auto-Versicherer offen für Dashcam-Einsatz

Entgegen meinen Erwartungen fielen die Reaktionen in deren Forum aber nicht nur nicht positiv, sondern teils überwältigend negativ aus. Es werden Stimmen laut die eine Atmosphäre von Denunziation, "Hilfssheriffs" und totaler Überwachung sehen, wo mir ehrlich gesagt jegliches Verständnis fehlt wie weit man die Realität ausblendet wenn es um die heilige Kuh Datenschutz geht.

Erstens Mal der kolossale Vorteil: Man erhöht die Wahrscheinlichkeit dass derjenige Recht bekommt, der auch Recht hat! Straßenverkehr und besonders das Rechtsempfinden auf der Straße ist ein einziges Gewusel, wo nicht zu selten beide Parteien von ihrer Unschuld überzeugt sind. Wieso möchte man eine der wenigen objektiven Methoden zur Tatsachenfeststellung den Rücken kehren? Am Ende wird jede Partei eine Version vortragen die für sie selbst vorteilhaft erscheint (ob nun bewusst oder nicht), eine Kamera zeichnet auf und gibt wieder, ohne zu verfälschen.
Und ja; natürlich kann eine Kamera eine Sache "unvorteilhaft" einfangen, was eine der Parteien besser/schlechter aussehen lässt als in der Realität. Aber wie gesagt, die Alternative sind Menschen die ihre moralischen Grundsätze ganz schnell fallen lassen wenns plötzlich um ein paar Tausend Euro geht!

Und die Aufregung um Datenschutz ist leider deutsches Mantra, und in dieser Form genauso bekloppt wie die Forderung öffentlich sichtbare Hausfassaden in StreetView verschleiern lassen zu können. Öffentlicher Raum ist öffentlicher Raum: Man geht ganz bewusst in eine Umgebung in der unbegrenzt viele Menschen das eigene Antlitz, Eigenschaften, Verhaltensmuster und ähnliches beobachten können. Hat man dazu in irgendeiner Weise gesellschaftliche Teilhabe, dann wird man überall gefilmt. Bahnhof, Straßenbahn, Einkaufszentrum, Bank, Restaurant etc.
Darauf zu verweisen dass diese Einrichtungen kein öffentlicher Raum sind, naja, halte ich für schwierig. Jeder Deutsche hat das Recht auf ein Konto: Möge mir bitte einer erklären wie man ein Konto eröffnen soll ohne gefilmt zu werden. Oder Ämter: Wie kann ich mit meiner Stadt kommunizieren wenn das Rathaus mit Kameras vollgepackt ist? Und was ist mit Universitäten? Mit Schulen? Und warum heißt es dann überhaupt "öffentliche Verkehrsmittel"? Worauf ich hinaus will ist, dass das Argument "öffentliche Überwachung ist blöd, das was wir jetzt haben ist technisch gesehen keine öffentliche Überwachung" ein vorgeschobenes ist. De facto wird jeder Deutsche bei einem Bummel durch die Stadt mindestens ein halbes Dutzend mal gefilmt, und in den meisten Fällen ohne dass er einen Kehricht auf die Hinweisschilder gibt.
Diese "Massenüberwachung" der Straße hätte für ihn keinerlei praktische Auswirkungen, ausgenommen der Tatsache dass die Rechtsprechung einen Zahn mehr bekommt um gerechte Urteile fällen zu können. Die Tatsache dass diese Aufnahmen dezentralisiert stattfinden lässt kaum Raum für das Argument "Überwachungsstaat", und dass die Leute Humbug mit den Aufnahmen machen ließe sich ebenso leicht verhindern, und sei es dadurch dass nur die letzten 5 Minuten gespeichert werden.

Alles in Allem finde ich sollte man diese ganze Geschichte nicht verteufeln sondern vorantreiben, um endlich mal mehr "Frieden" auf die Straßen zu bringen. Aber es gibt bestimmt Menschen die das anders sehen, deswegen wollte ich die SPON-Diskussion mal hierher verlagern und sie mit technisch versierteren Mensch führen.

Grüße
 
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Wenn der Gesetzgeber die Beweisführung auf Unfälle und bestimmte Vorgänge eingrenzt, habe ich nichts dagegen und befürworte die Videoaufnahmen...

