Frader
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.602
Eines Vorweg um Unklarheiten gleich auszuschließen.
Es geht nicht um die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.
Diese ist, gesetzlich geregelt, mit einer Abtretungserklärung ohne weiteres an den Zweitkäufer zu übergeben.
Inkl. der Beweislast-umkehr nach 6 Monaten... blabla
Nur gibt es da eigentlich gesetzlich Regelungen bei der "freiwilligen" Herstellergarantie und Zweitkäufern?
Ich bin diesbezüglich nämlich schon mal dicke auf die Nase gefallen beim Kauf eines gebrauchten AX860 Netzteils von Corsair über Ebay.
Wie zu erwarten ging das NT knapp eine Woche später flöten und machte keinen Mucks mehr.
Dieses war knapp über 2 Jahre alt (die Gewährleistung zieht da nicht mehr). Eine Rechnungskopie hatte ich aber.
Auf die AX Serie gibt Corsair 7 Jahre Herstellergarantie. Kein Problem dachte ich.
Neben der Tatsache das der Corsair Support eine Katastrophe ist wurde mein Anliegen gnadenlos abgeschmettert mit dem Vermerk das ich ja kein Erstkäufer wäre.
Habe mich auch in die Garantiebestimmungen eingelesen und dabei festgestellt das dies da wirklich drinsteht. :-(
Ich wurde sogar noch mehr verärgert nachdem ich im Corsair-Forum von vielen Fälle las welche den gleichen Sachverhalt als Zweitkäufer hatten aber dort die Garantie ohne Probleme durchgeführt wurde.
Als ich deshalb im Forum ziemlichen Radau gemacht habe wurde mit mitgeteilt das die anderen Fälle alles reine Kulanzhandlungen waren. Warum ich diese Kulanz nicht erhielt war wurde mir nicht mitgeteilt.
Konsequenz für mich: Kauf nie wieder bei Corsair!
Ich habe dann mal andere Herstellergarantiebedingungen angeschaut und bisher im IT- und Elektronikbereich fast keinen Hersteller gefunden welcher dies nicht so drinstehen hat.
Sind dann eigentlich diese ganzen Gebrauchtangebote bei Ebay und Co. (oder auch bei uns im Marktplatz) mit Aussagen mit Restgarantie ect. eigentlich nicht eine einzige Farce?
Und der 08/15 Nutzer ist sich dieser Situation im Grunde gar nicht bewusst.
Was meint ihr dazu?
Es geht nicht um die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.
Diese ist, gesetzlich geregelt, mit einer Abtretungserklärung ohne weiteres an den Zweitkäufer zu übergeben.
Inkl. der Beweislast-umkehr nach 6 Monaten... blabla
Nur gibt es da eigentlich gesetzlich Regelungen bei der "freiwilligen" Herstellergarantie und Zweitkäufern?
Ich bin diesbezüglich nämlich schon mal dicke auf die Nase gefallen beim Kauf eines gebrauchten AX860 Netzteils von Corsair über Ebay.
Wie zu erwarten ging das NT knapp eine Woche später flöten und machte keinen Mucks mehr.
Dieses war knapp über 2 Jahre alt (die Gewährleistung zieht da nicht mehr). Eine Rechnungskopie hatte ich aber.
Auf die AX Serie gibt Corsair 7 Jahre Herstellergarantie. Kein Problem dachte ich.
Neben der Tatsache das der Corsair Support eine Katastrophe ist wurde mein Anliegen gnadenlos abgeschmettert mit dem Vermerk das ich ja kein Erstkäufer wäre.
Habe mich auch in die Garantiebestimmungen eingelesen und dabei festgestellt das dies da wirklich drinsteht. :-(
Ich wurde sogar noch mehr verärgert nachdem ich im Corsair-Forum von vielen Fälle las welche den gleichen Sachverhalt als Zweitkäufer hatten aber dort die Garantie ohne Probleme durchgeführt wurde.
Als ich deshalb im Forum ziemlichen Radau gemacht habe wurde mit mitgeteilt das die anderen Fälle alles reine Kulanzhandlungen waren. Warum ich diese Kulanz nicht erhielt war wurde mir nicht mitgeteilt.
Konsequenz für mich: Kauf nie wieder bei Corsair!
Ich habe dann mal andere Herstellergarantiebedingungen angeschaut und bisher im IT- und Elektronikbereich fast keinen Hersteller gefunden welcher dies nicht so drinstehen hat.
Sind dann eigentlich diese ganzen Gebrauchtangebote bei Ebay und Co. (oder auch bei uns im Marktplatz) mit Aussagen mit Restgarantie ect. eigentlich nicht eine einzige Farce?
Und der 08/15 Nutzer ist sich dieser Situation im Grunde gar nicht bewusst.
Was meint ihr dazu?
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