Garantie als Zweitkäufer?

Frader

Commander
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Eines Vorweg um Unklarheiten gleich auszuschließen.
Es geht nicht um die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.
Diese ist, gesetzlich geregelt, mit einer Abtretungserklärung ohne weiteres an den Zweitkäufer zu übergeben.
Inkl. der Beweislast-umkehr nach 6 Monaten... blabla

Nur gibt es da eigentlich gesetzlich Regelungen bei der "freiwilligen" Herstellergarantie und Zweitkäufern?

Ich bin diesbezüglich nämlich schon mal dicke auf die Nase gefallen beim Kauf eines gebrauchten AX860 Netzteils von Corsair über Ebay.
Wie zu erwarten ging das NT knapp eine Woche später flöten und machte keinen Mucks mehr.

Dieses war knapp über 2 Jahre alt (die Gewährleistung zieht da nicht mehr). Eine Rechnungskopie hatte ich aber.
Auf die AX Serie gibt Corsair 7 Jahre Herstellergarantie. Kein Problem dachte ich.

Neben der Tatsache das der Corsair Support eine Katastrophe ist wurde mein Anliegen gnadenlos abgeschmettert mit dem Vermerk das ich ja kein Erstkäufer wäre.

Habe mich auch in die Garantiebestimmungen eingelesen und dabei festgestellt das dies da wirklich drinsteht. :-(
Ich wurde sogar noch mehr verärgert nachdem ich im Corsair-Forum von vielen Fälle las welche den gleichen Sachverhalt als Zweitkäufer hatten aber dort die Garantie ohne Probleme durchgeführt wurde.

Als ich deshalb im Forum ziemlichen Radau gemacht habe wurde mit mitgeteilt das die anderen Fälle alles reine Kulanzhandlungen waren. Warum ich diese Kulanz nicht erhielt war wurde mir nicht mitgeteilt.
Konsequenz für mich: Kauf nie wieder bei Corsair!


Ich habe dann mal andere Herstellergarantiebedingungen angeschaut und bisher im IT- und Elektronikbereich fast keinen Hersteller gefunden welcher dies nicht so drinstehen hat.

Sind dann eigentlich diese ganzen Gebrauchtangebote bei Ebay und Co. (oder auch bei uns im Marktplatz) mit Aussagen mit Restgarantie ect. eigentlich nicht eine einzige Farce?

Und der 08/15 Nutzer ist sich dieser Situation im Grunde gar nicht bewusst.

Was meint ihr dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:
da Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann jeder Hersteller selbst entscheiden, wie und warum er Garantie gibt. Sich über eine freiwillige Leistung aufzuregen, empfinde ich als dreist.
 
Ja, so gesehen sind sie eine Farce. Der Hersteller alleine gibt vor, welche Bedingungen an der Garantie geknüpft sind. Das kann er so machen, wie er es will.

Aber oft, und auch gerade bei eBay, wird Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen.

Aber nicht jeder Hersteller in der IT bindet Garantie an den Erstkäufer. Einfach vor dem Kauf schlau machen hilft.
 
Naja was heist hier aufregen?

Ich war nur sauer warum gerade bei mir nicht kulant gehandelt wurde. Bei anderen schon.
Wär ich so ein Hersteller würde ich da eine strickte Linie fahren. So macht man sich keine Freunde.

Viel mehr geht es mir darum mal den Sachverhalt mehr an die Öffentlichkeit zu bringen damit so Einträge wie:

"Verkaufe xyz mit 2 Jahren Restgarantie" vielleicht mal weniger werden und die Leute wissen auf was Sie sich wirklich beim Gebrauchtkauf einlassen.


Wär schon mal Interessent wenn es da eine Liste diesbezüglich gäbe.
 
Frader schrieb:
Viel mehr geht es mir darum mal den Sachverhalt mehr an die Öffentlichkeit zu bringen.
als ob das die Hersteller irgendwie verschleiern würden.


als Käufer kann man dem Verkäufer aber sicher an den Karren Fahren, wenn dieser mit einer nicht vorhandenen Restgarantie wirbt.
 
Das stimmt allerdings.
 