Trotzdem sollte weiterhin ein Verbot für jedwede Veröffentlichungen (z.B. Youtube) geben und die Aufnahmen lediglich zur Beweisführung dienen.

Sollte es diese Einschränkung nicht geben, werden wir große Probleme mit Menschen bekommen, die es geil finden Ordnungsamt zu spielen und jeden kleinen Verstoß zu Anzeige bringen.
Damit werden die Gerichte überlastet und die Gesellschaft entwickelt sich zu einer Überwachungsgesellschaft.

Man stelle sich nur vor, wenn ich wieder mal eine Schnarchnase auf der Landstraße überhole, und statt einer leider immer häufiger auftretenden Lichthupe (warum auch immer) jetzt auch noch einen Anzeige samt Video bekomme...
Oder wenn man leider nach 3 min Wartezeit mit genügend Abstand hinter einem 120km/h Auto auf der linken Spur doch mal etwas dichter Auffährt, weil die Pfeiffe es einfach nicht rafft, das jemand hinter ihm ist und ein Rechtsfahrgebot gibt, direkt wegen "zu dichtem" auffahren eine Anzeige samt Videobeweis bekomme...
(Und ja, ich bin Vielfahrer und erlebe viele kuriose Dinge auf den Straßen!)
 
Wer hat sich nicht schon gewünscht, eine DC im Auto zu haben, wenn es mal wieder eng wurde oder sogar gekracht hat. Klar ist es ein zweischneidiges Schwert, wenn die Fraktion "ich zeig jeden an, der falsch parkt" so ein Teil mit sich führt. Aber so eine Anzeige macht man dann eher bei unserer unterbesetzten Polizei. Denn die werden wohl erst mal entscheiden, ob es dann wirklich zu einer Anzeige reicht. Die tun mir jetzt schon leid.
 
Bright0001 schrieb:
Erstens Mal der kolossale Vorteil: Man erhöht die Wahrscheinlichkeit dass derjenige Recht bekommt, der auch Recht hat!
Ähnliche "kolossale Vorteile" hätte man beim 100% gläsernen Bürger auch. Nicht nur im Straßenverkehr, sondern überall. ;)

Bright0001 schrieb:
Und die Aufregung um Datenschutz ist [...] genauso bekloppt
"Bekloppt" ist es wenn man anderen vorschreiben will, was sie von Datenschutz zu halten haben.

Man kann sicherlich lang und extrem ausführlich über Datenschutz reden, diskutieren und unzählige Beispiele bringen. Aber warum sollte es eine pauschale Einwilligung und Abnickung geben, dass Dritte alles an Daten - egal auf welchem Weg - über einen Sammeln und damit machen dürfen, was sie wollen? Wo ist etwa das Problem einfach zu fragen? Datensammlung transparent zu machen? Ein Opt-Out oder eine echte Löschung zu ermöglichen?


Zum eigentlichen Thema: Ein brauchbarer Mittelweg wäre sicherlich ein guter Kompromiss zwischen Dauerüberwachung und man hat was in den Händen, wenn man es braucht (Und jetzt nicht, um den nächsten Parksünder zu schnappen.)

Ein positiver Nebeneffekt wäre sicherlich auch, dass sich der eine oder andere Spinner im Straßenverkehr überhaupt überlegt, ob er sich den nächsten "Stunt" leistet weil er ggf. "überwacht" wird.

Kontrolliert / in einem gewissen Rahmen durchaus etwas, was sicherlich kommen und mit der Zeit verpflichtend für Neufahrzeuge wird.
 
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Wenn ich darin irgendwie einen Vorteil erblicken kann, dann ist das der, dass die Leute aus Angst vor dashcam-beweisen endlich wieder vernünftig Autofahren .... das finde ich gut, denn die private Dashcam kostet den Autofahrer letztlich weniger, als ein paar Millionen steuerfinanzierte Verkehrspolzisten, die das mit Präsenz auch erreichen könnten.

Aus Datenschutzgesichtspunkten finde ich es auch eher fragwürdig ... aber mit einer Wanze in jeder Tasche (Smartphone) kann mir das eigentlich auch echt einfach egal sein.

"Und hast du eine erektion, sie merken's schon sie merken's schon ... denn dafür sind sie schließlich da, die lieben Hernn vom BKA ... drum Schlaf schön ein und gute Nacht .... wir werden alle überwacht".
Das ist eine Passage aus einem schon ziemlich alten Liedtext ... sozusagen aus der Steinzeit, als noch kein 14jähriger wusste, was "Internet" bedeutet.
Und seit dem ist das mit der Überwachung GANZ sicher nicht weniger geworden ... sogar in Deutschland und sogar obwohl es die StaSi angeblich nicht mehr gibt.
 
Olf, du solltest weniger klientelbezogene Musik hören. Ich hör auch Punk, auch Politkpunk wie Wizo. In gewissen Punkten liegen sie auch nicht unbedingt falsch, aber man sollte schon im Kontext beachten, dass diese Texte ganz sicher keine allgemeingültige Realität darstellen. Selbst unter der Stasi wurde nicht jeder überwacht. Das jemand aus radikalen Szenen eher Gefahr läuft, darunter zu fallen sollte klar sein...
 
Echt ... die Zeilen kommen auch in einem Text bei Wizo vor ... dann ist das ein Cover.
Im Original stammt das von Georg Danzer und der Text entstand wohl in den 1970ern ;)
An diesen Text dachte ich ... klar, das kann man wohl als politisches Kabarett werten ... ist also auch nicht gerade ein Konservativer.

Ich höre nebenbei nur noch sehr wenig Punk ... mein politischer Anspruch ist irgendwie dem musikalischen gewichen ... aber stimmt schon ... musikaisch wie politisch bin ich schon eher am Rand unterwegs ... der Rest ist mir irgendwie zu öde.
 
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Und du glaubst ein österreichischer Liedermacher für Unterhaltung kann da eine einigermaßen wahrheitsgemäße Aussage zu treffen, die bis heute, fast 40 Jahre später, bestand haben soll?
 
Natürlich nicht 1:1 ... bei dem ging es damals um abgehörte Telefone, geöffnete Briefpost, Beschattung u. verdeckte Ermittlung ... mit der Überwachung von heute hat das nicht mehr viel zu tun.
Trotzdem ist es seit (weit) über 40 Jahren ein präsentes Thema ... eigentlich schon seit Jahrtausenden.

Vielleicht gehören Macht, Kontrollwahn und Überwachung ganz einfach zusammen?

Ich bin nicht ganz grundlos Anarchist ... zumindest in meiner Phantasie kommt das nämlich ohne die drei aus.

Um deine Frage zu beantworten ... ja, ich denke, dass es viele Schriftzeugnisse gibt, die seit sehr langer zeit sehr ostinat den immer gleichen Nagel auf den Kopf treffen.
 
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Ist das Thema Dashcam-Videos vor deutschen Gerichten schon durch?
 
Inwiefern durch? Das Bundesverfassungsgericht hat kein pauschales "Ja, Dashcams sind ab sofort erlaubt" gesprochen, sondern ein gesondertes "Es kommt auf den Einzelfall an" Urteil gefällt.

Was möchtest du denn wissen?
 
Nichts konkretes ... ich finde es einfach ein bischen seltsam, wenn Gerichte sowas zulassen würden vor allem, weil digitales Videomaterial alles andere als "fälschungssicher" ist, was eine sehr gründliche Prüfung erfordert ...
Ein Einzelfall ist immer auch ein Präzedenzfall ... die spielen bei uns eine geringere Rolle, als im anglo-amerikanischen Rechtssystem, aber so ganz egal sind sie eben auch nicht.
Auch in einer deutschen Urteilsbegründung spielen Verweise zu vergleichbaren Fällen eine gewisse Rolle.

Jetzt wo es erstmal ein Urteil gibt, an dem sich Richter orientieren können, werden solche Beweisvideos in immer mehr Fällen geprüft werden müssen ... das Gericht wird entscheiden müssen, ob es in diesem konkreten Fall zugelassen wird ... und nach einer Zeit hast du dann eine Rechtspraxis ... es wird sich eine Routine entwickeln, die die Prüfpraxis beschleunigt .. und letztlich könnte es auch zu einer generellen Zulassung kommen. Dann allerdings eher aus verfahrenstechnischen und aus Kostengünden ... und mit der für deutschland typischen Komplexität bis ins Detail geregelt.