In Ebay steht ja sehr oft drinnen Verkauf ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Sollte aber ein Verkäufer schreiben das die Garantie noch bis so und so lange gilt muss er auch dafür sorgen die Garantie durchzusetzen. Also im Falle eines defekts dann an den Verkäufer schicken, somit wäre Corsair nicht dein Ansprechpartner gewesen und waren auch im Recht jegliche Garantie abzulehnen (wenn dies klar in den Garantiebedingungen geregelt ist).
Hat der Ebay Verkäufer im Auktionstext nichts geschrieben und du hast anhand der Rechnung nur angenommen du hättest Garantie hast du nur Pech gehabt, und auch keinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer.

Deswegen wenn die gesetzliche Gewährleistung nicht mehr greift (insbesondere nach den ersten 6 Monaten und der Beweislastumkehr) immer den Verkäufer fragen ob er im Falle eines Defekts beim Hersteller Garantie einfordert.

Ansonsten bleibt man eben auf dem Schaden sitzen.
 
Die Wort es seih noch Garantie darauf stand da wirklich. Ich war da blauäugig.
Ich hab es damals sogar über den Verkäufer probiert. Hab ihm auch eine gewisse Aufwandsentschädigung angeboten.
Er hat da sogar zugesagt aber ich habe dann nie wieder etwas von ihm gehört.

Und wegen 80€ da rechtliche Schritte einzuleiten war mir dann auch zu blöd.
Lehrgeld für mich und die Konsequenz gewisse Marken in Zukunft zu meiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frader schrieb:
Und wegen 80€ da rechtliche Schritte einzuleiten war mir dann auch zu blöd.

Aber den Hersteller öffentlich zu diskreditieren ist auch nicht die feine Art, denn der Verkäufer wäre in der Pflicht wenn er Garantie in der Auktion erwähnt hat. Hat er es nicht, hast du auch keinen Anspruch auf Garantieabwicklung seitens des Verkäufers.
 
Ich verhalte mich gegenüber dem Hersteller nur deshalb so weil dieser einfach wahllos und ohne Logik handelt.
Beim einen Kulanz beim anderen bei selben Sachverhalt nicht finde ich nicht in Ordnung.
 
Aber selbst dies ist nicht anzuklagen, denn Kulanz ist nun mal ein unverbindliches Entgegenkommen. Von daher sollte man das sportlich sehen: Schön wenn es auf Kulanz geregelt wird, und wenn nicht auch gut denn der Hersteller hat dazu keine Pflicht.
Sauer solltest du (wenn mit Garantie verkauft wurde) auf den Verkäufer sein, oder wenn es nicht erwähnt wurde auf dich selber warum du das nicht vor dem Kauf abgeklärt hast.
 
Du, ich hab das Thema im Grunde schon abgehakt. Für mich ist Corsair gestorben, obwohl ich schon viel bei dehnen gekauft hab ( siehe Sig ). Meine Wut auf den Laden beziehen sich unter anderem auch auf RMAs bei berechtiger Garantieinanspruchnahme. Ich hab bisher 3 Sachen reklamiert. 3 mal gings irgendwie schief.
Und dann legen die bei bei9m tower z.B. noch eine Karte bei das man sich bei einem Defekt nicht an den Händler sondern an Sie selbst wenden soll. Auch wenn die Gewährleistung noch voll greift.


Aber darum geht es bei der ganzen Sache gar nicht.
Mir ging es dabei eher um den Sachverhalt als Zweitkäufer an sich, weil das einfach der breiten Maße einfach nicht bekannt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Corsair habe ich beispielsweise die besten Erfahrungen gemacht. Man sollte wenn man angibt das man etwas mit Restgarantie anbietet auch gleichzeitig anbieten im Falle des Falles das zu übernehmen (habs hier im Forum auch 1 mal gemacht und der Käufer war sehr zufrieden) oder ich lasse diesen Passus gleich raus wenn der Hersteller nur dem 1st Käufer Ansprüche zugesteht.

Und Kulanz ist Kulanz, ich erlebe das jeden Tag, und ja das ist individuell, auch wenn zwei gleiche Fälle unterschiedlich gehandhabt werden, und auch keine Seltenheit.
 
Kann mich über Corsair nicht beschweren. Mir ist mal ein Netzteil abgeraucht (war nicht meine Schuld gewesen). Haben die problemlos ausgetauscht.
 
Ich zitiere mich mal selbst.

Ich hab es damals sogar über den Verkäufer probiert. Hab ihm auch eine gewisse Aufwandsentschädigung angeboten.
Er hat da sogar zugesagt aber ich habe dann nie wieder etwas von ihm gehört.
 
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