Ist ja grad erst der Anfang eines Prozesses, den unser Rechtsystem mit anderen "neuen Technologien" (die da oft auch schon Jahrzehnte alt waren) schon einige Male durchlebt hat.

Bestes Beispiel ist hier das Verkehrsrecht vs. das Auto.
 
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DerOlf schrieb:
Nichts konkretes ... ich finde es einfach ein bischen seltsam, wenn Gerichte sowas zulassen würden vor allem, weil digitales Videomaterial alles andere als "fälschungssicher" ist, was eine sehr gründliche Prüfung erfordert ...
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Es gäbe ja schon eine einfache Möglichkeit sicher zu stellen, daß der Dashcam besitzer seine Aufnahmen nicht nachbearbeiten kann. Die Aufnahmen werden am Unfallort von der Polizei sicher gestellt

Noxiel schrieb:
Inwiefern durch? Das Bundesverfassungsgericht hat kein pauschales "Ja, Dashcams sind ab sofort erlaubt" gesprochen, sondern ein gesondertes "Es kommt auf den Einzelfall an" Urteil gefällt.

Für mich klang das so ein wenig als wäre das BGH mit Dashcams einverstanden, die ständig alte Aufnahmen überschreiben und nur im Falle ines Unfalles eine kurze Sequenz dauerhaft qals Beweissicherung speichern
 
MRM schrieb:
Es gäbe ja schon eine einfache Möglichkeit sicher zu stellen, daß der Dashcam besitzer seine Aufnahmen nicht nachbearbeiten kann. Die Aufnahmen werden am Unfallort von der Polizei sicher gestellt
In dem Fall ist das easy ... aber ich bezweifle mal, dass es dabei bleiben wird, Dashcam-Aufnahmen nur bei der Klärung eines Unfallhergangs heranzuziehen.
Ich wollte damit auch nicht unterstellen, dass das Videomaterial gefälscht würde ... die grundsätzliche Fälschungsunsicherheit hat aber jahrelang dafür gesorgt, dass Videos und sogar Fotos nur unter sehr speziellen Rahmenbedingungen vor Gericht als "Beweis" zugelassen wurden. Und damals war Photoshop noch Software, die tatsächlich nur von Profis genutzt wurde ... das meiste Bildmaterial war analog ... und damit immerhin schonmal schwerer zu manipulieren, als JEDES digitale Bildmaterial.

Es geht dabei auch nicht um die Verwendung vor Gericht (zeigen kann man da im Prinzip erstmal alles), sondern um die Verwendung in der Urteilsbegründung. Solange Material nicht als Beweis zugelassen wurde, darf es im Urteil nicht verwendet werden. Das bedeutet, selbst WENN, die richterliche Meinung durch das Material beeinflusst worden ist, dann muss diese Meinung anders begründet werden.
 
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MRM schrieb:
Für mich klang das so ein wenig als wäre das BGH mit Dashcams einverstanden, die ständig alte Aufnahmen überschreiben und nur im Falle ines Unfalles eine kurze Sequenz dauerhaft qals Beweissicherung speichern
Darauf wird es vermutlich hinaus laufen. Meiner Laienmeinung nach, dürfte die Chance, dass die Dashcam Aufnahmen zugelassen werden, eben dann wesentlich höher sein, wenn nur die Zeit kurz vor Eintritt des Unfalls aufgezeichnet wurde. Daher denke ich werden diese "intelligenten" Dashcams in nächster Zeit einen ziemlich guten Absatz bekommen.

Das BVerfG hat so geurteilt: In dem verhandelten Fall war es zwar nicht zulässig, dass der Geschädigte während der Fahrt die ganze Zeit den Verkehr aufgenommen hat. Es ist aber anzunehmen, dass im Zivilrecht aber deswegen kein automatisches Beweisverwertungsverbot (Dashcam Aufnahme) besteht. Und da nach einem Unfall zwischen den Beteiligten ohnehin Offenbarungspflichten (Name, Adresse, Haftpflicht etc.) bestehen, müssen die Richter in Zukunft eben im Einzelfall abwägen, ob die Persönlichkeitsrechte von am Unfall Unbeteiligten höher wiegen oder der Anspruch des Geschädigten auf ein gerechtes Urteil mit Schadensersatz.
 
Noxiel schrieb:
Und da nach einem Unfall zwischen den Beteiligten ohnehin Offenbarungspflichten (Name, Adresse, Haftpflicht etc.) bestehen, müssen die Richter in Zukunft eben im Einzelfall abwägen, ob die Persönlichkeitsrechte von am Unfall Unbeteiligten höher wiegen oder der Anspruch des Geschädigten auf ein gerechtes Urteil mit Schadensersatz.
Letztlich resultiert das doch darin, dass Unfallzeugen, die den Unfallort verlassen haben, bevor die Personalien aufgenommen werden konnten, so ähnlich behandelt werden müssten, wie Unfallflüchtige. Es müsste ein Eingriff ins Aufenthaltsbestimmungsrecht (das wäre das konkret eingeschränkte Individualrecht) stattfinden. Macht ja nix ...das passiert jedesmal, wenn ein Polizist sagt "ich muss sie bitten, kurz hierzubleiben" ... ich habe es noch nie versucht, und daher habe ich auch keine Ahnung, was passiert, wenn man nach dieser Aufforderung einfach geht.
Ich kann mir aber vorstellen, dass es sehr viele angenehmere Dinge gibt, die passieren können.

Ich sehe Innenstädte mit endlosen Staus, nur weil es irgendwo mal wieder einen kleinen aber versicherungsrelevanten Bumms gegeben hat und kein Auto mit potenziell verwertbaren Dashcam-Aufnahmen den Unfallort verlassen darf, bevor die Aufnahmen polizeilich gesichert wurden.

Wenn man weitergefahren ist, und die Dashcam potenziell verwertbares Videomaterial gelöscht hat, erfüllt das dann den Tatbestand der Beweismittelvernichtung?
In dem Fall wäre das doch nichtmal mehr nur zivilrechtlich relevant.
 
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Ob diese Fragen tatsächlich relevant sind vermag ich nicht einzuschätzen. Da macht es auch keinen Sinnen irgendeinen Paragraphen aus dem StGB zu zitieren. Ich persönlich glaube nicht an die von dir beschriebenen Szenarien.

Denn Unfallflucht, auch Arten davon, kann nur auf am Unfall Beteiligte zutreffen. Ein Zeuge macht sich nicht strafbar, wenn er den Unfallort verlässt, dass ist schon jetzt gängige Rechtsprechung und das wird sich auch mit Dashcam nicht ändern.

§142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist da ziemlich eindeutig:
Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
 
Das Szenario war natürlich überspitzt ... damit wollte ich eher darauf hinaus, dass unser Rechtssystem ziemlich oft missbraucht wird ... im grunde geben Leute viel Geld aus, um am Ende für irgendwas wenigstens nicht 1,49 zu viel gezahlt zu haben (wieder überspitzt). Um das Geld geht es dabei nichtmal, es geht nur darum, dass ICH (in dem Fall der Kläger) Recht habe.
Die Dashcam bietet da ungeahnte Möglichkeiten, und ich hätte mir gewünscht, dass der BGH da gleich einen dicken Riegel vorschiebt und sagt ... "ist NICHT zulässig ... Einzelfall egal".

@Unfallflucht:
Ich schrieb nicht, dass die Zeugen dann strafrechtlich behandelt werden müssten, sondern nur, dass man sie vor ort erstmal festhalten müsste ... genau wie die direkt Beteiligten.
Es geht mir dabei eher um die Paragraphen zur Behinderung polizeilicher Ermittlungen ... letztlich muss die Polizei ja auch klären, wer genau am Unfall direkt oder indirekt beteiligt gewesen ist ... sonst ist auch §142 StGB nicht direkt anwendbar, der endet nämlich auf "kann" und nicht auf "hat".
Sprachlich ein feiner, aber juristisch doch sehr bedeutsamer Unterschied.

Noxiel schrieb:
Daher denke ich werden diese "intelligenten" Dashcams in nächster Zeit einen ziemlich guten Absatz bekommen.
Sorry, die Stelle hat ich jetzt erst richtig verstanden ...
Und ich denke, dass das eventuell auch die Motivation für die Schlagzeile gewesen sein könnte ... ich glaube nicht, dass Dashcams auf dem Deutschen Markt momentan so richtig gut gehen.
Das könnte sich aber ändern, wenn die ersten Versicherer beginnen, von Menschen OHNE Dashcam €5,- mehr zu verlangen, weil die Aufnahmen vor Gericht ja helfen könnten, einen Anspruch anzufechten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es in Ordnung, wenn solche Videoaufnahmen als Beweis zulässig sind. Von mir aus dürfen Leute auch ihre ganze Fahrten mit solcher Kamera aufzeichnen, aber halt nur für den Privaten gebrauch. Dies bedeutet für mich, in den eigenen vier Wänden und nicht auf YouTube oder vergleichbare Seiten (oder die Person macht sich die Mühe alle Kennzeichen zu verpixeln).

Die Frage, welche ich mir nun auch stelle ist, was ist wenn man der Polizei diese Daten zu Verfügung stellt, welche auch beweisen, dass man im Recht ist, aber welche auch aufgezeichnet hat, dass man mal 5 Minuten vorher (aus versehen) ein Stopschild nicht beachtet hat. Muss man dann immer damit rechnen, dass auf dem Video ist, was einen selbst belastet, was mit dem Unfall nichts zu tun hatte?
 
Gehört hat man davon hier schon öfter .. man hat nur ein Problem mit manipulierbaren Beweismitteln ... das war bei Photos so und es wäre wohl etwas komisch, wenn das bei Dashcamvideos (ausgerechnet digitales Bildmaterial) in Zeiten von Photoshop und Co. anders wäre.

Ich fände es nicht so toll, wenn ich durch ein gefälschtes Bild im Knast landen würde ... du etwa?
Dementsprechend finde ich es gut, wenn deutsche Gerichte da etwas genauer hinsehen und beweismittel eben nicht zulassen, bei denen unsicher ist, ob sie tatsächlich "Originale" sind.

Die Gerichte müssen das ja nicht klären, weil es mal einer Versucht hat ... sondern weil es in letzter Zeit immer mehr Leute versuchen, Videobeweise aus Dashcams geltend zu machen.
Dadurch entsteht eben eine Situation, wo sich das höchste deutsche Gericht (Bundesgerichtshof) mit der Frage auseinander setzen MUSS, unter welchen Umständen man diese Beweismittel zulassen kann.
Da landet das nicht einfach so, sondern erst, wenn es "durch die Instanzen gewandert ist", und kein Richter auf diesem Weg zu einem Urteil gekommen ist, welches keinen Anlass zur Revision geboten hat (klärung in nächster Instanz) ... oder das den Revisionsausschluss stichhaltig begründen konnte (Klärung in nächster Instanz nicht möglich).

Dashcams sind in Deutschland schon lange angekommen (frag mal KfZ-Werkstätten, wie oft die sowas einbauen), nur der juristische Status der Aufnahmen musste bisher nicht höchstrichterlich geklärt werden.
Man darf dabei auch nicht vergessen, dass die Gerichtsmühlen nunmal ziemlich langsam mahlen ... es dürften schon mehrere Jahre vergangen sein, seit dem ursprünglichen Fall, der jetzt vor dem BGH gelandet ist.

Und ja, das IST deutsche Bürokratie, dass merkt man schon beim lesen ;)
Ich mag "juristisch" eigentlich nicht ... meine Mutter war Rechtsanwältin in Deutschland, und daher weiß ich, dass die sich mit der Problematik bereits vor knapp 15 Jahren zum ersten mal beschäftigen musste.

Nachtrag:
Ich habe gerade das Urteil gelesen, und so lange ist es nun auch wieder nicht her (erstes Urteil im Fall aus 12/2016).
Wer da selbst mal reinschauen will. hier der direkte Link zum Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...Sort=12288&Seite=1&nr=83549&linked=pm&Blank=1
 
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